901/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 905/J-NR/1996, betreffend das arbeitslose Ein­kommen von Abgeordneten zum Nationalrat, insbesondere des geschäftsführenden Klubobmannes des Liberalen Forums Dr. Friedhelm Frischenschlager, die die Abgeordneten Mag.  STOISITS, Freundinnen und Freunde am 28.  Juni 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

1.         Entspricht es der Tatsache, daß der Abg. z. NR und geschäftsführende Kluhobmann des Liberalen Forums Dr. Friedheim Frischenschlager ein arbeitsloses Einkommen einer oder mehrerer Universitäten bezieht?

 

2.         Welche Lehrveranstaltungen hat der Abg. z. NR und geschäftsführende Klubobmann des Liberalen Forums Dr. Friedhelm Frischenschlager seit seiner Angelobung als Abgeordneter zum Nationalrat (vormals FPÖ, anschließend LiF) abgehalten?

 

3.         Wo, wann und in weichem Ausmaß haben diese Uhrveranstaltungen stattgefunden?

 

4.         Weiches Einkommen hat der Abg. z. NR und geschäftsführende Klubobmann des" Liberalen Forums Dr. Friedhelm Frischenschlager für

 

a)         geleistete Dienstverpflichtungen

 

b) nicht geleistete Dienstverpflichtungen            Bundesministerium für Wissenschaft,

an der Universität bezogen?                                              Verkehr und Kunst

Antwort:

Dr. jur.  Frischenschlager wurde mit Wirksamkeit vom 1.März 1971 zum Hochschulassistenten an der damaligen Lehrkanzel für Politikwissenschaft (nunmehr Senatsinstitut für Politikwissenschaft) der Universität Salzburg ernannt.  Zuletzt wurde Dr. Frischenschlager für die Zeit vom 1. März 1977 bis 28.  Februar 1981 als Hochschulassistent an der Universität Salzburg weiterbestellt.

Aufgrund der Außerdienststellung als Abgeordneter zum Nationalrat ab dem 1.Juli 1977 wurde ab 1. Jänner 1980 die Hemmung des Ablaufes der Bestellungsdauer als Universitätsassistent wirksam.

Am 1. Jänner 1991 hat Dr. Frischenschlager seinen Dienst am Senatsinstitut für Politikwissenschaft der Universität Salzburg wieder angetreten.  Für seine Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat wurde Dr. Frischenschlager ab dem 1. Jänner 1991. mit Bescheid vom 11. Juni 1991, GZ 173.482/ 14-1 IOC/9 1, gern. § 17 Abs. 1 BDG 1979 vom Dienst freigestellt, wobei ihm für den Zeitraum der Außerdienststellung die Bezüge als Universitätsassistent gemäß § 13 Abs. 6 und Abs. 7 des Gehaltsgesetzes 1956 um 25 v.H. gekürzt wurden.

Dr. Frischenschlager steht nur zur Universität Salzburg in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (provisorisches Dienstverhältnis als Universitätsassistent).

-Während seiner Tätigkeit als Abgeordneter der FPÖ zum NR ( mit Wirksamkeit vorn 1.Juli 1977) war Dr. Frischenschlager vorn Dienst als Universitätsassistent freigestellt.

Die Zeit ab 1.. Jänner 1980 bis zur Beendigung der Außerdienststellung war nicht in die Bestellungsdauer und Gesamtverwendungsdauer als Universitätsassistent einzurechnen.

Von der Aufnahme seiner Tätigkeit als Bundesminister an ( 1. Jänner 1983 ) wurden bis einschließlich 31.  Dezember 1990 keine Bezüge mehr an Dr. Frischenschlager überwiesen.

Lehrtätigkeit:

 

Im Rahmen seiner Dienstpflichten als Universitätsassistent an der Universität Salzburg hat

Dr. Frischenschlager neben seiner Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat bisher folgende Lehrveranstaltungen (nicht remunerierte Lehraufträge!) abgehalten bzw. folgende Publikationen veröffentlicht:

WS 1977/78      Proseminar "Liberalismus und Sozialismus" (1 Std. = Wochenstd.)

 

SS 1978            Proseminar "Wahlsysteme und Parteiensysterne" (2 Std.)

 

WS 1979/80      Proseminar "Wahlsystem, Parteiensystem und Wählerverhalten in Österreich" (2 Std.)

 

ss 1980 Proseminar "Parteienforschung" (2 Std.)

 

WS 1980/81      Proseminar "Parteienforschung: Die liberalen Parteien Westeuropas" (2 Std.)

 

WS 1981/82      Proseminar "Institutionenlehre: Parlamentarismustheorien und parlamentarische Praxis" (2 Std.)

 

WS 1982/83      Proseminar "Wahlforschung" (2 Std.)

 

SS 1983            Proseminar "Der Parlamentarismus in Theorie und Praxis" (2 Std.)

 

SS 1985            Konversatorium "Regierung in Theorie und Praxis" (2 Std.)

 

SS 1988            Proseminar "Die Wahlrechtsreformdiskussion in Österreich - Die Übertrag barkeit von ausländischen Modellen" (2 Std.)

 

WS 1990/91      Proseminar "Parlamentsreform in Österreich (anhand der NR-Geschäfts­ordnungsänderungen 1961,1975 und insbesondere 1988) " (2 Std.)

 

_ss 1991           Proseminar "Wahlrechtspolitik in Österreich seit 1945 ( unter besonderer Berücksiclitigung der laufenden Wahlrechtsreformdiskussion

 

WS 1991/92      Proseminar "Regierungsformen in Österreich" ( 2 Std.)

 

SS 1992            Proseminar "Parlarnentarismustheorie: Internationale Parlamente (Europäische­Parlament, Europarat)" (2 Std.)

 

SS 1993            Proseminar "Schutz ethnischer Minderheiten in den politischen Sytemen Eu-

 

ro         pas" (2 Std.)

 

WS 1993/94      Proseminar aus österreichischer Regimelehre und -politik "Wahlrechts-

 

(Uni Wien)       politik und österreichisches politisches System " (2 Std.)

 

SS 1994            Proseminar "Volksgruppen und Minderheiten im europäischen Raum" (2 Std.)

(Uni Wien)

 

2 Std.)

 

SS 1996            Seminar " Medienpolitik unter Zugzwang" (Mitwirkung an der Lehrveranstal-

 

(Uni Wien)       tung am Institut für Publizistik) (2 Std.)

 

SS 1996            Vortrag mit Diskussion im Rahmen des Proseminars "Einführung in das Österreichische Politische System zum Thema Parlamentarismus in Österreich"

 

Veröffentlichungen:

 

1.         F. Frischenschlager, Funktions- und Inhaltswandlungen von Partei-Programmen am Bei­spiel der FPÖ-Programme, in ÖZP 78/2, S.209-220

 

2.         F.Frischenschlager,WieliberalistdieFPÖ?,in: Khol/Stirnemann(Hg),Jahrbuchfür Politik, Wien 1980, S. 135-164

 

3.         F. Frischenschlager, Planung der Gesetzgebung aus der Sicht des Parlaments, in: Theo Öllinger(Hg), Methodik der Gesetzgebung, Wien 1982, S. 114-125

 

4.         F. Frischenschlager, "Für eine Außenpolitik im Sinne der Freiheit", die außenpolitische Konzeption der FPÖ (Vortrag), in: Österreichische Zeitschrift für Außenpolitik, 1/83,

S. 56-65

5.         F. Frischenschlager/Erich Reiter, Liberalismus in Europa, Wien 1984, 182 Seiten

 

6.         F. Frischenschlager, Grundrechtsreforni aus freiheitlicher Sicht, in: Reinhard Rack (Hg), Grundrechtsreform, Wien 1984, S. 145-155

 

7.         F. Frischenschlager, Kollektive Sicherheit und Neutralität?, in Lutz (Hg), Kollektive Si­cherheit in und für Europa-eine Alternative, Baden-Baden 1985, S. 211-224

 

8.         F. Frischenschlager, Zur Praxis der parlamentarischen Arbeit im österreichischen National­rat, in: H.Schambeck, Österreichs Parlamentarismus, Berlin 1986, S. 723-755

 

9.         F. Frischenschlager, Zur Geschäftsordnungsnovelle 1988.  Die steckengebliebene Parlamentsreform, in: Kohl/Ofner/Stirnemann (Hg), Jahrbuch für Politik 1989, Wien 1990,

S. 279-299

10.       F. Frischenschlager, Bauelemente der zweiten Republik: Der freiheitliche Beitrag zu Österreichs Selbstfindung und Stabilitaät, in: Paul-Lazarsfeld-Gesellschaft für Sozialforschung (Hg), Was wird zählen?  Ein Rechenschaftsbericht über die zweite Re­publik, Wien 1988, S. 44-48

 

1          1. F. Frischenschlager, Europäische Integration: Von der Nachkriegsvision zur druckenden tagespolitischen Notwendigkeit, in: Glatz/Moser (Hg), Herausforderung Binnenmarkt. Kopfüber in die EG?  Wien t988, S. 437-445

 

12.       F. Frischenschlager, Österreichs immerwährende Neutralität und europäische Integration. Ein unlösbarer Widerspruch?, in: Krcjci/Reiter, Österreich-Rapport, Stellungnahmen zur Sicherheitspolitik 1988/89, Wien 1989,S. 89-95

 

13.       F. Frischenschlager, Die Immunität aus der Sicht der ini NR vertretenen Parteien, in: Ort­ner/ Wielinger (Hg), Die Immunität von Abgeordneten-Wohltat oder Plage?, Graz 1990,

S. 62-66

 

-J4.  F. Frischenschlager, Der Wahlrechtsreformentwurf 1991 der Großen Koalition.  Ein

 

stillschweigender Verfassungswandel?, in: Freie Argumente 3/1991, S. 8-23

 

15.       F. Frischenschlager, Grundsätze, Ziele und Praxis freiheitlicher Grundrechtspolitik, in:.­Machacek/Pahr/Stadler (Hg), Grund-und Menschenrechte in Österreich,

 

Kiel/Straßburg/Arlington 1991, S. 603-61.6

 

16.       F. Frischenschlager, Die Freiheitliche Partei Österreichs, in: Wolfgang Mantl(Hg), Politik in Österreich, Wien 1992, S. 368-405

 

17.       F. Frischenschlager, Das Liberale Forum und das österreichische politische System, in: Khol/Ofner/Stirnemann (Hg), Jahrbuch für Politik, Wien 1993, S. 301-342

18.       F. Frischenschlager, Zur Geschäftsordnungsgesetzesnovelle 1993, in: Österreichische Parlamentarische Gesellschaft (Hg), Jahrbuch des österreichischen Parlaments 1994, Wien 1994, S. 52-60

 

19.       F. Frischenschlager, Parteiendemokratie und politisches Regierungssystem.  Eine verfassungspolitische Bestandsaufnahme, in: Österreichische Parlamentarische Gesellschaft (Hg), Festschrift 75 Jahre B-VG, Wien 1995

 

20.       F. Frischenschlager, Aufgaben und Chancen des politischen Liberalismus in Österreich, in: Liberale Vierteljahreshefte für Politik und Kultur, 2/95, Bonn

 

21.       F. Frisclienschlager, Die Ära Klaus aus der Perspektive der FPÖ, in: R. Kriechbaumer et al. (Hg), Die Transfori-nation der österreichischen Gesellschaft und die Alleinregierung von Bundeskanzler Klaus, Salzburg 1995, S. 211-227

 

22.       F. Frischenschlager, Analyse der Entwicklung des Liberalen Forurns, in: Khol/Ofner/Stirnemann, Jahrbuch für Politik, Wien 1995, S. 223-241

 

-23.  F. Frischensclilager, Österreich in einem solidarischen Europa, in: Zukunfts- und

 

Kulturwerkstätte (Hg), Advanced Democracy.  Ein politischer Diskurs über die Zukunft der Zweiten Republik, Wien 1996, S.94-99

 

Für die Zeit ab dem 1. Mai 1983 ( Ernennung zum Bundesminister für Landesverteidigung bis einschließlich 15.Mai 1986 ) bis zum Zeitpunkt seines Dienstantrittes an der Universität Salzburg am 1. Jänner 1991 erhielt Dr. Frischenschlager - wie bereits oben ausgeführt - keine Be-

 

Bis zum Zeitpunkt 1. Jänner 1980 hat Dr. Frischenschlager aufgrund der damaligen gesetzlichen Grundlage (§ 72 der Dienstpragmatik, RGBI.NR. 15/1914) die vollen Bezüge als Universitätsassistent erhalten.

Die Zeit seiner Außerdienststellung vom 1. Jänner 1980 bis zum 31.  Dezember 1990 wurde dem Betreffenden weder für den Ruhegenuß noch für die Vorrückung in höhere Bezüge als Universitätsassistent angerechnet (gemäß § 154 Abs. 9 BDG 1979, i.d.F. BGBI.NR. 137/1983 i.V.m. Art.  IV Z. 6 des BG, BGBl.  Nr. 137 /1983).

Vom Zeitpunkt seines Dienstantritts am 1. Jänner 1991 bis heute bezieht Dr. Fris-chenschlager um 25 % gekürzte Bezüge als Universitätsassistent. Wie bereits angeführt, kommt er der Verpflichtung zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen im oben angeführten Ausmaß nach.

Mit dem diesbezüglichen Bescheid des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden für die Zeit der Außerdienststellung vom 1.Jänner 1988 bis 31.Dezember 1990 die sogenannten "Pensionsbezüge" (gern. § 13 Abs. 6 GG 1956) gewährt, welche aber bisher noch nicht ausbezahlt wurden. Dies deshalb, weil Dr. Frischenschlager keine für die Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten notwendigen Angaben gemacht hat.

5.         Wie hoch ist das arbeitslose Einkommen des Abg. z. NR und geschäftsführenden Klubobmannes des Liberalen Forums Dr. Friedhelm Frischenschlager, das er monatlich als Universitätsbediensteter bezieht?

 

Antwort:

 

Dr. Frischenschlager bezieht derzeit (Stand Juni 1996) 75 % seines Universitätsassistentenbezuges.  Bezüglich der Lehr- und Forschungstätigkeit ist auf Punkt 1 zu verweisen.

 

6.         Falls der Abg. z. NR und geschäftsführende Klubobmann des Liberalen Forums Dr. Friedhelm Frischenschlager keine nachgewiesene Arbeit an der Universität leistet, wieso wurde er dann nicht außer Dienst gestellt oder pensioniert?

 

Antwort:

Dr. Frischenschlager war seit 1. Juli 1977 durchgehend vorn Dienst freigestellt.  Nach der Gesetzeslage in der Zeit von 1977 bis 1.Jänner 1980 (Inkrafttreten des BDGI979) war Dr. Frischenschlager gemäß § 71 Abs.2 Dienspragmatik vorn Dienst freizustellen und es wa­ren ihm seine Bezüge als Universitätsassistent im vollen Umfang zu belassen (§72 DP).

Hinsichtlich der nachzuweisenden Tätigkeiten als Universitätsassistent an der Universität Salzburg ab dem 1. Jänner 1991 siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 4.