905/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1008/J-NR/1996, betreffend die Anerkennung akademischer Grade zwischen Österreich und Italien, die die Abgeordneten HAIGERMOSER und Kollegen am 10. Juli 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
la. Werden derzeit durch das Absolvieren bestimmter Studienrichtungen in Österreich erworbene akademische Grade in Italien nicht anerkannt?
lb. Welche sind dies?
lc. Werden Sie dafür sorgen, daß dieser Mißstand durch bilateral ausgearbeitete Abmachungen ehebaldigst beseitigt wird?
1d. Bis wann werden Sie dies tun?
Antwort:
a/b: Die angeschlossene Aufstellung (Beilage 1) gibt einen Gesamtüberblick, welche Studienrichtungen derzeit nicht durch Notenwechsel zwischen Österreich und Italien gleichgestellt sind. Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß in der Liste auch
solche Studien enthalten sind, die vereinbarungsgemäß nicht einer staatsvertraglichen Regelung zugänglich gemacht werden sollen (z.B. Studienversuche wegen ihrer zeitlichen Befristung). Überdies sind viele Studien darunter, die von Südtirolern derzeit nicht studiert werden und für die daher kein Bedarf nach Anerkennung besteht.
c/d: Österreich hat bereits einen Vorschlag für diejenigen Gleichstellungen vorbereitet, deren Aufnahme in eine zukünftige bilaterale Regelung dringend geboten ist (Beilage 2).Dieser Vorschlag wird der italienischen Seite unterbreitet werden, sobald der seit 1990 in Verhandlung stehende Notenwechsel unterzeichnet sein wird; dies dürfte in Kürze zu erwarten sein.
2a. Haben sie schon entsprechende Vorkehrungen getroffen, daß die geplante Neuregelung von Studiengängen zu keinen Schwierigkeiten bei der Anerkennung der damit verbundenen akademischen Grade in Italien fährt?
2h. Falls ja, wie sehen diese im Detail aus?
2c. Falls nein, wann und wie werden Sie dies tun?
Antwort:
Die geplante Neuregelung der studienrechtlichen Rahmenbedingungen wird jedenfalls Auswirkungen auf die Anerkennung von akademischen Graden in Italien auf Grund der bestehenden Notenwechsel haben. Denn in Hinkunft soll an die Stelle eines zentralistisch dominierten Systems ein dezentrales Modell treten. Dieser Systemwechsel wird auch eine Anpassung der Anerkennungsmodalitäten erfordern.
Im Zuge der Vorbereitung der Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz über die Studien an Universitäten (UniStG) werden einerseits Übergangsbestimmungen gestaltet werden, die es den derzeit in Österreich studierenden Südtirolern ermöglichen, ihr Studium innerhalb einer angemessenen Frist nach den bisherigen Vorschriften zu beenden. Dies sichert weiterhin die Anerkennung auf Grund der geltenden Notenwechsel.
Für Studierende auf Grund des neuen Studienrechts werden mit Italien geeignete Anerkennungsmodalitäten zu verhandeln sein. Dies wird auch aus italienischer Sicht zweckmäßig sein, zumal auch in Italien stärker dezentral gestaltete Studien überlegt werden.
Beilage 1 u. 2 nicht gescannt