909/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Franz Lafer und Kollegen haben am 12. Juli 1996 unter der Nr. 11 19/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Entwicklung des Personalstandes gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie groß war die Zahl der Ihrem Ressort auf Grund des Stellenplanes 1995 zugewiesenen Planstellen (unter Zugrundelegung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?
2. Wie groß ist die Zahl der Ihrem Ressort auf Grund des Stellenplanes 1996 zugewiesenen Planstellen (unter Zugrundelegung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?
3. Wie groß ist die Zahl der Ihrem Ressort auf Grund des Stellenplanes 1997 zugewiesenen Planstellen (unter Zugrundelegung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?
4. Wie hoch war der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) zum 1. Jänner 1996 insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?
5. Wie hoch war der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) zum 1. Juli 1996 insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?
6. Wie hoch wird der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) plangemäß zum 1.Jänner 1997 insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen voraussichtlich sein?
7. Wie hoch wird der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) plangemäß zum 1. Jänner 1998 insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen voraussichtlich sein?
8. Wie groß war der Personalaufwand Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) im Jahre 1995 insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen?
9. Wie groß wird der Personalaufwand Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) im Jahre 1996 voraussichtlich sein und zwar insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen?
10.Wie groß wird der Personalaufwand lhresRessorts(unter Berücksichtigungderderzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) im Jahre 1996 (richtig wohl: 1997) voraussichtlich sein und zwar insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen?
1 1. Wie viele Sektionen, Gruppen, Abteilungen, Referate und sonstige Organisationseinheiten (§ 7 Abs. 3-5 BMG) umfaßte die Zentralstelle Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) jeweils zum 1. Jänner 1995,
1. Jänner 1996 und 1. Juli 1996?
12. Planen Sie bezüglich der Geschäftseinteilung der Zentralstelle Ihres Ressorts bzw. der Organisation in den Jahren 1996 und 1997 Änderungen?
Wenn ja, welche und auf Grund welcher Erwägungen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
In Beantwortung dieser Anfrage weise ich darauf hin, daß mir mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten, BGBI.NR. 218/1996, die sachliche Leitung verschiedener zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten übertragen wurde. Im Absatz 2 dieser Entschließung ist ausdrücklich festgehalten, daß Angelegenheiten der Personalverwaltung und der Organisation des Bundeskanzleramtes hievon ausgenommen sind.
Eine inhaltliche Stellungnahme zur Anfrage ist mir daher nicht möglich und ich bitte um Verständnis, daß ich lediglich auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 11 18/J verweise.