910/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doris Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben am 12. Juli 1996 unter der Nr. 1 1 9 1 /J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend frauenfördernde Maßnahmen nach dem EU-Beitritt gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.    Welche frauenfördernden Maßnahmen mit für die Mitgliedstaaten verbindlicher Wirkung hat die EU seit dem Beitritt Österreichs beschlossen?

 

2.    Welche frauenfördernden Maßnahmen hat Österreich zusätzlich zu den von der EU beschlos­senen Maßnahmen gesetzt?

 

3 .   Hat Österreich seit dem EU-Beitritt frauenfördernde Maßnahmen eingeschränkt?  Wenn ja, welche und welche Begründung gibt es dafür?

 

4.    In welcher Form hat Österreich gegen die Auflösung von frauenspezifischen Netzwerken auf EU-Ebene protestiert?

 

5.    In welcher Form hat Österreich gegen die geringe Höhe der Finanzmittel für das 4. Aktions­programm zur Förderung der Chancengleichheit protestiert?"

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Der Rat der Europäischen Union hat seit dem Beitritt Österreichs im Bereich der Frauenförderung keine Maßnahmen mit für die Mitgliedstaaten verbindlicher Wirkung beschlossen.

 

Es sei allerdings ergänzend bemerkt, daß im Gefüge der europäischen Institutionen auf sekundärrechtlichen Ebene das Initiativrecht zur Verabschiedung von Rechtsvorschriften bei der Europäischen Kommission liegt.

 

Auf primärrechtlicher Ebene kommt den Mitgliedstaaten eine maßgebliche Rolle zu, die im Bereich der Chancengleichheit von Frauen und Männern von Österreich bereits genutzt wurde. Es wurde im Rahmen der Regierungskonferenz vorgeschlagen, Art. 1 1 9 EG-Vertrag dahingehend zu erweitern, daß der Grundsatz der Lohngleichheit zu einem allgemeinen Grundrecht auf Gleichbehandlung im Beruf weiterentwickelt werde. Nach den Vorstellungen der österreichischen Bundesregierung soll an dieser Stelle auch die Zulässigkeit der Frauenförderung(' im Vertrag explizit verankert werden.

 

Zu Frage 2:

 

In Antizipierung der bevorstehenden europäischen Integration hat der österreichische Nationalrat das arbeitsrechtliche Begleitgesetz beschlossen, mit dem unter anderem auch das Gleichbehand­lungsgesetz 1979 novelliert wurde.  Weiters wurde im Jahre 1993 das Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz verabschiedet, das über die EG-rechtlichen-Verpflichtungen hinaus auch Farauenförderungsgebote( enthält.  Außerdem wurden bereits in vier Bundesländern Landes-Gleichbehandlungsgesetze beschlossen, die sich am Modell des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes orientieren.

 

 

Zu Frage 3:

 

Im Zusammenhang mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht hat Österreich keine frauenfördern­den Maßnahmen eingeschränkt.

 

 

Zu Frage:

 

Ich habe im Rat der Sozialminister am 5. Oktober 1995 dagegen Stellung bezogen.

 

Grundsätzlich ist zu dieser Frage jedoch anzumerken, daß die Europäische Kommission ihre Ange­legenheiten von den Mitgliedstaaten der EU unabhängig durchfuhrt.  Die Kommission hat numnehr beschlossen, das System der frauenspezifischen Netzwerke zu reformieren und nunmehr zwei derartige Expertlnnengremien - eines für rechtliche Fragen und eines für Fragen der Beschäftigung ­eingerichtet.

 

Daneben existiert der Beratende Ausschuß für Chancengleichheit, in dem auch zwei Vertreterinnen Österreichs repräsentiert sind.

 

Zu Frage:

 

Ich habe im Rat der Sozialminister am 5. Oktober 1995 dagegen Stellung bezogen.