911/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. STADLER,
Dr. PARTIK-PABLE` und Kollegen haben am 27.Juni 1996 unter der Nr. 869/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die im Zeitschriftenbuch "Verrat an Österreich" von Erich Kemper aufgezählten Anschläge, insbesondere die insgesamt fünf Briefbombenserien und die Bombenanschläge von Klagenfurt, Oberwart, Stinatz und Ebergassing gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie ist der derzeitige Ermittlungsstand bezüglich der bisher fünf Briefbombenserien in Österreich, die in der Zeit vom Oktober 1994 bis Dezember 1995 stattfanden?
2. Haben Sie in diesem Zusammenhang Weisungen erteilt? Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die in der Presse vom 12. 1. 1996 wiedergegebenen Äußerungen des Generaldirektors für die öffentl. Sicherheit, Dr. Sika, wonach die Ermittlungen bisher von politischen Überlegungen dominiert wurden?
4. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Aussage im genannten Such auf Seite 135, wonach der politische Druck in der Bombencausa so groß gewesen sei, "daß auch der letzte Kriminalbeamte wußte, wo er die Täter zu suchen hatte?
5. Wie ist der derzeitige Ermittlungsstand bezüglich der Bombenanschläge von Klagenfurt am 24.08.1994, Oberwart am 04.02.1995, Stinatz am 06.02.1995 und Ebergassing am 16.04.1995?
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6. Welche der genannten Anschläge rechnen Sie dem links- bzw. dem rechtsextremen Täterkreis zu?
7. Welche dieser genannten Anschläge rechnen Sie der PKK oder einer ihrer Unterorganisationen bzw. der türkisch-kommunistischen Terrororganisation DEV-SOL zu?
8. Wie ist der derzeitige Ermittlungsstand bezüglich der Bombenanschläge auf das Pharma-Unternehmen Sender & Co in Wien am 20.09.1995, auf die "American International School" in Wien am 21.09.1995 und auf das American - Express Reisebüro in Salzburg am 20.12.1995?
9. Welche der genannten Anschläge rechnen Sie dem links- bzw. rechtsextremen Täterkreis zu, welche der PKK oder einer ihrer Unterorganisationen und welche der türkisch-kommunistischen Terrororganisation DEV-SOL?
10. Wie ist der derzeitige Ermittlungsstand bezüglich der im Anhang aufgezählten Anschläge?
11. Welche dieser Anschläge rechnen Sie,dem links- bzw. rechtsextremen Täterkreis zu, welche der PKK oder einer ihrer Unterorganisationen und welche der türkischkommunistischen Terrororganisatonen DEV-SOL?
12. Haben Sie in diesem Zusammenhang Weisungen erteilt? Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
13. Welche dieser Anschläge sind bereits aufgeklärt bzw. durch ein Strafverfahren abgeschlossen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Erhebungen werden intensiv weitergeführt. Eine Täterschaft konnte bisher nicht ermittelt werden.
Zu Frage 2:
Die ermittelnden Stellen arbeiten selbständig und bedürfen keiner Weisungen von mir.
Zu Frage 3:
Die ausgewählten Zielpersonen und die Bekennerschreiben deuten auf eine rechtsextremistische und fremdenfeindlich motivierte Täterschaft hin. Daher wurden die Ermittlungen zunächst schwerpunktmäßig in dieser Richtung geführt. Gestützt auf die vorhandenen Tatmaterialien werden aber selbstverständlich Untersuchungen in alle Richtungen geführt.
Zu Frage 4:
Es handelt sich um eine von mir nicht zu kommentierende persönliche Meinungsäußerung.
Zu Frage 5:
Die Ermittlungen hiezu werden ebenso weitergeführt. Zum Fall Ebergassing liegt ein internationaler Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen vor.
Zu Frage 6:
Im Fall Ebergassing konnten eindeutige Bezüge zur linksextremen Szene Österreichs hergestellt werden. In den Fällen der Brief- und sonstigen Bombenanschläge wird in alle Richtungen ermittelt.
Zu Frage 7:
Bisher ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Täterschaft solcher Gruppierungen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Es wurde Anzeige gegen unbekannte Täter erstattet. Aufgrund der vorliegenden Bekennerschreiben besteht der Verdacht, daß die Täter aus linksextremen Kreisen stammen. Die Ermittlungen werden jedoch in alle Richtungen geführt.
Zu den Fragen 10, 11 und 13:
Von den aufgezählten 17 Fällen konnten bisher 7 Fälle (vom 20.05.1987, 20.04.1989, 23.05.1990, 01.09.1990, 10.11.1990,
07.01.1991 und 20.07.1991) geklärt und davon 1 Fall (vom
20.04.1989) der linksextremen österreichischen Szene, 4 Fälle
(vom 01.09.1990, 10.11.1990, 07.01.1991 und 20.07.1991) der linksextremen türkischen Szene, davon 1 Fall (vom 20.07.1991) der DEV SOL, und 1 Fall (vom 23.05.1990) der rechtsextremen türkischen Szene zugeordnet werden; 1 Fall (vom 20.05.1987) ist keinem dieser Täterkreise zuzuordnen.
Von den 9 ungeklärten Fällen kann auf Grund des ausgewählten Zieles bzw. vorliegender Bekennungen in 1 Fall (vom 09.06.1992) eine Täterschaft aus der linksextremen österreichischen Szene und in 4 Fällen (vom 18.06.1987, 10.09.1987, 08.05.1989 und --16.06.1990) aus der linksextremen türkischen Szene, davon in 1 Fall (vom 16.06.1990) der DEV SOL angenommen werden. In den anderen Fällen ist eine konkrete Zuordnung nicht möglich. In 1 Fall (vom 07.06.1992) liegt bei den Sicherheitsbehörden keine Anzeige auf.
Zu Frage 12:
Weder ich, noch meines Wissens - meine Vorgänger haben im Zusammenhang mit diesen Fällen irgendwelche Weisungen erteilt.