912/AB

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. STADLER und Kollegen haben am 27.Juni 1996 unter der Nr. 871/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zurückweisung von Antifa-Aktivisten am Grenzkontrollpunkt Passau-Achleiten" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Ist Ihnen oder den Beamten Ihres Ministeriums die Person Hans Georg Lindenau bekannt?

2. Ist Ihnen oder den Beamten Ihres Ministeriums die Person Peter NOWAK bekannt?

3. Wurden Sie oder Beamte Ihres Ministeriums von deutschen Behörden über Hans Georg Lindenau oder Peter Nowak informiert?

4. Ist Ihnen oder den Beamten Ihres Ministeriums bekannt, um welche Veranstaltung es sich handelte, zu der Lindenau und Nowak nach Wien reisen wollten?

5. Ist Ihnen oder den Beamten Ihres Ministeriums bekannt, daß sich der im Ausland untergetauchte Journalist Wolfgang Purtscheller öfters in Berlin in der dortigen linksextremen Szene aufhielt?

6. Ist Ihnen oder den Beamten Ihres Ministeriums bekannt, daß zur Zeit des geplanten Attentates von Ebergassing Wolfgang Purtscheller eine Wohnung in Berlin hatte, die an dem Wochenende, als Lindenau und Nowak Einreiseverbot nach Österreich erhielten, von der Berliner Polizei wegen Verstoß gegen das Waffengesetz durchsucht wurde?

7. Sind Sie oder Ihr Ministerium vom bayrischen Staatsschutz über die geschilderten Vorkommnisse informiert worden?

8. Aus welchen Gründen wurde Lindenau und Nowak von den österreichischen Behörden die Einreise nach Österreich verweigert?

9. Werden die Kontakte der österreichischen linksterroristischen Szene, der seit 1976 rund 50 Terrorakte zuzurechnen sind, zur linken Szene in Deutschland von Beamten Ihres Ministeriums zumindest beobachtet?

10. Ist es für Sie oder die Beamten Ihres Ministeriums denkbar, daß Lindenau oder Nowak mit der Vorbereitung von Attentaten in Österreich in Verbindung standen?

11. Ist es für Sie oder die Beamten Ihres Ministeriums denkbar, daß Lindenau oder Nowak die Ausführenden des Attentates von Ebergassing hätten sein sollen und Thaler und Konicek nur "Lückenbüßer" waren?

12. Wurde das verhängte Einreiseverbot von Lindenau eingehalten? Wenn nein, wie oft und von wann bis wann wurde es gebrochen?

13. Wurde das verhängte Einreiseverbot von Nowak eingehalten? Wenn nein, wie oft und von wann bis wann wurde es gebrochen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ja.

Zu Frage 3:

Ja. Die Verständigung erfolgte im Wege der örtlich zuständigen

Sicherheitsbehörde durch die Bayerische Grenzpolizei.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Nein.

Zu Frage 8:

Die beiden Personen wurden gemäß §§ 32 Abs. 1 lit. 2 a Fremdengesetz 1992 an der Grenze zurückgewiesen, da bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigten, daß deren Aufenthalt im Bundesgebiet die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährden würde.

Zu Frage 9

Solche Kontakte werden anlaßbezogen wahrgenommen.

Zu den Fragen 10 bis 11:

Die beiden Personen wurden in die Ermittlungen zum Fall Ebergassing miteinbezogen. Eine Verbindung zu Ebergassing oder anderen Attentaten konnte jedoch nicht festgestellt werden.

Zu den Fragen 12 bis 13:

Weitere Einreiseversuche wurden bis dato nicht bekannt.