913/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  STADLER und Kollegen haben am 12.Juli 1996 unter der Nr. 1110/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Weitergabe von Stapo-Akten" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1.         Sind in diesem Zusammenhang bereits Ermittlungen geführt worden?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis haben diese geführt? Wenn nein, warum nicht?

 

2.         Wer ist verantwortlich für die Weitergabe von

diesem Stapo-Akt?

 

3.         Welche Beamten der Stapo haben Zugriff auf diesen geheimen Stapo-Akt?

 

4.         Wie wird die Geheimhaltung von Stapo-Akten und die Verschwiegenheit der Stapo-Beamten bezüglich des geheimen Inhaltes dieser Akten gesichert?

 

5.         Welche Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen, um den Zugriff auf'Stapo-Akten durch dritte Personen zu verhindern?

 

6.         Hat es gegen Beamte wegen Weitergabe von Stapo-Akten bereits Verfahren gegeben?

Wenn ja, welches Ergebnis brachten diese Verfahren?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Vorweg ist festzustellen, daß der in verschiedenen Medien erwähnte und in der Anfrage zitierte Bericht im Bereich der Österreichischen Sicherheitsbehörden nicht existiert. Es erübrigt sich daher ein weiteres Eingehen auf die einzelnen Anfragepunkte. Die Sache ist gerichtsanhängig. Ich kann daher auch aus diesem Grund keine Detailauskünfte geben.

 

Zu Frage 5:

 

Es gelten jeweils die dem Geheimhaltungscharakter der Aktenunterlagen entsprechenden Vorschriften.

 

Zu Frage 6:

 

In jüngster Zeit wurden im Zusammenhang mit verschiedenen Veröffentlichungen in den Medien Verfahren anhängig gemacht, die jedoch nach meinem Wissensstand bisher in keinem Fall zu einem Abschluß mit einer Verurteilung geführt haben.