915/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kurt Wallner und Genossen haben am 27.6.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 884/J betreffend "Förderungen für Investitionen zum Luftgütesanierungsprogramm im Raum Leoben" gerichtet. Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1 bis 4

 

Im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung wurden für den Bezirk Leoben in den Jahren 1995 und 1996 vier Förderungsansuchen eingereicht:

 

Ersatz einer mit Perchlorethylen betriebenen Textilreinigungsanlage durch eine KWL-Reinigungsanlage und eine Naßreinigungsanlage,

Sekundärentstaubung LD-Stahlwerk der Voest Alpine Donawitz, Verwertung von LD-Staub als Pigment (Ökokeram Ges.m.b.H.) und

 

Fernwärmeanschluß, Wärmepumpe und Solaranlage für das Hallenbad Eisenerz.

 

Die Textilreinigungsanlagen wurden bereits fertiggestellt. Bei einem Investitionsvolumen von ca. öS 1,345 Mio wurde eine Förderung von öS 194.000, ausbezahlt. Durch das Projekt werden die Emissionen von ca. 170 kg Perchlorethylen jährlich vermieden.

 

Die Sekundärentstaubung im LD Stahlwerk wird derzeit durchgeführt und soll bis Ende 1997 abgeschlossen sein.  Das lnvestitionsvolumen beträgt ca. öS 200 Mio. In der 51. Sitzung der Umweltkommission am 21.3.1996 wurde das Projekt mit einem Fördersatz von 15 % positiv verabschiedet.  Die Förderung würde somit öS 30,4 Mio betragen.  Die Staubreduktion wird ca. 270 t jährlich betragen.

Bei den Projekten Verwertung von LD-Staub und Hallenbad Eisenerz handelt es sich um eine Abfallverwertungsmaßnahme und um eine Energieträgerumstellung bzw. Wärmerückgewinnung.  Beide Projekte sind aufgrund fehlender Unterlagen noch nicht entscheidungsreif.

Die in der Anfrage genannten Firmen Novopan, Mayr-Melnhof, usw. haben keine Förderungsansuchen im Bereich der betrieblichen Umweltförderung gestellt.

ad 5

 

Ich gehe davon aus, daß sich die Frage der EU-Mitfinanzierung auf die Förderung aus EU-Strukturfondsmittel bezieht. Nur in diesen Fällen gibt es eine Kofinanzierung im Sinne einer Mitfinanzierung nationaler Förderungen, d.h., daß diese Förderungsgelder Österreich nur dann zugute kommen, wenn auch ein bestimmter Anteil an nationalen Förderungsmitteln eingesetzt wird. Die EU kennt aber auch im Umweltbereich direkte Förderungen für Projekte, die zusätzlich zu einer nationalen Förderung gewährt werden. Auch in diesen Fällen spricht man von Kofinanzierung, sie werden jedoch bei der Beantwortung dieser Frage außer acht gelassen.

 

Strukturfondsmittel werden unter bestimmten Voraussetzungen von der EU ausbezahlt.  Dazu gehört unter anderem, daß nur solche Förderungsprogramme kofinanziert werden, deren Richtlinien notifiziert wurden und auf deren Grundlage österreichische Förderungen in einem bestimmten Verhältnis zu den EU-Mitteln vergeben werden.

 

In einigen Ziel-2-Gebieten werden auch Umweltförderungen des Bundes mit EFRE-

Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) kofinanziert. Vorgaben der

EU für die Umweltförderung gibt es lediglich im Rahmen der Wettbewerbsbestimmungen (Gemeinschaftsrahmen für Umweltförderungen). Diese Vorgaben werden von den bestehenden Umweltförderungsrichtlinien generell beachtet. Darüberhinaus wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen der Kofinanzierung gegeben sind gibt es keine Einschränkungen der EU hinsichtlich der

 

Kofinanzierung von Umweltprojekten in Ziel-2-Gebieten.  Insbesondere gibt es keine

Vorgaben der EU in Ziel-2-Gebieten, Umweltschutzmaßnahmen nur dann zu fördern, wenn die Investitionen über das gesetzlich oder behördlich vorgegebene Maß hinausgehen.  Die zuständige Generaldirektion XVI orientiert sich in erster Linie daran, ob die Förderungen den Wettbewerbsbestimmungen der EU (Generaldirektion IV) entsprechen.

Die Förderungsobergrenzen der Wettbewerbsbestimmungen orientieren sich sehr wohl daran, ob die Umweltschutzmaßnahmen über das gesetzlich vorgegebene Maß hinausgehen.  Da jedoch die nationalen Bestimmungen (Richtlinien für die betriebliche Umweltförderung nach dem UFG) jedenfalls eine Überschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Maßes fordern, können im allgemeinen in Österreich -die höchsten in den Wettbewerbsbestimmungen festgelegten Förderungsobergrenzen erreicht werden.

Das gilt auch für Kofinanzierungen im EGKS-Bereich.  Dort sind jedoch die Wettbewerbsbestimmungen - da es sich um einen sensiblen Sektor handelt ­andere.  Förderungen im Bereich der Eisen- und Stahlindustrie setzen insbesondere ein Genehmigungsverfahren der EU in jedem Einzelfall voraus.  Wird diese Förderung aber von der EU genehmigt, so ist eine Kofinanzierung aus Strukturfondsmitteln grundsätzlich auch möglich.

ad 6

Die Unterschiede gibt es nicht zwischen den Regionalförderungsprogrammen jedes Zielgebiet hat ein eigenes Programm "EPPD") und der EGKS, sondern in den Bedingungen, unter denen entsprechend dem Wettbewerbsrecht der Eu Förderungen vergeben werden dürfen.  Gibt es daher im Einzelfall eine Genehmigung einer Förderung im EGKS Bereich durch die EU (GD IV) auf Basis der Richtlinien für die betriebliche Umweltförderung, so kann diese grundsätzlich auch in einem Zielgebiet kofinanziert werden.

Die Förderhöhe ändert sich für den einzelnen Förderungsnehmer nicht, da diese EU-Mittel lediglich das nationale Förderungsbudget erhöhen, nicht aber den Förderprozentsatz für ein Projekt.

ad 7

 

Für den ersten Schritt des Sanierungsprogrammes der Voest, die

 

Sekundärentstaubung im LD-Stahlwerk, wurde bereits eine positive Förderentscheidung - vorbehaltlich einer Genehmigung der Gl; IV der EU - im möglichen Ausmaß herbeigeführt.  Im EGKS-Bereich ist ein maximaler Fördersatz von 15 % erlaubt (Artikel 13 der Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS der Kommission -vom 27.11.1991 zur Einführung gemeinschaftlicher Vorschriften über Beihilfen an die Eisen- und Stahlindustrie, Amtsblatt L 362/57 vom 31.12.1991).

 

Auch im Fall einer EU-Kofinanzierung aus Strukturfondsmitteln würde für die Voest die Förderhöhe gleich bleiben.

 

Die restlichen Sanierungsmaßnahmen können vom Unternehmen ebenfalls im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung eingereicht werden. Eine Förderung mit oder ohne EU-Kofinanzierung wäre grundsätzlich möglich.