916/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Thomas Barmüller und weitere Abgeordnete haben am 27.6.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 886/J betreffend "Empfehlung des Umweltrates zu Massenverfahren" gerichtet.  Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

 

ad 1

Generell ist festzuhalten, daß die Empfehlungen des Umweltrates zu Massenverfahren vom 21.  September 1995 nicht an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie gerichtet sind, sondern gemäß Beschluß des Umweltrates, welchem auch Herr Abgeordneter Barmüller als Mitglied angehört, dem Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Verfassungs-, Wirtschafts- und Umweltausschusses sowie den Klubobmännern bzw. Klubobfrauen der im Nationalrat vertretenen Parteien übermittelt wurden. Die Antworten sind daher unter diesem Aspekt zu betrachten.

Da ein Entwurf des Bundeskanzleramtes für eine Novelle der Verwaltungsverfahrensgesetze noch aussteht, war das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie gezwungen, gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, was mit der letzten AWG-Novelle erfolgt ist.

 

ad 2

Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie erarbeitete bereits im letzten Jahr einen Entwurf für eine AVG-Novelle. Dieser enthält die wesentlichen Punkte der Empfehlungen des Umweltrates.  Er wurde im Juni 1995 dem dafür zuständigen Bundeskanzleramt übermittelt.

 

ad 3

In der Vergangenheit habe ich immer wieder auf die Notwendigkeit einer AVG­Novelle zur besseren Bewältigung von Massenverfahren hingewiesen. Auch im Koalititonsübereinkommen zwischen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der Österreichischen Volkspartei vom 11. März 1996 wurde die Reform des Verwaltungsverfahrens festgeschrieben.

 

ad 4

Die Empfehlung des Umweltrates wird in die Novellierung des AVG einzubeziehen sein. Hier ist das Bundeskanzleramt aufzurufen, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Falls dies in nächster Zukunft nicht erfolgt, wird das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie entsprechende Bestimmungen in die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVP-G, BGBl Nr. 697/1993, zur Umsetzung der Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Änderungsrichtlinie) einarbeiten. Der gemeinsame Standpunkt vom 25.  Juni 1996 sieht eine Umsetzungsfrist bis 31. 12. 1997 vor.

 

ad 5

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der Fragen 2 und 4 verweisen.