918/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 855/J-NR/1996, betreffend die öffentliche Benut­zung von Bundesgrund für das Projekt Volksgarten in Innsbruck, die die Abgeordneten WURM und Genossen am 27.  Juni 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant­worten:

 

1.         Unter einem kleinen Teil der für den Volksgarten vorgesehenen Grünfläche befindet sich die neue Bibliothek der Theologischen Fakultät. Wie belastbar ist diese Dachfläche und darf sie von Menschen betreten werden?

2.         Wenn ja, wieviele Personen können sich darauf aufhalten und ab weichem Nutzungsgrad ist mit einer Beeinträchtigung der Grasnarbe zu berechnen?

 

Antwort:

 

Die Bibliothek befindet sich unter ca. einem Drittel des für das Volksgartenprojekt vorgesehenen Areals.

 

Die Grünfläche darf von Menschen grundsätzlich betreten werden.  Aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen beträgt die Belastbarkeit (ÖNorm 4012) 5,4 kg/M2 = 540 kg/M2.  Da pro M2 nicht mehr als 4 Personen (mit einem Durchschnittsgewicht von 80 kg) anzunehmen sind, ergeben sich diesbezüglich sicher keine Probleme.

Bewegte Lasten etwa durch Transportfahrzeuge oder eine größere Personanzahl könnten zu Problemen führen (z.B. Schwingungen und daraus resultierende Risse in der Decke über der Bibliothek).

Weiters ist festzuhalten, daß die Humusschicht aufgrund des Bodenaufbaues sehr dünn ist und bei stärkerer Frequentierung die Grasnarbe sicher empfindlich leiden würde.

3.         Es wird eingewendet, daß durch den Volksgarten, insbesondere bei kulturellen Abend­veranstaltungen, der Forschungs- und Lehrbetrieb an der Theologischen Fakultät schwer gestört würde.  Wie hoch ist die Intensität des " Lehr- und Forschungsbetriebs an der Theologischen Fakultät im allgemeinen?

 

Antwort:

 

Im Arkadentrakt befinden sich außer den Arbeitsräumen für 9 Professoren, 20 Assistentlnnen und 7 Sekretärinnen, 2 Seminarräume, die zu folgenden Zeiten benützt werden (Sommersemester

1996):   Seminarraum 1: Montag bis 18.00 Uhr, Dienstag reserviert für Sitzungen, Mittwoch bis

 

18.45    Uhr, Donnerstag bis 16.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr; Blockveranstaltungen zu den Termi-

nen 17.6., 18.6., 19.6., 20.6., 21.6., 24.6. und 27.6. bis 18.00 Uhr.  Seminarraum 11: Montag bis

 

18.45 Uhr, Dienstag bis 18.45 Uhr, Mittwoch bis 19.00 Uhr, Forschungsprojekt "Ökumene" am

 

2.5., 13.6., 4.7., bis 20.45 Uhr, Donnerstag bis 18.00 Uhr, Freitag bis 18.45 Uhr.

 

Nach Fertigstellung der Generalsanierung der Theologischen Fakultät werden sich nahezu alle Büros im Längstrakt und im Arkadentrakt Richtung Süden und Parkanlage befinden.  Es werden dies 16 Professoren, 31 Assistentlnnen und 15 Sekretärinnen sein (Personalstand Sommersemester 1996).

3a.  Wieviele Publikationen pro Wissenschaftler werden im Jahr veröffentlicht und wieviele Lehrveranstaltungen mit wieviel Lehrenden werden abgehalten?

 

Antwort:

Hiezu ist für den Berichtszeitraum der Kalenderjahre 1993 und 1994 folgendes anzufahren:

 

            Herausgeberschaft:                  Einzelpublikationen: 8

                                   Hefte einer Zeitschrift: 9

 

            Autorschaft:                 Lehrbücher (Erstauflage): 5

                                   andere Bücher und Monographien (Erstaufl.), deutschsprachig: 6

                                   andere Bücher und Monographien (Erstauf.), fremdsprachig: 3

                                   Originalbeiträge in österr. Fachzeitschriften: 64

                                   Originalbeiträge in ausl. Fachzeitschriften: 66

                                   Originalbeiträge zu Sammelwerken: 56

                                   andere wiss. Publikationen: 245

 

            Gesamtanzahl:  462

 

Im Sommersemester 1996 fanden an der Theologischen Fakultät 108 Lehrveranstaltungen von 59 UniversitätslehrerInnen unter verantwortlicher Mitwirkung von 23 Assistentlnnen statt.

 

3b.  Ist die Forschungsleistung bzw. die Lehrintensität der Theologischen Fakultät in Innsbruck stärker oder geringer, als z.B. die der Medizinischen oder Naturwissenschaftlichen Fakultäten?

 

Antwort:

 

Da es sich um Fakultäten mit völlig unterschiedlichem Lehr- und Forschungsbetrieb handelt, kann eine solche Frage mangels Vergleichbarkeit nicht beantwortet werden.

 

Als Anhaltpunkt für die Lehrintensität können die Studienabschlüsse der Katholisch-Theologischen Fakultät im Studienjahr 1995/96 angeführt werden:

 

Fachtheologie: 60

Selbständige Religionspädagogik: 11

kombinierte Religionspädagogik: 9

Philosophie: 6

Doktorat Theologie- 12

Doktorat Philosophie: 2

Gesamt: 100

 

4.         Wie hoch ist die Forschungs- und Lehrintensität in den Sommermonaten und hier vor allem am späten Nachmittag und am Abend im Vergleich zu Herbst und Winter und im Vergleich zu anderen Fakultäten?

 

Antwort:

 

Professoren und Assistentlnnen nützen auch die Sommermonate, um sich in der vorlesungs­freien Zeit der Forschung widmen und Unerledigtes aufarbeiten zu können.  Die Arbeitszeit der Professoren und Assistentlnnen richtet sich nicht immer nach den üblichen Bürozeiten.

 

Die Veranstaltungen des heurigen Volksgartenprogrammes fanden in der Zeit vom 15.  Juni bis

7.         Juli statt.  Das Sommersemester dauerte bis 2. Juli, die Prüfungszeit bis 5. Juli.  Zwischen

 

5.         und 18.  Juli fanden noch vier abschließende Diplomprüfungen statt.

 

5.         Ist das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst auch Hausherr der Grünflächen vor dem Akademischen Gymnasium und gibt es einen Vertrag zwischen

 

dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst und dem Akademischen Gymnasium über die Nutzung dieser Flächen?

 

Antwort

 

Für die Grünflächen vor dem Akademischen Gymnasium ist der Landesschulrat für Tirol zuständig. Zwischen dem Akademischen Gymnasium bzw.dem Landesschulrat für Tirol und

dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst besteht über die Nutzung dieser Flächen durch das Akademische Gymnasium kein Vertrag.

6.         Wenn ja, kann dieser Vertrag gelöst, bzw. um die Möglichkeit einer öffentlichen Benutzung erweitert werden?

Antwort:

Erübrigt sich im Hinblick auf die Antwort zur Frage 5.

 

7.         Weiche Bedingungen müßten nach Ansicht des zuständigen Bundesministers erfüllt werden, um ein Miteinander von Volksgarten und den Nutzern der Bundesgründe zu ermöglichen?

 

Antwort:

 

Es müßte sichergestellt sein, daß durch die Zugänglichmachung des Areales die Erfordernisse und Interessen der Nutzer (insbesondere der Universität Innsbruck) nicht beeinträchtigt werden.

 

Die konkreten Bedingungen, um ein Miteinander von Volksgarten und den Nutzern der Bundesgründe zu ermöglichen, müßten einvernehmlich zwischen den Betreibern des Projektes bzw. der Stadtgemeinde Innsbruck und der Universität Innsbruck und dem Landesschulrat für Tirol bzw. der Schule vereinbart werden.  Sichergestellt müßte jedenfalls sein, daß der Uni­versität und der Schule aus dem "Volksgartenprojekt" kein Schaden erwächst und keine Kosten entstehen.

 

8.         Kann ein Haftungsvertrag zwischen der Stadt Innsbruck und dem Bund in der Weise abgeschlossen werden, daß die jetzigen Nutzer keine Haftung für den Volksgarten übernehmen müßten und daß eventuelle Schäden ersetzt würden?

 

Antwort:

 

Ich habe den zuständigen Organen der Universität Innsbruck empfohlen, mit der Stadtgemein­de Innsbruck eine allenfalls auf die Ferialzeit beschränkte Vereinbarung zu schließen, wonach

 

die Universität zu Beginn der Ferien die Fläche an die Stadt Innsbruck zur Nutzung übergibt und nach Ende dieser Nutzung diese Flächen wieder in dem Zustand, in dem sie die Stadt Innsbruck übernommen hat, zurückgegeben werden. Für die Erteilung notwendiger behördlicher Bewilligungen müßte die Stadt Innsbruck sorgen. Für allfällige Schäden müßte die Stadt Innsbruck haften bzw. die notwendigen Wiederherstellungsmaßnahmen auf ihre Kosten veranlassen bzw. durchfuhren.  Ein gleichartiger allenfalls mit der Universität Innsbruck gemein­samer Vertrag wäre mit dem Landesschulrat für Tirol für das vom Akademischen Gymnasium genutzte Areal notwendig.