922/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag.  Doris Kammerlander und Genossen vom 28. Juni 1996, Nr. 912/J, betreffend Gestaltungsspielraum und Transparenz bei der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Österreich verfügt in den internationalen Finanzinstitutionen über Stimmrechte, die basierend auf den Kapitalanteilen und Beitragsleistungen errechnet und zugeteilt werden.  In den Ent­scheidungsgremien der internationalen Finanzinstitutionen (Direktorien bzw.  Rat bei der Glo­balen Umweltfazilität) verfügen lediglich die großen Geberländer (Aktionäre) über eigene Sitze.  Die kleineren Geberländer schließen sich zu Stimmrechtsgruppen ("Constituencies") zusammen, wobei die Vertretung dieser Länder in den Entscheidungsgremien aufgrund entsprechender Abkommen durch die einzelnen Stimmrechtsgruppenmitglieder erfolgt.

 

Im höchsten Gremium der internationalen Finanzinstitutionen, dem Gouverneursrat, ist Österreich stets vertreten, und zwar in den meisten Fällen durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.  Ausnahmen davon sind der Internationale Währungsfonds, wo der Präsident der Österreichischen Nationalbank die Funktion wahrnimmt und der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung sowie der Gemeinsame Rohstoffonds, wo diese Funktion von Beamten wahrgenommen wird.

 

Gegenwärtig ist Österreich in den Entscheidungsgremien internationaler Finanzinstitutionen

            wie folgt vertreten:

 

            - Weltbankgruppe (Internationale Bank für Wiederaufbau

               und Entwicklung, Internationale Entwicklungsorganisation,

               Internationale Finanzkorporation):                                                                   Exekutivdirektor

            - Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung:                                    Exekutivdirektor

            - Afrikanische Entwicklungsbank:                                                                      Advisor

            - Asiatische Entwicklungsbank:                                                                         Assistent

            - Inter-Amerikanische Entwicklungsbank:                                                          Assistent

            - Europäische Investitionsbank:                                                                         Mitglied u. stellvertr.

                                                                                                                                    Mitglied des

                                                                                                                                    Verwaltungsrates

            - Globale Umweltfazilität:                                                                                  Ratsmitglied

            - Gemeinsamer Rohstoffonds:                                                                           Stellvertr.

                                                                                                                                    Exekutivdirektor

 

Österreich hat auf vielfältige Weise Möglichkeiten, die Politik der einzelnen Finanzinstitutionen

mitzugestalten und zu beeinflussen:

 

- Durch den österreichischen Gouverneur (Bundesminister für Finanzen) anläßlich von

  Gouverneursratstagungen,

- Vertreter in den Entscheidungsgremien im Zuge ihrer täglichen Arbeit, aufgrund persönlicher

Kontakte mit anderen Ländervertretern, dem Bankmanagement und den Bankangestellten sowie

im Rahmen der Diskussionen in den Direktorien, Zur Verfügungstellung zusätzlicher Mittel für

spezielle Aufgaben und die Unterstützung bestimmter Wirtschaftssektoren in einzelnen

Entwicklungsländern (z.B. Trust Funds).

- Überdies erweisen sich die Kontakte österreichischer Vertreter mit österreichischen Angestellten

bei den internationalen Finanzinstitutionen als hilfreich.

 

Zu 2.:

 

Die von Österreich in den internationalen Finanzinstitutionen verfolgte Politik wird dem Parlament

regelmäßig - unter anderem im Zuge des Dreijahresprogrammes der österreichischen Entwicklungshilfe

sowie anläßlich der Behandlung von Gesetzesvorlagen für Kapitalerhöhungen und Mittelauffüllungen -

transparent gemacht.

 

Die interessierte Öffentlichkeit sowie die österreichische Wirtschaft werden im Rahmen von Informations- und Presseveranstaltungen sowie durch Abhaltung von Fachseminaren (oft gemeinsame Veranstaltungen des Bundesministeriums für Finanzen mit der Wirtschafts­kammer Österreich) informiert.