923/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer und Genossen VOM 28. Juni 1996, Nr. 934/J, betreffend Maßnahmen zur Entschuldigung von Entwicklungsländern, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Eingangs ist darauf hinzuweisen, daß ein Teil der Entwicklungsländer seinen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, während andere Entwicklungsländer, bedingt durch wirtschaftliche Schwierigkeiten unterschiedlichsten Ursprungs, nicht in der Lage waren bzw. sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Als Forum zur Schuldenregelung hat sich seit 1956 der Club von Paris etabliert. Österreich nimmt im Rahmen des Clubs von Paris an Schuldenregelungen teil. Seit 1989 hat der Club von Paris folgende Schuldenerleichterungsformeln entwickelt:
- Toronto Terms: Schuldenerleichterung bis zu 30 % und Zinsreduktion um 3,5 %
- Trinidad/London Terms: Schuldenerleichterung bis zu 50 %
- Napies Terms: Schuldenerleichterung bis zu 67 %
Bisher hat Österreich nur den ärmsten hochverschuldeten Ländern Schuldenerleichterungen unter den obengenannten Terms eingeräumt. Nach geographischen Regionen gegliedert, handelt es sich um 14 afrikanische Länder (Äthiopien, Burkina Faso, Cöte d' Ivoire, Guinea, Kamerun, Madagaskar, Mauretanien, Mozambique, Sierra Leone, Tanzania, Togo, Zaire, Zambia, ZAR), ein asiatisches Land (Vietnam) und zwei latein-amerikanische Länder (Bolivien, Nicaragua).
Für all die oben genannten Länder ist ein Gesamtumschuldungsobligo per Ende 1995 mit 8,587 Mrd. ATS zu verzeichnen.
Zu 3.:
Gemäß den Schuldenerleichterungsprozentsätzen der einzelnen wie unter Punkt 1 dargestellten Initiativen des Pariser Clubs vermindert sich die Gesamtschuld der einzelnen oben angegebenen Länder jeweils bis zu 30 %, 50 % bzw. 67 %.
Seit Österreich an Schuldenerleichterungsaktionen im Rahmen des Clubs von Paris teilnimmt, beläuft sich die Schuldenerleichterung gegenüber dem angesprochenen Länderkreis respektive die budgetäre Belastung für Österreich in Mio. ATS:
1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996
8,5 29,4 48,9 52,8 80,2 105,6 160,4 180,0 Summe: 665,8
Ab dem Jahr 1997 wird sich, bezogen auf die Laufzeit der Umschuldungen, der Gesamtbetrag der Schuldenerleichterung auf insgesamt 2,5 Mrd. ATS belaufen, sodaß insgesamt ein Betrag in Höhe von 3,165 Mrd. ATS aus dem Budget geleistet wird.
Zu 4.:
Schuldenerleichterungen, die von Österreich außerhalb des Pariser Clubs gewährt werden und Kredite an Entwicklungsländer betreffen, fallen in die Kompetenz des für Entwicklungshilfe zuständigen Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich daher diese Frage nicht konkret beantworten kann.
Zu 5.:
-Im Rahmen der Österreichischen Ausfuhrförderung sind legistische Maßnahmen, die entsprechende ausreichende Dotation des Budgetansatzes 50138 vorausgesetzt, nicht notwendig, um auf die Rückzahlung von öffentlich garantierten Krediten, die im Rahmen der Ausfuhrförderung gewährt worden sind, zu verzichten.
Abschließend möchte ich erwähnen, daß die Daten als vertraulich zu behandeln sind.