924/AB
Die unter ZI 1072/J-NR/1996 (XX. GP-NR) gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom 11. Juli 1996 betreffend die Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Im Bereich des Rechnungshofes beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
zu 1)
"Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich des Rechnungshofes für 1995?'
Die Pflichtzahl für den Rechnungshof wurde zum 1. Dezember 1995 mit 8 ermittelt.
Zu 2)
"Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?"
Im angeführten Jahr wurden
begünstigte Behinderte 17
hievon doppelt anrechenbar 06
das sind 23 beschäftigt.
Zu 3)
"Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995 ?
Erfüllung der Beschäftigungspflicht + 15
Zu 4)
"Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich des Rechnungshofes in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte ?
Eine Ausgleichsabgabe an den Ausgleichstaxfonds war wegen Übererfüllung der Beschäftigungspflicht nicht zu leisten.
Zu 5) bis 8)
"Sind Sie, als der für den Rechnungshof politisch Verantwortliche grundsätzlich bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Bereich einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vorigen Jahr gesetzt?
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?
Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?"
Ich werde mich weiterhin bemühen, meiner gesetzlichen Verpflichtung zum Einsatz behinderter Menschen im vollen Umfang und im Rahmen meiner Möglichkeiten nachzukommen.