925/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am 28. Juni 1996 unter der Nr. 900/J an mich beiliegende schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend 30 mg Nitrat-Aufhebung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Laut Schätzungen der Österreichischen Vereinigung für das Gas und Wasserfach (ÖVGW) beziehen ca. 1,10 Millionen Österreicher Trinkwasser mit einem Nitratgehalt zwischen 30 mg/1 und 50 mg/l. Aus der Veröffentlichung "Betriebsergebnisse der Wasserwerke Österreichs 1994, Statistik, DW l" der ÖVGW (diese Vereinigung umfaßt den Großteil der österreichischen Wasserversorgungsunternehmen) ist zu entnehmen, daß 17 (größere) Wasserversorgungsunternehmen von Wasser mit Nitratgehalten zwischen 30 mg/1 und 50 mg/1 betroffen sind. Nicht berücksichtigt sind dabei kleinere Wasserversorgungsanlagen in den betroffenen Gebieten, die nicht von der Statistik der ÖVGW umfaßt werden.
Zu Frage 2:
Charakteristisch für natürliches Mineralwasser ist grundsätzlich ein hoher Gehalt an gelösten Mineralstoffen. Dabei stammen die gelösten Substanzen aus dem Gestein des Wasservorkommens und dürfen nicht durch den Menschen beeinflußt werden (ausgenommen das Abtrennen unbeständiger Inhaltsstoffe wie Eisen- und Schwefelverbindungen und das Abtrennen oder das Versetzen mit Kohlenstoffdioxid).
Da Nitrat geogen bedingt bis zu einer Konzentration von 25 mg/1 vorkommen kann, ist gemäß Österreichischem Lebensmittelbuch, III. Auflage, Kapitel B 17, Teilkapitel A "natürliches Mineralwasser" der Nitratgehalt mit 25 mg/1 begrenzt.
Natürliches Mineralwasser ist aufgrund des üblicherweise hohen Mineralstoffanteils für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ungeeignet.
Lediglich spezielle niedrig mineralisierte Mineralwässer können - wie Trinkwasser - unbedenklich zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden. Um Klarheit für den Konsumenten zu schaffen, kann bei niedrig mineralisierten natürlichen Mineralwässern diese Eignung besonders gekennzeichnet werden.
Der Konsument erwartet beim Einkauf eines natürlichen Mineralwassers, das als "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" ausgelobt wird (und mit einem entsprechend hohen Preis versehen ist), auch eine spezielle Qualität, die durch die Festlegung besonders niedriger Grenzwerte - unter anderem auch für den Nitratgehalt - in der Mineralwasserverordnung, BGBl. Nr. 552/1994, sichergestellt wird.
Zu Frage 3:
Werden die Konsumenten mit Trinkwasser, dessen Nitratgehalt den Grenzwert von 50 mg/1 Nitrat nicht überschreitet, versorgt, so sind - auch für Kleinkinder - keine gesundheitlichen Bedenken gegeben.
Zu Frage 4:
Voraussetzung für die Gewinnung einwandfreien Trinkwassers ist ein flächendeckender Gewässerschutz. Der Gewässerschutz liegt in der Kompetenz des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft. In diesem Rahmen können Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung gesetzt werden.
Zu Frage 5:
Eine Begrenzung der Nitrataufnahme durch pflanzliche Nahrungsmittel erfolgte bereits 1989 durch die Festlegung von Grenzwerten für verschiedene Gemüse und für verzehrsfertige, für Säuglinge und Kleinkinder bestimmte Produkte, die Gemüse enthalten.
Zu Frage 6:
Die Weltgesundheitsorganisation hat in ihren "Guidelines for drinking water quality", second edition, Volume 1, Recommendations, 1993 darauf hingewiesen, daß der Verdacht eines epidemiologischen Zusammenhanges zwischen der Trinkwasser-Nitratexposition und dem Auftreten von Magenkrebs der in der ersten Ausgabe der WHO-Guidelines (1984) erhoben wurde in weiteren Studien nicht bestätigt werden konnte.
Die aktuelle Empfehlung der WHO lautet daher 50 mg Nitrat/1.
Eine Verhandlungsposition, die von einer auf den Empfehlungen der dem Gesundheitsschutz verpflichteten Weltgesundheitsorganisation beruhenden nationalen Rechtslage gestutzt wird, ist auch innerhalb der EU glaubwürdig.