937/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1043/J betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, welche die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 11. Juli 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest-.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten beträgt die zum Stichtag 01.10.1995 ermittelte Pflichtzahl 187.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Kalenderjahr 1995 betrug die Anzahl der tatsächlich beschäftigten begünstigten Behinderten 235.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Es gab keine offenen Pflichtstellen. Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde die vorgeschriebene Pflichtzahl sogar um 48 Stellen überschritten.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Da das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten der Einstellungspflicht nachgekommen ist, war keine Ausgleichsabgabe zu leisten.
Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:
Aus o.a. Zahlen ist zu entnehmen, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten der vorgeschriebenen Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungs-gesetz stets nachgekommen ist. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wird auch künftig bemüht sein, nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten, Behinderte einzustellen.