944/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 891/i betreffend Evaluierung relevanter Förderaktionen von Unternehmen im Bereich der Obersteiermark, welche die Abgeordneten Schöggl, Dr. Grollitsch und DI Hofmann am 28. Juni 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage.-

 

Grundsätzliche Förderungsaktionen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten sind:

 

a)         Bürges-Förderungsaktionen

 

b)         Förderungen des FFF und ITF

 

Für beide gilt, daß a priori keine Quoten an einzelne Regionen bzw.  Förderungswerber vergeben werden.  Die Vergabe von Förderun-

gen erfolgt aufgrund der Qualität und nach Maßgabe der Richtlinienkonformität der Projekte.  Es existiert somit kein für den "Wirtschaftspark Obersteiermark" zur Verfügung stehender Finanzmittelrahmen.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Mittel für die Bürges-Förderungsaktionen stammen vom Ansatz 1/63156.

 

Die Mittel für FFF-Förderungen sowie für den das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffenden Teil des ITF werden aus dem Ansatz 1/63176 (Technologie- und Forschungsförderung) bereitgestellt.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Abwicklung der Förderungen erfolgt einerseits durch die Bürges Förderungsbank, 1020 Wien, Taborstraße 10, weiters durch den Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF).  Der das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffende Teil der ITF-Förderungsgelder wird vom ERP-Fonds abgewickelt.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Förderungsansuchen können direkt bzw. im Wege eines Kreditinstitutes an die Bürges Förderungsbank gerichtet werden.

Der unbürokratische und kurzfristige Zugang der Förderungswerber zu den FFF-Fördermittel wird durch das unbürokratische und fle­xible Agieren des FFF selbst sichergestellt.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Welche Investitionen förderbar sind, ist in den jeweiligen Richtlinien festgelegt:

 

- Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969 (gültig bis 31.  Dezember 1996)

 

- Richtlinien für die Jungunternehmer-Förderungsaktion (sind am 31.12.1995 ausgelaufen).

 

- Richtlinien für die Bürges-Kleingewerbekreditaktion (sind am 31.12.1995 ausgelaufen).

 

Im Rahmen der Vergabe von Förderungen des FFF sind die technische sowie die wirtschaftliche Bewertung des Projektes und des Betriebes maßgeblich.  Entscheidungskriterien sind beispielsweise technische Neuheit und Zweckmäßigkeit, technisches Entwicklungsrisiko, Technologiesprung, Durchführungsmöglichkeit, Produktionsmöglichkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Markterfahrung, Marktchancen und Verwertungsmöglichkeiten, volkswirtschaftliche und soziale Aspekte sowie die F&E-Dynamik des unternehmens.

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

 

A)        Förderungen im Rahmen von BÜRGES-Aktionen in den politischen Bezirken Mürzzuschlag, Bruck/Mur, Leoben, Judenburg,

 

Knittelfeld und Liezen:

 

1) Aktion nach dem GSTVG 1996

 

Jahr      eingebr            .           beantragtes                 Anzahl der                  geförd. Invest.-

            Ansuchen         Invest.volumen             Förd.zusagen               volumen in TS

                                   in TS

 

1993     149                  365,589            122                              350,016

1994     165                  422,086            127                              335,607

1995     144                  366,247            108                              318,530

i-vi

1996     70                    160,729            47                                101,641

93-96    528                  1,314,651                      404                              1,105,794

 

durchschnittliche Förderungshöhe in TS:

 

            1993                 1.680

            1994                 1.735

            1995                 1.935

            I-VI     1996     1.455

            93-96               1.740

 

2)         Bürges-Kleingewerbekreditaktion

 

 

Jahr      eingebr            .           beantragtes                 Anzahl der                  geförd. Invest.-

            Ansuchen         Invest.volumen             Förd.zusagen               volumen in TS

                                   in TS

 

1993     171                  85.800                          144                              73.106

1994     192                  82.436                          149                              82.202

1995     175                  74.927                          130                              64.142

i-vi

1996     12                    4.135                           25                                15.580

93-96    550                  247.298                        448                              235.030

 

Durchschnittliche Förderungshöhe in TS:

 

            1993                 280

            1994                 315

            1995                 260

            I-VI     1996     290

            93-96               285

 

3)         Jungunternehmer-Förderungsaktion

 

 

Jahr      eingebr            .           beantragtes                 Anzahl der                  geförd. Invest.-

            Ansuchen         Invest.volumen             Förd.zusagen               volumen in TS

                                   in TS

 

1993     90                    63.897                          62                                58.136

1994     65                    47.213                          54                                39.964

1995     86                    62.274                          57                                54.615

i-vi                                                                                                                 (Anträge

1996     39                    17.079                          19                                16.704  aus 195)

93-96    280                  190.463                        192                              169.419

 

Durchschnittliche Förderungshöhe in TS:

 

            1993                 615

            1994                 485

            1995                 605

            I-VI     1996     560

            93-96               570

 

B)        Vom Wirtschaftspark Obersteiermark sind bei ITF und FFF in den Jahren 93-96 keine Projekte eingereicht worden.  Für die Region Obersteiermark generell ergibt sich das folgende Bild

 

 

 

Zeitraum                      1993                            1994                 1995                 1-6/1996

lanzahl Ansuchen          50                                34                    44                    31

1Davon gefördert         35 (70 %)         25(74 %)                      34(77    %)       26 (84 %)l

1Davon abgelehnt         15 (30 %)         9(26 %)                       10(23    %)       5 (16 %)l

IDurchschnittlich geneh-          

Imigte Förderungshöhe            

j(in 1.000 öS)                1.649                2.190                           1.955                2.435   

 

ISumme der beantragten

Förderungen

j(in 1.000 öS)                93.363              105.041                        130.3421          90.564

 

Isumme der genehmigten         

Förderungen    

j(in 1.000 öS)                57.725              54.747                          66.485              63.310

 

Beim FFF macht die Förderung des Personalaufwandes rund 90 % der Gesamtförderungssumme aus, die restlichen 10 % verteilen sich auf Sach- und sonstigen Aufwand.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage.,

 

Der gesamtösterreichische Verwaltungsaufwand (= Personalaufwand +

 

Sachaufwand) der Bürges Förderungsbank bezogen auf die einzelnen

 

Förderungsaktionen betrug im Jahr 1995:

 

            Personalaufwand:

            Bürges-Kleingewerbekreditaktion          S          9,906.160,97

            Jungunternehmer-Förderungsaktion       s          6,858.111,44

 

Aktion nach dem GSTVG 1969                S 14,859.241,46

            Sachaufwand:

            Bürges-Kleingewerbekreditaktion          s          1,798,013.68

            Jungunternehmer-Förderungsaktion       s          1,244,778.70

            Aktion nach dem GSTVG 1969 s          2,697,020.52

 

Der Verwaltungsaufwand des FFF beläuft sich auf rd. 2, 2 der Gesamtfördersumme.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Durch die Realisierung der im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative KMU vorgesehenen Maßnahmen ist abzusehen, daß speziell in den Bereichen Ökologie und Telekommunikation der Region in den nächsten drei Jahren neue Förderungsangebote zur Verfügung stehen werden.

 

Durch das Ansprechen von Mitteln aus den EU-Strukturfonds erfolgt rückwirkend ab 1995 vorerst bis einschließlich 1999 (Ende der EU-Programmperiode) eine zusätzliche Mitteldotierung für FFF und ITF.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die Richtlinien der volumensmäßig bedeutendsten BÜRGES-Aktion, der Aktion nach dem GSTVG 1969, laufen mit Jahresende 1996 aus, -sodaß auf dieser Grundlage für die nächsten Jahre keine Hochrechnungen gestellt werden können.

 

Für 1996 und 1997 ist hinsichtlich FFF und ITF die Entwicklung den bereits beschlossenen Teilheften der entsprechenden Budget­voranschläge zu entnehmen.  Darüberhinaus wird die Bundesregierung, dem Koalitionsabkommen folgend, die Bereitstellung zusätz­licher Mittel für die Forschungs- und Technologieförderung reali­sieren.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Im Zuge der auf grund des KMU-Förderungsgesetzes erforderlich gewordenen Neuverhandlung des Beauf tragungsvertrages der BÜRGES ist auch eine Neuregelung des jährlichen Entgeltes für die Ab­wicklungstätigkeiten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen festzulegen.

Der FFF ist von einer schlanken Verwaltung gekennzeichnet, die gesamten Verwaltungskosten des FFF betrugen im Jahre 1995 nur 2,2 % der Gesamtförderungssumme (vgl.  Pkt. 9).  Dessen ungeachtet nimmt der FFF laufend jede Möglichkeit für eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bzw. für Kostensenkungen wahr.

 

Antwort zu den Punkten 13, 13a und 13b der Anfrage:

 

Eine Konzentration des Förderungswesens wurde im Wirtschaftsministerium bereits durch Beauftragung der Innovationsagentur mit der Funktion einer Förderungsagentur des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, welches ein Dach über die verschiedenen Wirtschaftsförderungsinstitutionen und -malnahmen spannt, angestrebt.

 

Im übrigen ist derzeit im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die Ausgliederung der Abwicklung sämtlicher Förderungsaktionen in Prüfung.