944/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 891/i betreffend Evaluierung relevanter Förderaktionen von Unternehmen im Bereich der Obersteiermark, welche die Abgeordneten Schöggl, Dr. Grollitsch und DI Hofmann am 28. Juni 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage.-
Grundsätzliche Förderungsaktionen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten sind:
a) Bürges-Förderungsaktionen
b) Förderungen des FFF und ITF
Für beide gilt, daß a priori keine Quoten an einzelne Regionen bzw. Förderungswerber vergeben werden. Die Vergabe von Förderun-
gen erfolgt aufgrund der Qualität und nach Maßgabe der Richtlinienkonformität der Projekte. Es existiert somit kein für den "Wirtschaftspark Obersteiermark" zur Verfügung stehender Finanzmittelrahmen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Mittel für die Bürges-Förderungsaktionen stammen vom Ansatz 1/63156.
Die Mittel für FFF-Förderungen sowie für den das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffenden Teil des ITF werden aus dem Ansatz 1/63176 (Technologie- und Forschungsförderung) bereitgestellt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Abwicklung der Förderungen erfolgt einerseits durch die Bürges Förderungsbank, 1020 Wien, Taborstraße 10, weiters durch den Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF). Der das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffende Teil der ITF-Förderungsgelder wird vom ERP-Fonds abgewickelt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Förderungsansuchen können direkt bzw. im Wege eines Kreditinstitutes an die Bürges Förderungsbank gerichtet werden.
Der unbürokratische und kurzfristige Zugang der Förderungswerber zu den FFF-Fördermittel wird durch das unbürokratische und flexible Agieren des FFF selbst sichergestellt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Welche Investitionen förderbar sind, ist in den jeweiligen Richtlinien festgelegt:
- Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969 (gültig bis 31. Dezember 1996)
- Richtlinien für die Jungunternehmer-Förderungsaktion (sind am 31.12.1995 ausgelaufen).
- Richtlinien für die Bürges-Kleingewerbekreditaktion (sind am 31.12.1995 ausgelaufen).
Im Rahmen der Vergabe von Förderungen des FFF sind die technische sowie die wirtschaftliche Bewertung des Projektes und des Betriebes maßgeblich. Entscheidungskriterien sind beispielsweise technische Neuheit und Zweckmäßigkeit, technisches Entwicklungsrisiko, Technologiesprung, Durchführungsmöglichkeit, Produktionsmöglichkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Markterfahrung, Marktchancen und Verwertungsmöglichkeiten, volkswirtschaftliche und soziale Aspekte sowie die F&E-Dynamik des unternehmens.
Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:
A) Förderungen im Rahmen von BÜRGES-Aktionen in den politischen Bezirken Mürzzuschlag, Bruck/Mur, Leoben, Judenburg,
Knittelfeld und Liezen:
1) Aktion nach dem GSTVG 1996
Jahr eingebr . beantragtes Anzahl der geförd. Invest.-
Ansuchen Invest.volumen Förd.zusagen volumen in TS
in TS
1993 149 365,589 122 350,016
1994 165 422,086 127 335,607
1995 144 366,247 108 318,530
i-vi
1996 70 160,729 47 101,641
93-96 528 1,314,651 404 1,105,794
durchschnittliche Förderungshöhe in TS:
1993 1.680
1994 1.735
1995 1.935
I-VI 1996 1.455
93-96 1.740
2) Bürges-Kleingewerbekreditaktion
Jahr eingebr . beantragtes Anzahl der geförd. Invest.-
Ansuchen Invest.volumen Förd.zusagen volumen in TS
in TS
1993 171 85.800 144 73.106
1994 192 82.436 149 82.202
1995 175 74.927 130 64.142
i-vi
1996 12 4.135 25 15.580
93-96 550 247.298 448 235.030
Durchschnittliche Förderungshöhe in TS:
1993 280
1994 315
1995 260
I-VI 1996 290
93-96 285
3) Jungunternehmer-Förderungsaktion
Jahr eingebr . beantragtes Anzahl der geförd. Invest.-
Ansuchen Invest.volumen Förd.zusagen volumen in TS
in TS
1993 90 63.897 62 58.136
1994 65 47.213 54 39.964
1995 86 62.274 57 54.615
i-vi (Anträge
1996 39 17.079 19 16.704 aus 195)
93-96 280 190.463 192 169.419
Durchschnittliche Förderungshöhe in TS:
1993 615
1994 485
1995 605
I-VI 1996 560
93-96 570
B) Vom Wirtschaftspark Obersteiermark sind bei ITF und FFF in den Jahren 93-96 keine Projekte eingereicht worden. Für die Region Obersteiermark generell ergibt sich das folgende Bild
Zeitraum 1993 1994 1995 1-6/1996
lanzahl Ansuchen 50 34 44 31
1Davon gefördert 35 (70 %) 25(74 %) 34(77 %) 26 (84 %)l
1Davon abgelehnt 15 (30 %) 9(26 %) 10(23 %) 5 (16 %)l
IDurchschnittlich geneh-
Imigte Förderungshöhe
j(in 1.000 öS) 1.649 2.190 1.955 2.435
ISumme der beantragten
Förderungen
j(in 1.000 öS) 93.363 105.041 130.3421 90.564
Isumme der genehmigten
Förderungen
j(in 1.000 öS) 57.725 54.747 66.485 63.310
Beim FFF macht die Förderung des Personalaufwandes rund 90 % der Gesamtförderungssumme aus, die restlichen 10 % verteilen sich auf Sach- und sonstigen Aufwand.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage.,
Der gesamtösterreichische Verwaltungsaufwand (= Personalaufwand +
Sachaufwand) der Bürges Förderungsbank bezogen auf die einzelnen
Förderungsaktionen betrug im Jahr 1995:
Personalaufwand:
Bürges-Kleingewerbekreditaktion S 9,906.160,97
Jungunternehmer-Förderungsaktion s 6,858.111,44
Aktion nach dem GSTVG 1969 S 14,859.241,46
Sachaufwand:
Bürges-Kleingewerbekreditaktion s 1,798,013.68
Jungunternehmer-Förderungsaktion s 1,244,778.70
Aktion nach dem GSTVG 1969 s 2,697,020.52
Der Verwaltungsaufwand des FFF beläuft sich auf rd. 2, 2 der Gesamtfördersumme.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Durch die Realisierung der im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative KMU vorgesehenen Maßnahmen ist abzusehen, daß speziell in den Bereichen Ökologie und Telekommunikation der Region in den nächsten drei Jahren neue Förderungsangebote zur Verfügung stehen werden.
Durch das Ansprechen von Mitteln aus den EU-Strukturfonds erfolgt rückwirkend ab 1995 vorerst bis einschließlich 1999 (Ende der EU-Programmperiode) eine zusätzliche Mitteldotierung für FFF und ITF.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Richtlinien der volumensmäßig bedeutendsten BÜRGES-Aktion, der Aktion nach dem GSTVG 1969, laufen mit Jahresende 1996 aus, -sodaß auf dieser Grundlage für die nächsten Jahre keine Hochrechnungen gestellt werden können.
Für 1996 und 1997 ist hinsichtlich FFF und ITF die Entwicklung den bereits beschlossenen Teilheften der entsprechenden Budgetvoranschläge zu entnehmen. Darüberhinaus wird die Bundesregierung, dem Koalitionsabkommen folgend, die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Forschungs- und Technologieförderung realisieren.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Im Zuge der auf grund des KMU-Förderungsgesetzes erforderlich gewordenen Neuverhandlung des Beauf tragungsvertrages der BÜRGES ist auch eine Neuregelung des jährlichen Entgeltes für die Abwicklungstätigkeiten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen festzulegen.
Der FFF ist von einer schlanken Verwaltung gekennzeichnet, die gesamten Verwaltungskosten des FFF betrugen im Jahre 1995 nur 2,2 % der Gesamtförderungssumme (vgl. Pkt. 9). Dessen ungeachtet nimmt der FFF laufend jede Möglichkeit für eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bzw. für Kostensenkungen wahr.
Antwort zu den Punkten 13, 13a und 13b der Anfrage:
Eine Konzentration des Förderungswesens wurde im Wirtschaftsministerium bereits durch Beauftragung der Innovationsagentur mit der Funktion einer Förderungsagentur des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, welches ein Dach über die verschiedenen Wirtschaftsförderungsinstitutionen und -malnahmen spannt, angestrebt.
Im übrigen ist derzeit im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die Ausgliederung der Abwicklung sämtlicher Förderungsaktionen in Prüfung.