950/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober. Freundinnen und Freunde haben am 28. Juni 1996 unter der Nr. 903/J an die Bundesregierung eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Entschuldung der ÖBB gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wurde der ÖBB in den vergangenen Jahren seitens ihres Ressorts die Entschuldung zugesagt? Wenn ja, wann erfolgten diese Zusagen von wem?
2. Welche Summe wäre für eine Gesamt-Entschuldung der ÖBB notwendig?
Warum kam es zu keiner Entschuldung, sondern als nicht einmal scheinbare Kompensation zur Ermöglichung von Grundstücksgeschäften, die aber realistischer Weise lediglich den Zinsendienst für die erdrückende Schuldenlast decken können?
4. Warum kam es im Gegensatz zur Deutschen Bahn zu keiner Finanzierung einer Erneuerung des Wagenparks durch die Öffentliche Hand? Wie hoch würden die Kosten bei Übernahme der
- deutschen Aktion für den Bund liegen?
5 . Ist es richtig, daß in der ÖBB Überlegungen und Vorstudien über einen Verkauf der ÖBBKraftwerke vorliegen? Wenn, von welchem Zeitpunkt? Von wem wurden diese Überlegungen durchgeführt? Mit welchem Ertrag könnte gerechnet werden? Welche Zusatzbelastungen würden durch den dann notwendigen Stromeinkauf langfristig jährlich entstehen?
6. Welche Abgangsprognosen liegen in der ÖBB für die Jahre 1996 bis 2000 jeweils vor?
7. Welche Schwierigkeiten sieht der Verkehrsminister für die ÖBB durch die Liberalisierungsschritte der EU beim Schienennetz? Welche Konkurrenzfaktoren werden dadurch erwartet
Welche Zusatzkosten werden dadurch prognostiziert?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Fragestellungen betreffen keine Angelegenheit, die in die Vollzugskompetenz der Bundesregierung fällt. Sie fällt vor allem in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, weshalb eine Beantwortung der einzelnen Fragen durch die Bundesregierung nicht möglich ist.