951/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer und Kollegen haben am 12. Juli 1996 unter der Nr. 11 18/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Entwicklung des Personalstands gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie groß war die Zahl der Ihrem Ressort auf Grund des Stellenplanes 1995 zugewiesenen Planstellen (unter Zugrundelegung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?
2. Wie groß ist die Zahl der Ihrem Ressort auf Grund des Stellenplanes 1996 zugewiesenen Planstellen (unter Zugrundelegung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?
3. Wie groß ist die Zahl der Ihrem Ressort auf Grund des Stellenplanes 1997 zugewiesenen Planstellen (unter Zugrundelegung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?
4. Wie hoch war der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) zum 1. Jänner 1996 insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?
5. Wie hoch war der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) zum 1. Juli 1996 insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?
6. Wie hoch wird der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) plangemäß zum 1. Jänner 1997 insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen voraussichtlich sein?
7. Wie hoch wird der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) plangemäß zum 1. Jänner 1998 insgesamt sowie getrennt
nach Planstellenbereichen
und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen voraussichtlich sein?
8. Wie groß war der Personalaufwand Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) im Jahre 1995 insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen?
9. Wie groß wird der Personalaufwand Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) im Jahre 1996 voraussichtlich sein und zwar insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen?
10. Wie groß wird der Personalaufwand Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) im Jahre 1996 (richtig wohl: 1997) voraussichtlich
-- sein und zwar insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen?
1 1. Wie viele Sektionen, Gruppen, Abteilungen, Referate und sonstige Organisationseinheiten (§ 7 Abs. -i-5 BMG) umfaßte die Zentralstelle Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) jeweils zum 1. Jänner 1995, 1. Jänner 1996 und 1. Juli 1996?
12.PlanenSiebezüglichderGeschäftseinteilungderZentralstellelhresRessortsbzw.derOrgani-
sation in den Jahren 1996 und 1997 Änderungen?
Wenn ja, welche auf Grund welcher Erwägungen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die meinem Ressort zugewiesenen Planstellen im Jahr 1995 sind im Teil 11.A, IV, V und VI der Anlage 111 zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1995 (Stellenplan) getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen ausgewiesen. Darüber hinaus wurden noch gemäß Punkt 2 Abs. 2 des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1995 (Behinderte) bei den Planstellenbereichen
Bundeskanzleramt-Zentralleitung 5c, 5d und 3e Planstellen,
Staatsarchiv und Archivaint lb, 5d und 1p4 Planstelle und
Statistisches Zentralamt 5d und 2e Planstellen,
gemäß Punkt 2 Abs. 4 des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1995 (EU) bei den Planstellenbereichen
Bundeskanzleramt-Zentralleitung 9A, 12a, 2b, 4c und 6d Planstellen, Verwaltungsakademie 2a Planstellen und
Statistisches Zentralamt la Planstelle,
gemäß Punkt 2 Abs. 5 des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1995 (ältere Arbeitslose) bei den Planstellenbereichen
Staatsarchiv und Archivamt 1 d und 1 c Planstelle und Statistisches Zentralamt la und 18d Planstellen sowie
gemäß Punkt 2 Abs. 9 des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1995 (Anpassung von Statistiken) beim Planstellenbereich Statistisches Zentralamt 8c und 32d Planstellen zugewiesen.
Zu Frage 2:
Die meinem Ressort zugewiesenen Planstellen im Jahr 1996 sind im Teil 11.A, IV, V und VI der Anlage III zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1996 (Stellenplan) getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden noch gemäß Punkt 2 Abs. 3 des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1996 (Behinderte) bei den Planstellenberiechen
-BKA Zentralleitung 5c,6d und 1p4 und 3e Planstellen,
Staatsarchiv und Archivamt 1b, 6d und 1p4 und
Statistische Zentralamt 6d und 2e Planstellen sowie
gemäß Punkt 2 Abs. 4 des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1996 (ältere Arbeitslose) bei den Planstellenbereichen
Bundeskanzleramt-Zentralleitung la Planstelle,
Staatsarchiv und Archivamt 2d und Ic Planstelle und Statistisches Zentralamt 2a und 19d Planstellen zugewiesen.
Zu Frage3:
Die meinem Ressort zugewiesenen Planstellen im Jahr 1997 sind im Teil II.A, IV, V, und VI der Anlage III zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1997 (Stellenplan) getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen ausgewiesen.
Darüber hinaus werden noch wie im Jahr 1996 gemäß Punkt 2 Abs. 3 des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1997 (Behinderte) bei den Planstellenbereichen
Bundeskanzleramt-Zentralleitung 5c, 5d und 3e Planstellen,
Staatsarchiv und Archivamt lb, 5d und 1p4 Planstelle und
Statistisches Zentralamt 5d und 2e Planstellen sowie
gemäß Punkt 2 Abs. 5 des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1997 (ältere Arbeitslose) bei den Planstellenbereichen Staatsarchiv und Archivamt 2d und 1 c Planstelle und Statistisches Zentralamt 2a und 19d Planstellen voraussichtlich zugewiesen sein.
Zu Frage 4:
In meinem Ressort betrug der Personal-Ist-Stand am 1. Jänner 1996 2.519 Bedienstete.
Die auf die einzelnen Planstellenbereiche entfallenden Bediensteten der gefragten Kategorien sind der Beilage A zu entnehmen.
Zu Frage:
In meinem Ressort betrug der Personal-Ist-Stand am 1. Juli 1996 2.559 Bedienstete.
Die auf die einzelnen Planstellenbereiche entfallenden Bediensteten der gefragten Kategorien
.sind der Beilage A zu entnehmen
Zu Frage 5:
In meinem Ressort betrug der Personal-Ist-Stand am 1.Juli 1996 2.519 Bedienstete.
Die auf die einzelnen Planstellenbereiche entfallenden Bediensteten der gefragten Kategorien sind der Beilage B zu entnehmen
Hiezu ist zu bemerken daß im österreichischen Statistischen Zentralamt die Aufnahme von Zusätzlichen Arbeitskräften für die Bewilligung der gestellten Aufgaben unbedingt erforderlichen war um dies einer Erhöhung des Personalstandes geführt hat
Zu den Fragen 6 und-7:
Derzeit ist es noch nicht möglich, den Personal-Ist-Stand zum 1. Jänner 1997 und zum
1. Jänner 1998 bekanntzugeben.
Zu Frage 8:
Der Personalaufwand meines Ressorts im Jahr 1995 ist im Teilheft zum Bundesvoranschlag für das Jahr 1997 zu Gruppe 1 Innenverwaltung Kapitel 1 0: Bundeskanzleramt mit Dienststellen ausgewiesen.
Zu Frage9:
Die getroffenen Maßnahmen sollen bewirken, daß der Personalaufwand im Jahre 1996 den vorgesehenen Bundesvoranschlag nicht übersteigt; über die tatsächliche Höhe kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Zu Frage 1 0:
Auch im Jahr 1997 sollen die getroffenen Maßnahmen bewirken, daß der Personalaufwand den vorgesehenen Bundesvoranschlag nicht übersteigt.
Zu Frage 1 1:
Im Bundeskanzleramt waren nachstehende Organisationseinheiten eingerichtet:
zum 1.Jänner 1995 zum 1.Jänner 1996 und zum 1.Juli 1996
S-ektionen 5 5 5
Gruppen 4 5 5
Abteilungen 50 51 51
Referate 28 --117 37
sonstige Organisations-
einheiten (§ 7 BMG) 1 1 1
Zu Frage 12:
Es ist derzeit keine Änderung der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts vorgesehen.
Bei der jährlich auszuweisenden Zuteilung der Bediensteten zu den Sektionen, Gruppen,
Abteilungen und Referaten können jedoch geringfügige Kompetenzverschiebungen eintreten.