953/AB
Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1
Ist es technisch möglich, die Funkdienste sowie B -C und D Netz mit Scannern oder ähnlichen Geräten wie beworben abzuhören? Wenn ja, wird ihr Ministerium und die zuständige technische Behörde dagegen etwas unternehmen?
Technisch ist es möglich, diese Funkdienste mit Scannern abzuhören. Ich habe daher eine Novelle zum Fernmeldegesetz zur Begutachtung ausgesendet, nach der die Werbung für den Verkauf solcher Geräte in Österreich verboten werden soll, weiters soll mit einer Novelle zur Funkempfangsanlagenverordnung der Vertrieb solcher Geräte im Inland verboten werden.
Zu Frage 2
Sind Privatpersonen berechtigt, derartige Geräte käuflich zu erwerben und zum Abhören zu verwenden?
Nach der derzeitigen Rechtslage dürfen solche Geräte nach Österreich eingeführt, in Österreich vertrieben und daher auch gekauft und besessen werden. Der Betrieb solcher Geräte ist in Österreich aber verboten bzw.bewilligungspflichtig.
Zu Frage 3
Müssen Scanner bzw. ähnliche Abhörgeräte von Ihrem Ministerium bzw. der Post öffentlich genehmigt werden, um in den Verkauf zu gelangen?
a) Wenn ja, wer erhält diese Genehmigung
b) Wenn ja, werden sie gesetzliche Initiativen setzen, damit diese Geräte nicht im Handel angeboten werden könnnen?
c) Wenn nein, was werden sie gegen ein Inverkehrbringen und Bewerben derartiger Geräte unternehmen?
d) Wenn nein, welche Strafen drohen Personen, die mit derartigen Scannern private oder öffentliche Funkdienste mithören, und wie werden Sie gegen diese vorgehen?
Der Verkauf dieser Geräte ist derzeit Bewilligungsfrei, soll aber in Hinkunft bewilligungspflichtig werden. Es ist jedoch nicht geplant, Privatpersonen solche Genehmigungen zu erteilen. Der Betrieb solcher Scanner ist bereits derzeit im Fernmeldegesetz mit Geldstrafen von S 50.000 bedroht. Darüberhinaus stellt der Betrieb eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses dar, welches strafrechtlich mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bedroht ist.
Was das Vertriebsverbot anlangt, so habe ich beriets bei der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, daß ein Vertiebsverbot für Österreich eingeführt werden soll.