954/AB
Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:
Zu den Fragen 1,2,3,,4,5 und 7:
Welche Maßnahmen des Luftgütesanierungsprogrammes für den Raum Leoben konnten beriets begonnen werden?
Welche dieser Maßnahmen sind beriets abgeschlossen?
Wie hoch sind die beriets getätigten Investitionen?
Wie hoch waren die Förderungen für dies Investitionen
a) aus Fondsmittel, die in den Bereich Ihres Ressorts fallen
b) aus EU-Mitteln
Welche möglichkeiten sehen Sie, um die einander widersprechenden Förderkriterien trotz der Unterschiede zwischen dem EU Regionalprogram und der EGKS bei einer eingereichten Förderung zu beachten ?
Werden si im Luftgütesanierungsprogramm für den Raum Leoben vorgesehenen Investitionen der VÖEST Alpine Stahl Donawitz aus Förderungsmitteln Ihres Ressorts unterstützen,
a)auch wenn es keine EU-Co-Finanzierung gibt oder
b)nur dann, wenn von der EU ebenfalls Förderungsmittel bereitgestelt werden?
Grundsätzlich ist festzustellen, daß die angesprochenen lnvestitionsförderungen durch das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie bzw. durch die Österreichische Kommunalkredit AG vergeben werden.
Zu Frage 5:
"ist Ihnen das Problem der unterschiedlichen Parameter für die EU-Mitfinanzierung von Umweitinvestitionen im Bereich der Eisen- und Stahlindustrie - wie oben angeführt bekannt ?"
Das Problem ist mir bekannt. Die Regelungen des geltenden EGKS-Subventionskodex laufen allerdings Ende 1996 aus. Für den neuen, erst zu beschließenden Beihilfekodex ist eine Annäherung an die Bedingungen, die für die anderen lndustriesektoren gelten, in Diskussion.