955/AB
Zu Ihren Fragen darf ich wie folgt Stellung nehmen:
Zu den Fragen 1 - 3
Bestehn nun Pläne zur Errichtung von Parkplätzen in geeigneter Größe, um Lastkraftwagen das anlegen von Schneeketten zu ermöglichen?
Wurden die dafür notwendigen Grundstücke erworben? Wenn nein, wurden wenigstens Anstrengungen unternommen, und wo liegen die Probleme?
Wann kann mit Baubeginn dieser Prakplätze und letztendlich mit der erstmaligen Verhängung der Schneekettenpflicht gerechnet werden?
Die Schaffung der nötigen Infrastruktur für ein gefahrloses Anlegen der Ketten für LKW liegt nicht in meinem Kompetenzberiech, sonder fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Sollte dieser Weg nicht verfolgt werden:
Zu den Fragen 4 - 5:
Was ist seit 1994 geschehen, um dieses Problem zu entschärfen?
Welche Lösungsmöglichkeiten wurden ausgearbeitet und wann werden sie wirksam?'
Als alternative Lösung dieses Problems wurde zwischenzeitig für Schwerfahrzeuge ohne Ketten bei entsprechender Wetterlage auf Steigungsstrecken, auf denen 3 Fahrstreifen existieren, das Fahren auf dem äußerst linken Fahrstreifen durch entsprechende Verordnungen verboten. Derartige Verordnungen bestehen für die A 21 sowie auf der dreistreifigen Steigungsstrecke auf der Richtungsfahrbahn Wien der Westautobahn A 1 ab der Einmündung der Auffahrtsrampe St. Valentin.