96/AB
unter der Nr. 93/J an mich beiliegende schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend den Förderungsbericht 1994
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die bei Ansatz 1/17106/43/Priv./7660/900 ''Sonstige private
Institutionen'' ausgewiesene Fördersumme für 1994 von 2,984
Mio.S gliedert sich in nachstehend genannte Projekte:
1/17106/7660/902 2,489 Mio.S
Förderung an den Verbraucherrat im Österr. Normungsinstitut.
Auf Initiative des Konsumentenschutzministers wurde gemäß
Ministerratsbeschluß vom Dezember 1990 beim Österreichischen
Normungsinstitut der ''Verbraucherrat'' eingerichtet. Dieser
gewährleistet die Beteiligung von Verbrauchervertretern in der
Normungsarbeit auf nationaler und internationaler Ebene.
1/17106/7660/9010, 370 Mio.S
Förderung an ARGE Schuldnerberatungen, eine "Dachorganisation"
der Schuldnerberatung Österreich.
Hauptaufgabe des Vereins ''ARGE Schuldnerberatungen'' ist die
Koordination der einzelnen Beratungsinstitutionen. Durch
Entwicklung überregionaler und vernetzter Strategien, Austausch
von Lösungsmodellen, Vereinheitlichung der EDV-Erfassung und
ein reichhaltiges Aus- und Fortbildungsangebot für
Schuldnerberater wird zur effizienten Arbeit dieser
Organisation beigetragen.
1/17106/7660/9010, 100 Mio.S
Förderung der Veranstaltungsreihe des Österreichischen
Naturschutzbundes ''Lebensmittel - Mittel zum Leben" .
Die Förderung wurde aufgrund der breitenwirksamen
Informationskampagne mit den Aspekten Konsumentenschutz sowie
Lebensmittelrecht gewährt.
1/17106/7660/9010, 025 Mio.S
Druckkostenzuschüsse für zwei wissenschaftliche Werke mit den
Themen ''Internationales Verbraucherschutzrecht'' und ''Das
Lebensmittelrecht der EU''
Zu Frage 2 :
Die bei Ansatz 1/17206 Post 7660/901 im Jahr 1994 gewährten
Förderungen können der beiliegenden Aufstellung entnommen
werden.
Die Summe dieser Aufstellung entspricht nicht der Summe im
Rechnungsabschluß 1994, da im Rechnungsabschluß 1994 auch jene
Beträge bereits berücksichtigt sind, die im Jahr 1994 von
Förderungen der Vorjahre zurückbezahlt ( Absetzungen ) wurden.
Zu Frage 3 :
Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7660/900 im Jahr 1994
verrechneten Subventionen handelt es sich entsprechend den
Bestimmungen des Ansatz- und Kontenplanes um die Summierung der
bei den Untergliederungen 901 bis 999 verrechneten Beträge, da
die Untergliederung 900 als Sammelkonto für alle nachfolgenden
Untergliederungen fungiert ( siehe dazu Punkt 3 . 323 des Ansatz-
und Kontenplanes , Seite 51 und 52 ) .
Die bei den Untergliederungen 902 bis 999 verrechneten
Förderungen können dem Förderungsbericht 1994 entnommen werden,
die bei der Untergliederung 901 verrechneten Förderungen wurden
unter Frage 2 beantwortet.
Zu Frage 4 :
Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7661/901 im Jahr 1994
verrechneten Subventionen handelt es sich um die Gewährung von
Förderungen an Rechtsträger von Krankenanstalten, bei denen es
sich um eine private Institution handelt, für die
Facharztausbildung in Mangelsparten - gefördert wurden
insgesamt 6 Fälle in den Fächern Anaesthesie, Augenheilkunde,
Pathologie und Dermatologie . Darüber hinaus erfolgte bei
dieser Post die Gewährung von Förderungen der Turnusausbildung
in Entwicklungsländern, wobei für 9 Ärzte deren Gehalt für 3
Monate übernommen wurde ( rd. S 0,727 Mio. ) .
Zu Frage 5: ..
Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7663/901 im Jahr 1994
verrechneten Subventionen handelt es sich um die Gewährung
Förderungen zur Weiterführung der Forschungsarbeiten an die
Ludwig Boltzmann-Institute für Gerostomatologie, Zellbiolog
und Immunbiologie sowie medizinische Biostatistik.
Zu Frage 6 :
Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7680 im Jahr 1994 verrechne
Subventionen handelt es sich um die Gewährung von Förderung
zur Ausbildung von Fachärzten und Ärzten für Allgemeinmediz
in Lehrpraxen. Im Jahr 1994 wurden insgesamt 257 Fachärzte
177 Ärzte für Allgemeinmedizin vom Bundesministerium für
Gesundheit und Konsumentenschutz gefördert.
Zu Frage 7 :
Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7800/900 im Jahr 1994
verrechneten Subventionen handelt es sich im wesentlichen u
den Beitrag Österreichs zum Internationalen Komitee vom Rot
Kreuz ( S 5, 000 Mio. ) und um die Beiträge zu Projekten der
Weltgesundheitsorganisation in den Bereichen Aids, Frauen u
Gesundheit, Alkohol, Gesunde Schule und Durchfallserkrankun
( S 2, 970 Mio) .
Zu Frage 8 :
Bei den bei Ansatz 1/17226 Post 7660/900 im Jahr 1994
verrechneten Subventionen handelt es sich um die Förderung
nach §22 SGG anerkannten Einrichtungen.
Die Förderungen, die unter den Untergliederungen 903 bis 9l
verrechnet wurden, können dem Förderungsbericht entnommen
werden. Bei der Untergliederung 901 wurden die Förderungen
die Caritas der Diözese St. Pölten ( S 0, 500 Mio. ) , die
Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände Kärnten (S 0, 300
Mio. ) und das Krankenhaus Maria Ebene (S 1,7 Mio. ) für den
Personalaufwand verrechnet. ..
Zu den Fragen 9 bis 11:
Diese Fragen betreffen Angelegenheiten des Sports; da diese
Agenden mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle
BGBl. Nr. 1105/1994, am 1.1.1995 in die Zuständigkeit des
Bundeskanzleramtes übergegangen sind, fällt deren Beantwortung
nicht in meine Kompetenz.
Anlagen wurden nicht gescannt !!!