966/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juli 1996 unter der Nummer 978/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Geldwäsche in Österreich - Anonymität" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.         Wie lautet der polizeiliche Ermittlungsbericht bezüglich Lasters Geldwechselgeschäfte 'an Frühjahr 1995?

 

2.         Wie lautet der polizeiliche Ermittlungsbericht bezüglich des Verdachtes von Geldwäschegeschäften Lasters 1995 und 1996?

 

3.         Ist es richtig, daß Laster sowohl 1995 als auch 1996 observiert wurde?  Wenn ja, in welchen Zeiträumen, aufgrund welcher Verdachtsmomente und Informationen und mit welchen konkreten Ergebnissen?

 

4.         Welche Informationen besitzt die EDOK über Lasters Geldwechselgeschäfte?  Welche Summe wurde gewechselt?  Um welche Währungen handelte es sich?  Wer waren die Personen, die sich für Laster der Identifizierung stellten?  Aus welchen Quellen stammte diese Kapital?  Für wen führte Laster der Wechselgeschäfte durch?  Welche Anteile behielt er zurück?  Handelt es sich um Geldwäsche?  Welche Vergehen werden Laster diesbezüglich vorgeworfen?

 

5.         Welche konkreten Informationen besitzt die EDOK über Lasters Geldwäschegeschäfte?  Welchen konkreten Verdachtsmomente liegen vor?  Seit wann besteht der Verdacht?  Erfolgten internationale Kooperationen Lasters bzw. andererseits der Exekutive?  Um welche Summen handelte es sich dabei in den letzten Jahren?

 

6.         Sieht das Innenministerium eine Parallele zwischen Ermordung und Geldwäschegeschäften?  Wenn ja, welche im Detail?

 

7.         Existiert eine Vernetzung der Wiener Firma Lasters am Mexikoplatz mit weiteren Firmen in Wien?  Wenn ja, mit welchen und trifft in diesen Fällen auch der Geldwäscheverdacht zu?

 

8.         Besteht der konkrete Verdacht der Involvierung Lasters in Geschäfte der Ostmafia?

 

9.         Existiert nach Informationen des Innenministeriums der Verdacht eines Zusammenhangs der Causa Laster mit den an Juni publizierten Angaben der italienischen Sicherheitsbehörden über internationale Geldwäschegeschäfte, in die nach diesen Angaben auch der Wiener Rechtsanwalt Franz H. involviert sein soll?

 

10.Welche Konsequenzen zieht der Innenminister aus dem Fall Laster? Wird endlich, wie von den nationalen wie internationalen OK-Ermittlungsbehörden seit Jahren gefordert, eine Aufhebung der Anonymität und damit ein Stopfen der Schlupflöcher für die Geldflüsse der Organisierten Kriminalität angestrebt?

 

11.Wieviele Verdachtsfälle bezüglich Verstöße gegen das Bankwesengesetz lagen 1995 vor?  Um welche Gesamtsumme handelte es sich dabei?  In wievielen Fällen mit welcher Gesamtsumme konnte zwischenzeitlich eine Verifizierung erreicht werden?  Wie lauten die entsprechenden Zahlen für die ersten Monate des Jahres 1996?

 

 

Diese Fragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu Fragen 1 bis 9:

Gegen den österr. Geschäftsmann Izrael L. bestanden schon seit einiger Zeit gravierende Verdachtsmomente in Richtung Geldwäsche für unbekannte Auftraggeber.  Um diese ausforschen zu können, führten die Sicherheitsbehörden Ermittlungen durch. Schließlich wurde am 26.6.1996 um 08.15 Uhr L. in Wien ermordet.

 

Alle Erhebungen - einerseits wegen Verdachtes der Geldwäsche und andererseits wegen Mordes - erfolgten ausschließlich für Dienste der Strafjustiz.

 

Im Hinblick auf das noch nicht abgeschlossene Gerichtsverfahren ist hier eine detaillierte Beantwortung der Fragen nicht möglich.

 

Zu Frage 10:

 

L.war soweit bis jetzt bekannt auf die Konvertierung verschiedenster Währungen spezialisiert.  Er verwendete dabei weder Überbringersparbücher noch Wertpapierkonten.

In jedem Fall erfolgten Legitimierungen im Sinne der Bestimmungen des BWG durch L.. bzw. der von ihm eingeschalteten Strohleute.

 

In diesem Zusammenhang darf auf eine Reihe von Maßnahmen, etwa die zügige Vorantreibung des Ausbaus der sogenannten "Meldestelle" der EDOK, der "OK­Datei", der S Strukturerweiterungen der OK-Referate bei den örtlichen Sicherheitsdienststellen und insbesondere auf die Regierungsvorlage "Entwurf eines Bundesgesetzes über besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität" verwiesen werden.

 

Durch die Novellierung des BWG mit Wirkung vom 1.8.1996 wurden die Geschäfte nach § 12 Depotgesetz als dauernde Geschäftsbeziehung eingestuft und somit legitimationspflichtig.

 

Zu Frage 11:

 

Im Jahre 1995 erstatteten die Kredit- und Finanzinstitute insgesamt 310 Verdachtsmeldungen nach dem Bankwesengesetz an die Meldestelle der EDOK, bis Ende Juni 1996 waren es 157.

 

Aus diesen Aktenvorgängen resultieren 1995 50 Anzeigen nach § 165 StGB und 27 Anzeigen nach § 278a StGB, sowie bis Ende Juni 1996 12 Anzeigen nach §165 StGB und 15 Anzeigen nach § 278 a StGB durch die EDOK.

 

1995 erfolgten durch gerichtliche Verfügungen Beschlagnahmungen von insgesamt ATS 373,3 Mio., bis Ende Juni 1996 ATS 13,6 Mio.