969/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger und Freunde haben am 12. Juli 1996 unter der

Nummer 1197/J-NR/ 1996 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit in Europa gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:

 

 

1. Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wurden seitens der österreichischen Vertreter seit dem EU-Beitritt in EU-Gremien (Europäischem Rat, Ministerräten, Arbeitsgruppen des Rates u. ä.) gefordert?

 

2.    Welche von diesen Maßnahmen wurde von einem EU-Gremium angenommen?

 

3.    Im Zusammenhang mit dem Begriff "Europäische Beschäftigungsoffensive" wird in erster Linie der Ausbau der Transeuropäischen Verkehrsnetze zur Arbeitsplatzbeschaffung genannt.  Der Finanzministerrat am 8. Juli konnte sich jedoch nicht auf die Finanzierung der TEN einigen.  Welche anderen konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden auf EU-Ebene diskutiert?

 

4a)  In welcher Form haben sich die österreichischen Vertreter im Rahmen der Regierungskon­ferenz dagegen ausgesprochen, die Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ausschließlich auf Ebene der Mitgliedstaaten zu belassen?

 

4b)  Welche konkreten Vorschläge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit haben die österreichischen Vertreter im Rahmen der Regierungskonferenz eingebracht?

 

4c)  Welchen spezifischen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sollen die Unternehmen im Sinne dieses Berichtes leisten und wie soll dieser Beitrag formell in den EUVerträgen verankert werden?

 

5a)  Wie steht dies im Einklang mit dem Koalitionsübereinkommen der Regierungsparteien. der Beschäftigungspolitik in allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union höchste Priori-tät zuzuweisen?

 

5b)  Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die aus Sicht der EU, mit der Haushaltsdisziplin vereinbar sind", sind seitens der EU geplant?

 

5c)  Welche konkreten M Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die aus Sicht der österreichischen Bundesregierung "mit der Haushaltsdisziplin vereinbar sind", sind auf nationaler Ebene geplant?

 

5d)  Gibt es Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitlosigkeit, die aus Sicht der österreichi­schen Bundesregierung mit der Haushaltsdisziplin nicht vereinbar sind?  Welche sind dies und warum sind sie aus Sicht der Bundesregierung mit der Haushaltsdisziplin nicht vereinbar?

 

5e)  Gibt es Maßnahmen, die aus Sicht der österreichischen Bundesregierung zur Bekämpfung der Arbeitlosigkeit geeignet wären, aber aufgrund der von der EU geforderten "Haushaltsdisziplin" nicht umgesetzt werden?  Welche sind dies und warum sind sie aus Sicht der Bundesregierung mit der Haushaltsdisziplin nicht vereinbar?

 

5f)   Waren vor dem EU-Beitritt seitens der österreichischen Bundesregierung Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geplant, die nun aufgrund der von der EU geforderten "Haushaltsdisziplin" nicht umgesetzt werden?  Welche sind dies?

 

6a)  Warum ist die Währungsunion Voraussetzung einer Beschäftigungsunion / Beschäfti­gungsoffensive der EU?

 

6b)  Welche direkten Auswirkungen der Währungsunion sind Voraussetzung für die Bildung einer Beschäftigungsunion?

 

6c)  Welche Voraussetzung(en) hat die Beschäftigungsunion, die ausschließlich aufgrund der Vollendung der Währungsunion gegeben ist/sind?

 

6d)  Sollte die Währungsunion 1999 in Kraft treten, welcher Termin ist für das Inkrafttreten der Beschäftigungsunion/Beschäftigungsoffensive vorgesehen?

 

6e)  Liegt der EU ein konkretes Konzept einer Beschäftigungsunion/ Beschäftigungs-offensive vor?"

 

6f)   Welches Konzept einer Beschäftigungsunion liegt der österreichischen Bundesregierung vor?

 

zu den Fragen 1 und 2

Grundsätzlich ist anzumerken, daß Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in erster Linie in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt, auch wenn ein hohes Beschäftigungsniveau von Beginn an - siehe Art. 2 EG-Vertrag - zu den Hauptzielen der Gemeinschaft zählte.  Seit dem allgemeinen Anstieg der Arbeitslosigkeit in Europa zu Beginn der neunziger Jahre hat die Union allerdings verstärkte Aktivitäten in diesem Bereich unternommen.  Von diesen sind insbesondere die Maßnahmen zum Follow-up zu den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Essen (Dez. 1994) und im Rahmen des "Vertrauenspaktes für Beschäftigung", die von österreichischer Seite unterstützt wurden, sowie die vor allem auf österreichische Initiati­ve beim Europäischen Rat in Cannes (Juni 1995) und in Madrid (Dez. 1995) vorgeschlagene Verankerung der Beschäftigungspolitik bei der Regierungskonferenz zu nennen.

Die österreichischen Aktivitäten in den EU-Gremien beziehen sich einerseits darauf, die Be­kämpfung der Arbeitslosigkeit und die Schaffung und Erhaltung von Beschäftigung auch als europäische Aufgabe zu forcieren und andererseits in den schon bestehenden Verfahren, die auf eine ansatzweise Koordinierung der nationalen Politik abzielen, aktiv mitzuarbeiten und diese fortzuentwickeln.  Als relevante Gremien wären zu nennen: Regierungskonferenz; Euro­päischer Rat, Rat Arbeit und Soziales, Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen, Ad-hoc-.Gruppe der persönlich Beauftragten der Arbeitsminister, Gruppe der Generaldirektoren für Beschäftigung und der Direktoren der Arbeitsverwaltungen, Ausschuß und Begleitausschüsse zum Europäi­schen Sozialfonds.

Im Rahmen der Folgemaßnahmen zum Europäischen Rat von Essen hat sich Österreich bereit erklärt, ein Mehrjahresprogramm zur Arbeits- und Beschäftigungsentwicklung zu erarbeiten und an einem Beobachtungs- und Überprüfungsverfahren in bezug auf die Arbeitsmarktent­wicklung teilzunehmen. Österreich hat sich an diesem Prozeß intensiv beteiligt: Alle von den Essen-Punkten betroffenen Ministerien und Sozialpartner wurden eingeladen, über die einge­leiteten Maßnahmen zur Realisierung der Mehrjahresprogramme zu berichten und an der Er­stellung eines österreichischen Beitrags für den gesamteuropäischen Zwischenbericht mitzu­wirken. Österreich hat sich daneben immer dafür eingesetzt, daß der zuständige Ausschuß mit ausreichenden Kompetenzen und Mitteln ausgestattet wird.

Im Rahmen der Regierungskonferenz schlägt Österreich vor, einen Abschnitt über die Be­schäftigungspolitik in den EG-Vertrag aufzunehmen.  Im einzelnen zielt der österreichische Vorschlag darauf ab, das Ziel der Vollbeschäftigung im Vertrag zu verankern und einen dies­bezüglichen neuen Tätigkeitsbereich aufzunehmen; ein eigenes Kapitel über Beschäftigung in den Vertrag aufzunehmen, das insbesondere ein Überwachungsverfahren und einen Sankti­onsmechanismus enthalten soll; einen Ausschuß für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

zu schaffen; den Sozialen Dialog sowie die Verschränkung der Räte "Arbeit und Soziales" und "Wirtschaft und Finanzen" zu stärken.

 

Österreich hat sich stets für eine zentrale Rolle der Beschäftigungspolitik in den Interventio­nen des Europäischen Sozialfonds ausgesprochen und wesentlich zur Einsetzung eines dies­bezüglichen Ausschusses beigetragen.  Der Europäische Sozialfonds ist durch die eindeutigen Vorgaben Österreichs an die Kommission mit 1,4 Mrd ÖS jährlich zu einem wesentlichen Faktor in der aktiven Arbeitsmarktpolitik geworden.

 

Im Rahmen des von Kommissionspräsident Santer vorgeschlagenen Vertrauenspaktes und der "Dreiparteienkonferenz" in Rom (Juni 1996) hat sich Österreich insbesondere für folgende Punkte ausgesprochen:

- Österreich unterstützt den Vorschlag der Kommission, daß Budgetmittel, die von der Ge­meinschaft nicht in Anspruch genommen wurden, zur Bildung einer besonderen Reserve für vorrangige, wegweisende Beschäftigungsmaßnahmen verwendet werden, wenn dabei entspre­chend benachteiligte Regionen in Österreich zum Zug kommen. - Österreich unterstützt die Initiative zur "Schaffung eines günstigen Rahmens für die örtliche Initiative und Beschäftigung".

- Österreich setzt sich dafür ein, die bevorstehende Reform der Strukturfonds schon jetzt ver­stärkt zu diskutieren.

 

Österreich hat sich im Zusammenhang mit dem Weißbuch "Lehren und Lernen" besonders für eine breite Initiative für die Entwicklung neuer Formen zur Umverteilung von Arbeit auch im Zusammenhang mit Qualifizierungsfragen und Maßnahmen zur Förderung von Gruppen, die von Ausgrenzung bedroht sind, eingesetzt.

 

Im Rahmen des Europäischen Jahres für lebensbegleitendes Lernen hat Österreich 33 Projekte ausgearbeitet, von denen 26 von der Kommission finanziell unterstützt werden.

 

zu Frage 3

 

Im Finanzministerrat vom 8. Juli d.J. wurden Schritte in Richtung TEN-Finanzierung gesetzt, v.a. die in Frage 2 erwähnte Einsetzung der Expertengruppe.  Hierbei geht es allerdings um eine zusätzliche Finanzierung, die Leitlinien über die Finanzierung der Transeuropäischen Netze wurden bereits beschlossen.  Auch in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Florenz (Juni 1996) sind Vorschläge zur verstärkten Förderung der TEN enthalten.  Dar­über hinaus wurden die Arbeiten zur Umsetzung der fünf beschäftigungspolitisch prioritären Bereiche von Essen weitergeführt und intensiviert.  Beim weiteren Follow-up von Essen sind insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen und Frauen

 

sowie spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorgesehen.  Im Rahmen der Strukturpolitik sollen in Zukunft die vorhandenen Mittel verstärkt zur Bekämp­fung der Arbeitslosigkeit eingesetzt werden.

 

 

zu Frage 4 und 6f)

 

4a, b) und 6f)

 

Österreich geht wie die übrigen Mitgliedstaaten weiterhin davon aus, daß die Beschäftigungs­politik primär in die nationale Kompetenz fällt.  Allerdings erfordert die Bekämpfung der Ar­beitslosigkeit angesichts der verschärften und strukturell neuartigen ökonomischen Bedingun­gen auch gemeinsame europäische Antworten.  Wenn konkrete Schritte im Kampf gegen Ar­beitslosigkeit gesetzt werden sollen, ist es nur konsequent, die Zielsetzungen und Tätigkeits­bereiche des Vertrages zu ergänzen.

 

Die österreichischen Vorschläge beinhalten folgendes:

 

Das prioritäre Anliegen der Erreichung eines hohen Beschäftigungsniveaus sollte im Ziel- und Aufgabenkatalog des Vertrages verankert werden.  Zudem sollte auch das im Rahmen des Follow-up von Essen entstandene Überwachungsverfahren im Vertrag analog zu Art. 103 EG­Vertrag festgeschrieben werden, bei dem auch eine Einbindung der Sozialpartner vorzusehen ist.  In diesem Zusammenhang wurde auch eine Koordination der Beratungen des Rates für Arbeits- und Sozialfragen und des Rates "Wirtschaft und Finanzen" über Fragen der Beschäf­tigungspolitik vorgeschlagen.

 

Für die Bundesregierung ist bei der Regierungskonferenz die Aufnahme der Inhalte des Ab­kommens über die Sozialpolitik zur Erreichung hoher sozialer Standards, die für alle Mit­gliedstaaten verbindlich sind, ein wesentliches politisches Anliegen.  Darüber hinaus bedarf es für die Fortentwicklung der sozialen Dimension der Politik der Europäischen Union eines horizontalen Ansatzes.  Aus diesem Grund ist Österreich für eine obligatorische Überprüfung sämtlicher Vorschläge der Europäischen Kommission auf ihre Auswirkung auf den sozialen Bereich und auf die Beschäftigung eingetreten.

 

4c)

 

Anzumerken ist, daß die Aufgabe der Regierungskonferenz in der Reform des Primärrechts der Europäischen Union besteht.  Sie kann somit einen Rahmen vorgeben, der jedoch einer weiteren Konkretisierung durch die EU-Organe sowie die Mitgliedstaaten bedarf.  Da sich

 

auch der in der Anfrage erwähnte Zwischenbericht des italienischen Vorsitzes an den Euro­päischen Rat von Florenz nur mit möglichen Veränderungen befaßt, wird der spezifische Bei­trag der Unternehmen zum Kampf gegen die Arbeitslosigkeit nicht angesprochen.

Das Problem der Beschäftigungslosigkeit kann nur durch das Zusammenwirken aller wirt­schaftspolitischen Akteure bewältigt werden.  Aus diesem Grund soll auch eine Einbindung der Sozialpartner hinsichtlich des Überwachungsverfahrens im EG-Vertrag verankert werden.

Die hier angeführten österreichischen Vorschläge sind dem Parlament gemäß der Informati­onspflicht nach Art. 23 e) BVG zugegangen.

zu Frage 5

 

5a)

 

Der Bericht des Vorsitzenden der Regierungskonferenz ist so zu verstehen, daß erfolgreiche Beschäftigungspolitik und Verwirklichung der Währungsunion keine konkurrierenden Ziele sind, die sich gegenseitig ausschließen.  Im Gegenteil, die Wirtschafts- und Währungsunion und das Ziel der Vollbeschäftigung sind kompatible Ziele, die gleichzeitig angestrebt werden sollen.

 

5b)

 

Die angesprochene "Haushaltsdisziplin" betrifft primär jene der Mitgliedstaaten und nicht jene des EU-Haushalts.  Es gibt aber auch auf EU-Ebene Initiativen zur Senkung der Arbeits­losigkeit.  Dazu zählt die Initiative, Teile des nicht verbrauchten Agrarbudgets zur Finanzie­rung der Transeuropäischen Netze aufzuwenden, wodurch auch bedeutende beschäftigungs­politische Wirkungen ausgelöst werden wurden.  Weiters sollen durch verstärkte und gezielte Förderung von Klein- und Mittelbetrieben Arbeitsplätze in diesem Bereich geschaffen wer­den.  Auch die Erhöhung der für den Bereich Forschung zur Verfügung stehenden Mittel wird voraussichtlich mittel- und langfristig positive Beschäftigungseffekte zeitigen.

 

5c)

 

Im Rahmen von Arbeitsstiftungen wird versucht, Beschäftigungslosen aus Krisenbranchen zusätzliche Qualifikationen zu vermitteln.  Weiters gibt es Initiativen zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt.  Die Bundesregierung fördert grundsätzlich verschie­dene Formen der beruflichen Weiterbildung.  Im Konsolidierungsprogramm hat die Bundes­regierung auch arbeitsmarktfördernde Maßnahmen vorgesehen, sodaß die Budgetkonsolidie­rung sich nicht negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken sollte.

 

5d)

Die österreichische Bundesregierung ist der Ansicht, daß etwa eine generelle Budgetaus­weitung zur Arbeitsplatzsicherung weder arbeitsplatzwirksam noch budgetschonend wäre.  Eine solche Defizitausweitung wäre auch mit der Budgetdisziplin nicht vereinbar.

5e,@

Grundsätzlich ist zu betonen, daß die Haushaltsdisziplin nicht als ein von der EU gefordertes Ziel gesehen werden soll, sondern in Österreichs eigenem Interesse liegt.  Beschäftigungspoli­tische Maßnahmen, die nicht mit der Haushaltsdisziplin vereinbar sind, sind - wie die Erfah­rung zeigt - nicht nur aus diesem Grund nicht sinnvoll.  Sie wurden unter den gegebenen Rah­menbedingungen auch längerfristig zu keiner Lösung der Beschäftigungsproblematik beitra­gen, da die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung nur in die Zukunft verschoben wurde.

 

5f)

 

Durch den österreichischen EU-Beitritt sind keine Änderungen in der österreichischen Be­schäftigungspolitik eingetreten, daher hat auch die geforderte "Haushaltsdisziplin" keine Än­derung der österreichischen Beschäftigungspolitik bewirkt.  Geändert haben sich nur die Fi­nanzierungsmodalitäten insofern, als Österreich nunmehr für bestimmte Arbeitsmarktpro­gramme EU-Mittel in Anspruch nehmen kann.

 

zu Frage 6

 

6a-c)

 

Die Währungsunion ist nicht unbedingt eine Voraussetzung für eine Beschäftigungsunion, bzw. eine Beschäftigungsinitiative der EU, sie erleichtert aber beschäftigungspolitische Maß­nahmen.  Durch die Währungsunion sind eine Stabilisierung der Zinsen, ein langfristig niedri­ges Inflationsniveau und ein Zurückdrängen der Haushaltsdefizite zu erwarten.  Zwar macht die Budgetkonsolidierung offensive Beschäftigungsmaßnahmen zur Zeit schwieriger, lang­fristig wird sie aber gemeinsam mit den anderen Komponenten dazu beitragen, die Spielräume für beschäftigungspolitische Maßnahmen zu erhöhen.

 

Dazu kommt, daß niedrige Zinsen in Verbindung mit der Ausschaltung der Gefahr von kom­petitiven Abwertungen, dem Wegfall des Währungsrisikos und niedrigeren Transaktions­kosten günstige Voraussetzungen für ein wieder stärkeres Wirtschaftswachstum darstellen.  Hier sind wiederum positive Auswirkungen auf die Beschäftigung zu erwarten.

Um die Währungsunion tatsächlich auch zu einer Beschäftigungsunion zu machen, bedarf es auch geeigneter Rahmenbedingungen im sozialen Bereich im weitesten Sinn.  Der Binnen­markt ermöglicht Angleichungen bei sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, das europa­weite Einziehen von sozialen Netzen und ähnliches.  Die EU hat bereits Maßnahmen in diese Richtung gesetzt (z.  B. durch die Entsenderichtlinie), in Zukunft ist aber zweifellos ein ver­stärktes Engagement notwendig.  Die Bundesregierung unterstützt alle Initiativen, die eine europaweite Verstärkung der Harmonisierung auf hohem Niveau in diesem Bereich zum Ziel haben.

6d) Beschäftigungspolitik ist ein ständiges Gebot.  Was eine Beschäftigungsoffensive in Euro­pa betrifft, so wird diese, wie oben beschrieben, durch die Währungsunion begünstigt.  Ange­sichts der dramatischen Lage am europäischen Arbeitsmarkt wäre es aber sicherlich falsch, mit beschäftigungspolitischen Maßnahmen bis zum Inkraftreten der Währungsunion zu war­ten.

Der Start einer "Beschäftigungsunion" ist nicht in erster Linie eine Terminfrage.  Durch die Währungsunion und entsprechende Gestaltung der sozial- und arbeitsrechtlichen Rahmenbe­dingungen wird sich auch eine Beschäftigungsunion ergeben müssen, will man die Integration als Gesamtes nicht gefährden.  Die im Rahmen der Regierungskonferenz diskutierten Vor­schläge zur Beschäftigung sollten, wenn sie die Zustimmung der Mitgliedstaaten finden, mit dem Abschluß der Regierungskonferenz Wirklichkeit werden.

6e) Auf europäischer Ebene werden im Rahmen der Regierungskonferenz verschiedene Vorschläge, darunter der österreichische, diskutiert, die Beschäftigungspolitik im Vertrag zu verankern und damit ihre Bedeutung in der EU zu erhöhen und zu unterstreichen.  Der von Kommissionspräsident Santer vorgestellte Vertrauenspakt für Beschäftigung wird intensiv diskutiert.  Bereits im Stadium der Umsetzung befinden sich die in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Essen enthaltenen Maßnahmen.

6f) siehe Frage 4.