970/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  Doris Kammerlander und Freunde haben am 12.  Juli 1996 unter der Nummer 1 1 93/J-NR/ 1 996 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Prognosen vor dem EU-Beitritt gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:

 

Frage 1:

Wann und in welchen Branchen werden sich die von der Bundesregierung antizipierten Ar­beitsplatzgewinne einstellen?

 

Frage 2:

2a) In welchen Branchen wurden diese Arbeitsstiftungen eingerichtet?

2b) Wieviele Arbeitnehmerinnen sind von den Arbeitsstiftungen betroffen (aufgegliedert nach Frauen und Männern)?

2c) Wieviele bei diesen Arbeitsstiftungen erfaßten Dienstnehmerlnnen konnten erfolgreich

vermittelt werden (aufgegliedert nach Frauen und Männern)?

2d) Wieviele bei diesen Arbeitsstiftungen erfaßten Dienstnehmerlnnen sind jetzt arbeitslos

gemeldet (aufgegliedert nach Frauen und Männern)?

2e) Wieviele der bei diesen Arbeitsstiftungen erfaßten Dienstnehmerlnnen sind in den Ruhe-

stand getreten (aufgegliedert nach Frauen und Männern)?

2f) Aus welchen Mitteln werden diese Arbeitsstiftungen finanziert?

2g) Welche Arbeitsstiftungen sind in Planung?

 

Frage 3:

3a) In welcher Weise wirken sich die österreichischen Konsolidierungsmaßnahmen auf die österreichische Konjunktur aus?

3b) In welcher Weise wirken sich die Konsolidierungsmaßnahmen der deutschen Regierung auf die österreichische Konjunktur aus?

3c) In welcher Weise wirken sich die österreichischen Konsolidierungsmaßnahmen auf die Kaufkraft der KonsumentInnen aus?

3d) In welcher Weise wirken sich die österreichischen Konsolidierungsmaßnahmen auf die

Steuereinnahmen aus?

3e) Wurden die Auswirkungen der Konsolidierungsmaßnahmen in das von Finanzminister Klima am 8. Juli d. J. im Finanzministerrat präsentierte Konvergenzprogramm der Bun­desregierung einberechnet?

 

Frage 4:

Vor der EU-Volksabstimmung versprach die Bundesregierung, die jährlich zu leistenden Bei­trittskosten zur EU (Direktzahlungen) würden sich "quasi von selbst finanzieren".  Finanzminister Lacina sprach von "5 Mrd Beitrittskosten", die durch das zusätzliche Wirt­schaftswachstum leicht hereingebracht werden könnten. das Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO sprach von "13 Mrd.  Budgetbelastung", wies jedoch gleichzeitig darauf hin, daß der Wachstumseffekt des Binnenmarktes stark reduziert würde, sollte diese Mehrbelastung durch Steuererhöhungen und/oder Ausgabekürzungen kompensiert werden.  In Wahrheit beträgt die' Budgetbelastung durch den EU-Beitritt nun rund 50 Mrd.  Schilling und das Wirtschaftswachs­tum ist stark rückläufig.  Die von der Bundesregierung als Kompensation für die Beitrittszah­lungen bezeichneten Rückflüsse aus EU-Fördertöpfen sind lediglich "Durchlaufposten", die dem Budget durch den EU-Beitritt hingewiesen haben, wurde weder vor dem Beitritt noch jetzt angesichts der Budgetkrise Glauben geschenkt.

 

4a) Welche Höhe haben die Direktzahlungen Österreichs an die EU in den nächsten Jahren'? 4b) Stehen den Direktzahlungen infolge des EU-Beitrittes zusätzliche aus dem EU-Beitritt resultierende budgetwirksame Einnahmen gegenüber?

4c) Aus welchen Mitteln werden die Direktzahlungen finanziert?

 

Frage 5:

Wurden seit dem EU-Beitritt Österreichs seitens ihres Ressorts Studien über die Auswirkun­gen des Beitritts in Auftrag gegeben?  Geben Sie Arbeitstitel der Studie, der/die AuftragnehmerInnen-', sowie Datum und Ort der (geplanten) Präsentation an.

 

Frage 6:

Einer Studie des IHS zufolge verursacht der EU-Beitritt einen Verteilungskonflikt sowohl zwischen den Generationen, als auch zwischen Unternehmen/Kapitaleigentümern und Arbeitnehmerinnen.  Liegen der österreichischen Bundesregierung Studien vor, die die Ergebnisse der IHS-Studie widerlegen?  Sollte eine solche Studie vorliegen, wie lauten deren Begründungen?

 

Frage 7:

Infolge des EU-Beitritt wurde die Berechnung der Arbeitslosenquote durch eine EU-konforme Berechnungsmethode ersetzt.

7a) Ist eine solche Methode für eine echte Ermittlung der Zahl arbeitssuchender Personen ge-eignet oder stellt ein solcher Berechnungsmodus nicht eine "Beschönigung" der Arbeits­losigkeit dar?

7b) Erfolgt die Ermittlung der Höhe der Arbeitslosigkeit zukünftig ausschließlich nach der

EU-konformen Methode, oder werden die Werte der Erhebungsmethode weiterhin veröffentlicht?

 

Frage 8:

8a) Welche frauenfördernden Maßnahmen mit für die Mitgliedstaaten verbindlicher Wirkung hat die EU seit dem Beitritt Österreichs beschlossen?

8b) Welche frauenfördernden( Maßnahmen hat Österreich zusätzlich zu den von der EU be­schlossenen Maßnahmen gesetzt?

8c) Hat Österreich seit dem EU-Beitritt frauenfördernde Maßnahmen eingeschränkt?  Wenn ja, welche und welche Begründung gibt es dafür?

8d) In welcher Form hat Österreich gegen die Auflösung von frauenspezifischen Netzwerken auf EU-Ebene protestiert?

8e) In welcher Form hat Österreich gegen die geringe Höhe der Finanzmittel für das 4. Aktionsprogramm zur Förderung der Chanchengleichheit protestiert?

 

Zu Frage 1:

Alle Prognosen über die Effekte der EU sind immer Differentialprognosen. welche den durch die EU zusätzlich zu erwartenden Effekt (auf Wachstum, Arbeitsplätze, etc) vorhersagen und nicht den Gesamteffekt.  Ausgang dieser Prognosen ist immer ein "Basisszenario" (meist de­finiert als Weiterwirken des EWU), mit welchem die Entwicklung "was wäre zu erwarten, wenn wir nicht der EU beitreten" simuliert wird.

 

Im ersten Jahr der EU-Mitgliedschaft hat sich zwar aufgrund der europaweit schwachen Konjunktur (welche im Jahr 1991 nicht nur das WIFO, sondern alle europäischen Institute "falsch" vorhergesagt haben) die Beschäftigung insgesamt gegenüber dem Vorjahr nicht ver­bessert, dennoch sind Beschäftigungszuwächse in einer Reihe von Bereichen aufgetreten, wie z.B. in einer Reihe von industrienahen Dienstleistungsbereichen, in Teilen der verarbeitenden Industrie und Teilen der Finanzdienstleistungen.  Im Strukturwandel des Arbeitsmarktes wird erwartet, daß in den nächsten Jahren weitere Beschäftigungszuwächse in den höher qualifi­zierten und wertschöpfungsintensiven Tätigkeitsbereichen eintreten werden.

 

Zu Frage 2:

2a) In direkter Konsequenz des EU-Beitrittes sind zwei Branchenstiftungen eingerichtet worden:

 

AUFLEB:      für ehemalige Beschäftigte der Lebensmittelbranche

AUSPED:      für ehemalige Beschäftigte der Speditionsbranche

 

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden darüber hinaus auch weitere Stiftungsmaß­nahmen kofinanziert, die aber nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem EU-Beitritt stehen, sondern vielmehr im Rahmen der bisherigen Förderungsrichtlinien als Instrument zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit eingesetzt werden (z.B. "Konsumstiftung", "DDSG­Stiftung", etc.).

2b) StiftungsteilnehmerInnen               insgesamt:

AUSPED:                                Frauen: 401 Männer: 625

AUFLEB:                                Frauen: 418 Männer: 1.017

 

2c) Stand Ende Juni 1996

AUSPED:                                Frauen: 172 Männer: 207

AUFLEB:                                Frauen: 52    Männer: 207

 

2d) Bis Juni 1996 sind aus der

AUSPED                                165 Personen (58 Frauen und 107 Männer), aus der

AUFLEB                                43 Personen (eine geschlechtsspezifische Differenzierung ist derzeit leider nicht möglich) ohne unmittelbare Arbeitsaufnahme ausgetreten.  Davon traten 21 Personen in den Ruhestand.

 

2e) Stand Ende Juni 1996

 

AUSPED:                                Frauen: 4 Männer: 11

AUFLEB:                                 Frauen: 0 Männer: 6

 

2f) Neben der Gewährung des Arbeitslosengeldes an die Stiftungsteilnehmerlnnen, das zur Gänze aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Österreich finanziert wird, wurden folgende Mittelzuwendungen vereinbart:

 

AUSPED:        AMS-Mittel:                  ÖS 23.270.123,--

                        ESF-Mittel:                    ÖS 38.783.537,--

Länder/Gemeinden:                                ÖS 15.513.414,--

Betriebe:                                                ÖS 31.350.000,--

AUFLEB:        AMS-Mittel:                  ÖS 158.824.000,--

                        ESF-Mittel:                    ÖS 158.825.000,--

Länder/Gemeinden:  ÖS 59.851.000,--

Wirtschaftskammer:                  ÖS 72.500.000,--

 

2g) Es werden im Rahmen des bestehenden Förderinstrumentariums entsprechend den sich durch die am Arbeitsmarkt ergebenden Entwicklungen - gleichgültig, ob durch die EU­Integration beeinflußt oder nicht - voraussichtlich laufend weitere Arbeitsstiftungen ge­gründet.

 

Zu Frage 3:

 

3a) Die internationalen Wirtschaftsforschungsinstitute sowie die internationalen Organisationen, welche Wirtschaftsprognosen erstellen (v.a. EU und OECD), stellen ebenso wie die heimischen Institute fest, daß Budgetkonsolidierung kurzfristig eine dämpfende Wirkung auf das Wirtschaftswachstum ausübt.  Mittel- bis langfristig jedoch fährt die Konsolidierung nach allgemeiner Aufassung zu einer Wirtschaftsbelebung, da dadurch die Grundvoraussetzungen für den Wirtschaftsprozeß verbessert werden.

 

3b) Die Auswirkungen der deutschen Budgetmaßnahmen auf die österreichische Konjunktur sind nur schwer von jenen der allgemeinen Wirtschaftsflaute zu trennen.  Faktum ist jedoch, daß besonders im österreichischen Tourismus, welcher sehr stark auf deutsche Gäste ausgerichtet ist, die deutsche Konjunktursituation deutliche Spuren hinterlassen hat.

 

3c) Die österreichischen Konsolidierungsmaßnahmen haben zweifellos einen dämpfenden Einfluß auf die Kaufkraft der Konsumenten, da sie primär ausgabenseitig durchgeführt werden.  Dennoch ist, wie die Wirtschaftsprognosen zeigen, nicht mit einem Einbruch des privaten Konsums zu rechnen, da die sehr hohe österreichische Sparquote etwas sinken dürfte, und damit das Konsumniveau grosso modo aufrecht erhalten werden kann.

 

3d) Wie oben ausgeführt wird die Budgetkonsolidierung kurzfristig eine dämpfende Wirkung auf das Wirtschaftswachstum und in diesem Maße auch auf die Steuereinnahmen ausüben, da das Konsumniveau etwa aufrecht erhalten werden kann, ist jedoch nicht mit einem-

 

nein sehr großen Rückgang zu rechnen.  Eine mittel- bis langfristige Wirtschaftsbelebung durch die Konsolidierung wird entsprechend zu höheren Steuereinnahmen führen.

3e) Selbstverständlich wurden die Auswirkungen des Konsolidierungspakets in das Konvergenzprogramm der Bundesregierung eingerechnet.

 

Zu Frage 4:

 

Es ist derzeit wenig sinnvoll, die Ergebnisse von Modellsimulationen aus den Jahren 1989 und 1991 nochmals zu diskutieren.  Das WIFO hat in seiner EU-Beitrittsstudie aus dem Jahr 1994 die Bruttokosten für den österreichischen Staatshaushalt für das Jahr 1995 auf 34 Mrd S und die Nettokosten auf 22 Mrd S geschätzt.  Unterschätzt gegenüber dem tatsächlichen Ergebnis 1995 wurden vor allem die EU-bedingten Steuer-Mindereinnahmen im Ausmaß von ca. 16 Mrd S, welche hauptsächlich auf den "Ausfall" eines Mehrwertsteuermonats zurückzuführen sind.

 

4a) Die Direktzahlungen Österreichs an den EU-Haushalt betragen laut derzeitigen Vorausberechnungen 1996 etwa 29 Mrd S, 1997 31 Mrd S und 1998 33 Mrd S. 4b) Die den Direktzahlungen gegenüberstehenden unmittelbar budgetwirksamen Rückflüsse sind gering, da die Rückflüsse im Ausmaß von ca. 16 Mrd S pro Jahr direkt an die Wirtschaft fließen.  Es ist allerdings falsch, daraus zu schließen, daß die EU-Mitgliedschaft Österreich jährlich etwa 3 0 Mrd S kostet.  Wenn die Rückflüsse auch nicht unmittelbar budgetwirksam sind, so kommen sie doch direkt der österreichischen Wirtschaft zugute, was das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung fördert und nicht zuletzt höhere Steuereinnahmen mit sich bringt.

 

Heuer werden zudem Rückflüsse im Ausmaß von etwa 3,4 Mrd S, welche aus nicht verbrauchten Mitteln stammen, den österreichischen Staatshaushalt entlasten.

 

4c) Gemäß einem Abkommen zwischen Bund und Ländern werden zwei Drittel der

Direktzahlungen vom Bund und ein Drittel von Ländern und Gemeinden finanziert.

 

Zu Frage 5:

 

Seitens des Bundeskanzleramtes bzw. des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenhei­ten wurden seit dem EU-Beitritt keine Studien über die Auswirkungen des EU-Beitritts in Auftrag gegeben.

 

Zu Frage 6:

Dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten liegen keine einschlägigen Untersuchungen vor.

 

Zu Frage 7:

 

7a) Zunächst ist festzuhalten, daß infolge des EU-Beitritts keineswegs die Berechnung der Arbeitslosenquote durch eine EU-konforme Berechnungsmethode ersetzt wurde.  Letztere ergänzt vielmehr die Berechnung auf Basis von Registerdaten.  EUROSTAT (= Statistisches Amt der EU) verpflichtet die EU-Mitglieder zu einer jährlichen Arbeitskräfteerhebung auf Umfragebasis, also zu einer einheitlichen Methode und Definition der Erfassung der Arbeitslosigkeit gemäß den ILO-Kriterien, um die internationale Vergleichbarkeit des Niveaus der Arbeitslosigkeit in den einzelnen Staaten der EU zu gewährleisten.

 

Da die Erfassung der Arbeitslosigkeit auf Registerbasis durch Vermittlungsvormerkung beim Arbeitsamt zwischen den einzelnen Staaten erheblich divergiert, ist eine internationale Vergleichbarkeit auf dieser Grundlage nicht gegeben.

 

7b) Die Ermittlung der Arbeitslosigkeit wird zukünftig sowohl durch EUROSTAT in Zusammenarbeit mit dem ÖSTAT als auch nach der traditionellen Methode der Erfassung der vorgemerkten Arbeitsuchenden durch das Arbeitsmarktservice erfolgen.

 

Zu Frage 8:

8a) Der Rat der Europäischen Union hat seit dem Beitritt Österreichs im Bereich der Frauenförderung keine Maßnahmen mit für die Mitgliedstaaten verbindlicher Wirkung beschlossen.

Es sei allerdings ergänzend bemerkt, daß im Gefüge der europäischen Institutionen auf sekundärrechtlicher Ebene das Initiativrecht zur Verabschiedung von Rechtsvorschriften bei der Europäischen Kommission liegt.

Auf primärrechtlicher Ebene kommt den Mitgliedstaaten eine maßgebliche Rolle zu, die im Bereich der Chancengleichheit von Frauen und Männern von Österreich bereits genutzt wurde.  Es wurde im Rahmen der Regierungskonferenz vorgeschlagen, Art. 1 1 9 EG­Vertrag dahingehend zu erweitern, daß der Grundsatz der Lohngleichheit zu einem allgemeinen Grundrecht auf Gleichbehandlung im Beruf weiterentwickelt werde.  Nach den

Vorstellungen der österreichischen Bundesregierung soll an dieser Stelle auch die Zulässigkeit der Frauenförderung im Vertrag explizit verankert werden.

8b) In Antizipierung der bevorstehenden europäischen Integration hat der österreichische Nationalrat das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgesetz beschlossen, mit dem unter anderem auch das Gleichbehandlungsgesetz 1979 novelliert wurde.  Weiters wurde im Jahre 1993 das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet, das über die EG­rechtlichen Verpflichtungen hinaus auch Frauenförderungsgebote enthält.

Außerdem wurden bereits in vier Bundesländern Landes-Gleichbehandlungsgesetze beschlossen, die sich am Modell des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes orientieren.

8c) Im Zu sammenhang mit dem Gemeinschaftsrecht hat Österreich keine frauenfördernde Maßnahmen eingeschränkt.

8d) Grundsätzlich ist zu dieser Frage anzumerken, daß die Europäische Kommission ihre Angelegenheiten in diesem Bereich von den Mitgliedstaaten der EU unabhängig durchführt.

Die Kommission hat nunmehr beschlossen, das System der frauenspezifischen Netzwerke zu reformieren und nurmehr zwei derartige Expertlnnengremien - eines für rechtliche Fragen und eines für Fragen der Beschäftigung - eingerichtet.

Daneben existiert der Beratende Ausschuß für Chancengleichheit, dem auch zwei Ver­treterinnen Österreichs angehören.

8e) Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten hat im Rat der Sozialminister am 5. Oktober 1995 die Frage der finanziellen Dotierung des 4. Aktionsprogrammes zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer kritisch zur Sprache gebracht.