971/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.Ing.Hofmann, Dipl.Ing. Schöggl und Kollegen haben am 28. Juni 1996 unter der Nr. 892/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vergabekriterien für die Errichtung des Lyocell-Werkes im technischen Bereich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.    Ist Ihnen dieser geschilderte Sachverhalt bekannt?

 

2.    Ist Ihr Ressort, und wenn ja in welcher Form, in dieses Projekt eingebunden?

 

3 .   Welche Vereinbarungen kamen zum Tragen, daß keine EU-weite Ausschreibung notwendig wurde?

 

4.    Wie sieht der Finanzierungsplan für das Projekt aus, bzw. welche sonstigen Förderungsmittel (Kredite, Subventionen) werden seitens Österreichs (Bund, Land) eingesetzt?

 

5 .   Wie hoch sind die Errichtungskosten für das Lyocell-Werk aufgrund der Angebotsergebnisse und Vergabesummen bzw. um welchen Betrag haben sich die Kosten gegenüber den ursprünglichen Ermittlungen in der Höhe von 1,4 Milliarden Schilling seitens der Lenzing AG vor der Standortentscheidung Oberösterreich/Burgenland erhöht?

 

6.    Wenn es zu höheren Errichtungskosten kommen sollte, wodurch sind diese begründet?

 

7.    Wie hoch sind die Fördermittel durch die EU?

 

8.    Wie hoch sind die Fördermittel durch den Bund/Land?

 

9.    Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß es zu einer 100% Kostensteigerung in den Bereichen Verrohrung und elektrotechnischen Bereich kommt?

 

10.  Können Sie ausschließen, daß durch diese Kostenerhöhungen dem österreichischen Steuerzahler Mehrkosten entstehen?

a)    Gibt es weitere Bereiche, bei denen hohe Differenzen zwischen dem Ergebnis der Kostenermittlung und den Vergabesummen festzustellen sind?

b)    Wenn ja, welche Bereiche sind dies und wie hoch sind die Differenzen in Prozenten und absoluten Beträgen?

 

11.  Wird es in Hinkunft österreichische Vorschriften geben, die den Förderungswerber verpflichten, z.B. öffentliche Auftragsvergaben etc., vorzunehmen, wenn EU-Kofinanzierungen vorge­sehen sind?

       Wenn nein, warum nicht?

 

12.  Können Sie ausschließen, daß es seitens Ihres Ressorts hinsichtlich der Beauftragung der VA­Tech als Generaluntemehmer zu einer Einflußnahme in irgendeiner Form gekommen ist?

 

13.  Ist mit einem Verlust der EU-Förderungen zu rechnen, sollten sich nachträglich Wettbewerbsverzerrungen herausstellen?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 9 und 10:

Wie mir mitgeteilt wird, sind die in der Präambel der Anfrage genannten Zahlen über den angeblichen Auftragswert einzelner Baugruppen teils verwechselt und teils nicht vollständig wiedergegeben; sie beträfen nur Teilbeträge des gesamten Bauvolumens.  Hinsichtlich des Gesamtpakets gäbe es keine Kostenüberschreitungen.

 

Zu Frage 2:

 

Das Bundeskanzleramt war in das Projekt Lyocell nur im Rahmen der allgemeinen Programnikoordination und der Prüfung des EU-Wettbewerbsrechts eingeschaltet, nicht aber in Fragen der Förderentscheidung oder der Projektdurchgang.

 

Zu Frage 3:

 

Vor Beginn der Verhandlungen mit potentiellen Lieferanten wurden von Firmenseite zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um abzuklären, ob eine EU-weite Ausschreibung erforderlich ist.  Diese beiden Gutachten liegen dem Bundeskanzleramt vor.  Nach Rechtsansicht der Gutachter. ist bei dem genannten Projekt eine EU-weite Ausschreibung nicht erforderlich.  Im Sinne der von allen Beteiligten angestrebten möglichst zügigen Projektabwicklung wurde sie daher auch nicht vorgenommen.

 

Zu den Fragen 4, 7 und 8:

Die Lenzing AG erhielt von seiten der Arbeitsmarktverwaltung, des ERP-Fonds, der öster­reichischen Kommunalkredit AG, des Lands Burgenland sowie im Rahmen der damit verbundenen Kofinanzierung von seiten der Europäischen Union Förderungen für die Errichtung eines Lyocell­Werks in Heiligenkreuz.  Die Höhe der Förderungen sowie die Vereinbarungen über dessen Abwicklung entsprechen den für diesen Standort vorgesehenen EU-Richtlinien und halten sich selbstverständlich auch im Rahmen der innerösterreichischen Vorschriften.  Im übrigen sind diese Förderungen nicht Gegenstand meiner Vollzugskompetenz.

 

Zu den Fragen 5 und :

 

Die von der Lenzing AG für das Projekt ermittelten Investitionskosten für den Standort Heiligenkreuz (Ziel- 1 -Gebiet Burgenland) betragen, wie mir mitgeteilt wird, tatsächlich nicht 1, 4 Milliarden Schilling, sondern rund 2,0 bis 2,1 Milliarden Schilling.  Es wurde mir versichert, daß eine Erhöhung der Errichtungskosten aufgrund der bisher getroffenen Maßnahmen und des Baufortschritts nicht zu erwarten ist.

 

Zu Frage 11:

 

Selbstverständlich werden von österreichischer Seite alle EU-Vorschriften genau beachtet, die für Kofinanzierungen dieser Art gelten.  Die genaue Einhaltung des Wettbewerbsrechts ist der EU-Kommission stets ein besonderes Anliegen.  Andererseits ist es ein Anliegen der österreichischen Bundesregierung, die Wirtschaft durch Vorschriften nicht zu belasten, sondern im Gegenteil die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich dadurch zu sichern und zu verbessern, daß alle Rechtsvorschriften laufend auf ihre Wirksamkeit, ihren Bedarf, ihre Anwenderfreundlichkeit und Überschaubarkeit überprüft, entbehrliche Vorschriften abgebaut und neue Vorschriften nur im unabdingbaren Ausmaß geschaffen werden.

 

 

 

Zu Frage 12:

 

Das Bundeskanzleramt hat keine Einflußnahme hinsichtlich der Beauftragung eines bestimmten Unternehmens als Generaluntemehmer ausgeübt.

 

Zu Frage 13:

 

Das Projekt ist mit den Stellen der EU-Kommission genau geprüft und entspricht den Bedingungen für das strukturschwache Ziel-Gebiet.  Durch die Einhaltung der Bedingungen des Gemeinschaftsrahmens stellt sich die Fra e einer Wettbewerbsverzerrung weder jetzt noch

später.