972/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 12. Juli 1996 unter der Nr. 1 1 62/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Förderungen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Gibt es eine Bundesstelle, die sich damit beschäftigt, die unterschiedlichen Förderungsarten (Bund, AMS, aber auch Länder und Gemeinden) nach Betrieben und Regionen zu erfassen? Wenn ja, in welcher Form sind diese Daten zugänglich?
Wenn nein, warum nicht?
2. Werden Förderungen, die zwar nicht direkt einem Betrieb zuzuordnen sind, jedoch indirekt (Schulungen, Infrastruktur, etc.) diesem Betrieb zukommen, in irgendwelchen Statistiken dementsprechend erfaßt?
Wenn ja, wie sind sie zugänglich?
Wenn nein, warum nicht?
3. Gibt es beispielsweise für die Österreichische Staatsdruckerei eine Übersicht über alle erhaltenen Förderungen der letzten Jahre?
4. Gibt es beispielsweise für die Firma Semperit eine Übersicht über alle erhaltenen Förderungen der letzten Jahre?
5. Werden diese Förderungen im Nachhinein auf ihre Auswirkungen, insbesondere auf Arbeitsplatzschaffung/-erhaltung untersucht?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie werden die daraus resultierenden Erkenntnisse umgesetzt?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja. Diese Aufgabe wird vom Bundeskanzleramt (Abteilung für Strukturpolitik und Förderungskoordination) wahrgenommen. In einer Anfangsphase erfolgte die Erfassung der einzelnen Förderungen mit Karteikarten. Seit 1983 besteht das elektronische Informations- und Dokumentationssystem FINKORD, das gerade jetzt wieder einer technischen Neugestaltung unterzogen wird. Ziel der Einrichtung des FINKORD ist die Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen und die Dokumentation des Förderungswesens insgesamt (nicht nur der aus dem Budget dotierten Förderungen, sondern auch davon unabhängiger, wie z.B. des ERP-Fonds) zur Evidenzhaltung und Erfolgskontrolle. Durch den Beitritt zur Europäischen Union ist das FINKORD auch zu einem Hilfsmittel für die Wettbewerbskontrolle geworden: Das internationale Wettbewerbsrecht stellt nicht darauf ab, aus welchen konkreten Töpfen Mittel für ein Projekt kommen, sondern welche Gesamtförderung sich daraus im Zusammentreffen ergibt.
Aus Kompetenzgründen werden nur Förderungen der bundesweiten Finanzierungs- und Förderungseinrichtungen erfaßt, diese aber vollständig und unabhängig von der ressortmäßigen Zuordnung. Von den jeweils über 50 verschiedenen Förderungsaktionen dieses Zeitraums steht derzeit nur noch eine einzige aus technischen Gründen außerhalb; an ihrer Einbeziehung wird gearbeitet. Förderungen von Ländern erfaßt das FINKORD nur im Fall gemeinsamer Aktionen und bei gemeinsam geförderten Projekten. Die übrigen Länderförderungen haben meist geringeres Gewicht. Dies gilt auch hinsichtlich der grundsätzlich nicht erfaßten Gemeindeförderungen.
Die Daten aus dem FINKORD sind laufend Gegenstand interner und externer Untersuchungen und finden auch Eingang in diverse Berichte. Anonymisierte Daten stehen auch Stellen außerhalb der Verwaltung zur Verfügung. Eine umfangreiche Studie von E. Deutsch (TU Wien) über Mikroanalysen von Förderungseffekten, erstellt auf der Grundlage der FINKORD-Daten, ist erst kürzlich in den Wirtschaftspolitischen Blättern erschienen.
Das gesamte Datenmaterial kann unter anderem nach regionalen Merkmalen (Sonderförderungsgebiete, Planregionen, Bezirke oder auch Gemeinden) gegliedert werden, ferner nach Branchen (Branchenkennzahlen bzw. ÖNACE), Betriebsgrößenklassen, neugeschaffenen Arbeitsplätzen und anderen Kriterien. Alle Fälle werden jeweils zweimal gemeldet, nämlich zum Zeitpunkt der Antragstellung (für Koordinationszwecke) und zum Zeitpunkt der Beschlußfassung. Die tatsächlichen Auszahlungen und auch Aushaftungen von Förderungen werden bisher aus Gründen der Arbeitsbelastung nicht erfaßt. Überdies erlauben die Daten naturgemäß nur eine Aussage über den "Input", das heißt den finanziellen Einsatz von Förderungsmitteln, die reale Auswirkung als solche kann jeweils nur geschätzt werden.
Einzeldaten, also Angaben über die Finanzierung bestimmter Projekte oder bestimmter Unternehmen, werden an Dritte nicht weitergegeben. Bei der seinerzeitigen Einführung des FINKORD haben vor allem die Vertreter der Oppositionsparteien die strenge Einhaltung dieser Bestimmungen gefordert.
Zu Frage 2:
In Österreich gibt es eine ganze Reihe von Hilfen, die zwar nicht direkt einem Unternehmen zuzuordnen sind, den Unternehmen aber indirekt zugute kommen. Hilfen, bei denen die Förderung von bestimmten Unternehmen nicht im Mittelpunkt steht, können aus systematischen Gründen einer Unternehmensförderung auch nicht zugerechnet werden und haben zum Teil inhaltlich so wenig gemeinsam, daß sie zusammenfassend auch kaum dargestellt werden könnten.
Demgegenüber gelten Hilfen, die einem Unternehmen zuordenbar sind, wohl als Unternehmensförderung; sie werden daher im Rahmen des FINKORD auch erfaßt.
Zu Frage 3:
Nein, denn die Österreichische Staatsdruckerei hat in den letzten Jahren keine Wirtschaftsförderung erhalten.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu Frage 5:
Die Auswirkungen von Förderungen werden aufgrund der FINKORD-Daten laufend untersucht. Besonders gilt dies natürlich für die Frage der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Unabhängig davon hat die Förderungskoordination im Bundeskanzleramt auch alle Förderungsstellen aufgerufen, regelmäßig eine Erfolgskontrolle ihrer Vergabe vorzunehmen und das Ergebnis an den Zielsetzungen zu messen. Daraus ergeben sich immer wieder Konsequenzen für die laufende Umgestaltung der einzelnen Förderungen und des Förderungswesens insgesamt.
Soweit es bei Förderungen entscheidend um die Neuschaffung von Arbeitsplätzen geht, wird diese oft auch zur Bedingung gemacht (besonders bei der regionalen Innovationsprämie). In diesen Fällen wird seitens der betreffenden Stelle die Einhaltung dieser Verpflichtungen laufend überprüft und werden gegebenenfalls Konsequenzen angeordnet, die bis zur Rückforderung von Förderungen gehen. Eine Verpflichtung zur Erhaltung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen kann sinnvollerweise aber nur für einige Jahre vereinbart werden, weil sich die Bedingungen des wirtschaftlichen Umfelds laufend ändern. Tatsächlich treten größere Probleme meist erst nach einigen Jahren auf, hätte man sie vorhersehen können, wären sie bei der Vergabe auch berücksichtigt worden.