973/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 939/J-NR/1996, betreffend Reduzierung des Kunstbudgets durch Steuerpflicht für Stipendien, Preise etc. durch Sozialversicherungspflicht für Werkverträge, die die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde am

1. Juli 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst hat keine Auskünfte erteilt, die dem geltenden Recht nicht entsprechen.  In der Einleitung zur gegenständlichen Anfrage wird im übrigen Einkommenssteuer und Umsatzsteuer in einem Atemzug genannt; zwischen diesen beiden Steuerarten muß aber im Zusammenhang mit Förderungen insofern differenziert wer­den, als die Umsatzsteuerpflicht immer einen Leistungsaustausch voraussetzt.

 

1.       Was haben Sie bisher unternommen, um die Ansicht Ihres Ministeriums, daß nämlich derartige Preise etc. steuerfrei seien, gegenüber dem Finanzministerium durchzusetzen?

 

2.       Gibt es derzeit diesbezüglich Verhandlungen mit dem Finanzministerium?

 

Antwort: zu 1 + 2

 

Es wurden umgehend Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen aufgenommen.

 

3.       Wenn ja: Wie ist der Stand dieser Verhandlungen?  Ist eine Rücknahme dieser Steuerpflicht) seitens des Finanzministeriums zu erwarten?

 

Antwort:

 

Ziel der Verhandlungen ist kurzfristig die weitestgehende Ausnutzung aller nach der derzeitigen Rechtslage gegebenen Begünstigungen.

 

4.       Gibt es von Ihrer Seite gesetzliche Initiativen oder Pläne für eine Verordnung, um diese de facto-Reduzierung der Höhe der Preise, Stipendien und Förderungen wieder rückgängig zu machen, d.h. sie wieder von Steuern zu befreien?

 

Antwort:

 

Ja, dies ist ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen.

Im übrigen geht es nicht darum, die Besteuerung "rückgängig zu machen" bzw. bestimmte Förderungen "wieder von Steuern zu befreien": Die einschlägigen Vorschriften gelten jeden­falls seit der Steuerreform 1988.

 

5.         Wurden von Ihrem Ministerium Gutachten oder dergleichen in Auftrag gegeben, die sich mit dieser Materie befassen?

 

Antwort:

 

Ja.

 

6. Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kommen diese Gutachten?

 

Antwort:

 

Die Gutachten sind die Grundlage für die mit dem Bundesministerium für Finanzen geführten Verhandlungen.

 

7.         Gibt es in Ihrem Ministerium Berechnungen oder Schätzungen, wieviel Geld aus dein Kunstbudget durch diese Steuern sofort wieder an den Staat zurückfließen würde? (Wenn möglich, bitte gesondert nach Abteilungen Ihres Ministeriums auflisten.)

 

Antwort:

 

Die Empfänger von Förderungen zu Lasten der Ausgabenansätze des Kapitels 13 des Bundesvoranschlages unterliegen unterschiedlichen Steuersätzen nach dem Einkommensteuergesetz; allein deshalb ist eine seriöse Schätzung nicht möglich.

 

8.         Was werden Sie tun, damit Autorinnen und Autoren nicht rückwirkend auf sieben Jahre für Preise, Stipendien und Förderungen Umsatz- und Einkommenssteuer abführen müssen, obwohl von Ihrem Ministerium bisher immer behauptet wurde, daß Preise, Stipendien und Förderungen steuerbefreit sind?

 

Antwort:

 

Auch das in dieser Frage angeschnittene Problem ist Gegenstand der Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen.  Im übrigen verweise ich auf die Einleitung.

 

9.       Wird Ihr Ministerium, wenn es dennoch zu dieser rückwirkenden Steuerpflicht kommt, ähnlich wie bei H. C. Artmann die Steuern für die Autorinnen und Autoren bezahlen?

 

Antwort:

 

Die rechtliche Ausgangsposition der steuerlichen Behandlung von H.C. Artmann ist vermutlich nicht vergleichbar mit möglichen Anlaßfällen der steuerlichen Behandlung von Preisen, Sti­pendien etc.

 

10.       Gab oder gibt es seitens Ihres Ministeriums Verhandlungen mit dem Sozialministerium, wie Sie im Kulturausschuß vom 26.  Februar 1996 angekündigt haben?

 

Antwort:

 

11. Wenn ja: Zu weichem Ergebnis haben diese geführt?

 

Antwort:

Zunächst zur Aufnahme der Bestimmung des Art. 34 Z. 4b in das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBI.NR. 201, durch die dem § 5 Abs. 1 ASVG (u.a.) eine Ziffer 15 angefügt worden ist.  Des weiteren wurde auf der Ebene der beteiligten Bundesministerien vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst eine Einigung bezüglich einer Übergangsfrist für Künstler erreicht.  Zwischen den Bundesministerien für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen wurde für die betroffenen Künstler eine Übergangsfrist von zweieinhalb Jahren, das ist bis zum 1.1.1999 vereinbart, die freilich im Zuge der Beratungen im Sozialausschuß des Nationalrates auf ein halbes Jahr reduziert wurde.  Zwischen den drei genannten Bundesministerien besteht grundsätzlich Einvernehmen über eine Wiederaufnahme der Verhandlungen im Herbst 1996.

 

12.       Gibt es in Ihrem Ministerium Berechnungen oder Schätzungen, was die Einführung der Sozialversicherungspflicht für unechte Werkverträge den Förderungsnehmern Ihres Ministeriums an zusätzlichen Kosten verursachen wird? (Wenn möglich, bitte gesondert nach Abteilungen Ihres Ministeriums auflisten.)

 

Antwort:

Solche Schätzungen werden erst nach Inkrafttreten der endgültigen Regelung sinnvoll sein.

 

13.       Wird es seitens Ihres Ministeriums Bemühungen geben, sofern es zu keinen Änderungen bei der Sozialversicherungspflicht für unechte Werkverträge und der Steuerpflichtig für Preise, Stipendien etc. kommt, für einen finanziellen Ausgleich für die Förderungsnehmer Ihres Ministeriums zu sorgen?

 

Antwort:

 

Grundsätzlich muß ich feststellen, daß es seit jeher mein Anliegen ist, daß Künstlern und

Kunstvermittlern Vorsorge für Krankheit und Alter geboten wird, wie der weit überwiegenden

Zahl der übrigen Berufstätigen auch.  Was die Besteuerung von Preisen, Stipendien, etc. betrifft verweise ich auf die Antwort zu Frage 9. Was die Sozialversicherungspflicht für Werk-

verträge betrifft, wird es auf die Auswirkungen im Einzelfall ankommen, ob ein finanzieller

Ausgleich gewährt werden kann.