975/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 11. Juli 1996 unter der Nr. 1048/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.    Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1995?

 

2.    Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?

 

3.    Wie hoch war/ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995?

 

4.    Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?

 

5.    Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel voranzugehen?

       Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr gesetzt?

 

7.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?

 

8.    Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Summe der im Ressort zu beschäftigenden Behinderten (Pflichtzahl) betrug 1011 (Stand

1. Oktober 1995).

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Mit Stand vom 1. Oktober 1995 waren 225 Pflichtstellen besetzt, wovon 51 doppelt anrechenbar sind.  Es waren daher 735 Pflichtstellen nicht besetzt.

 

Zu Frage 4:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1044/J durch den Herrn Bundeskanzler, da dieser für den Bund insgesamt die Ausgleichsabgabe an den Ausgleichstaxfonds leistet.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

 

Da aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung im Bereich des Innenressorts der Großteil der Mitarbeiter Exekutivdienst zu versehen hat und Behinderte hierzu nicht eingesetzt werden können, wird sich - wie die Entwicklung zeigt - die Differenz zur Pflichtzahl trotz intensiver Bemühungen in den nächsten Jahren nur in geringem Umfang vermindern lassen.  Außerdem müssen bei der Besetzung von allenfalls für Behinderte geeigneten Arbeitsplätzen in erster

Linie Exekutivbeamte berücksichtigt werden, die - ohne behindert zu sein - exekutivdienstun­tauglich oder nur mehr beschränkt exekutivdiensttauglich sind.  Es ist meinem Amtsvorgänger und mir aber doch gelungen, im Zeitraum vom 1. Oktober 1994 bis zum 1. Oktober 1995 die Anzahl der beschäftigten Behinderten von 199 (davon waren 38 doppelt anrechenbar) auf 225 (davon sind 51 doppelt anrechenbar) zu erhöhen.