977/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1003/J betreffend European Loan Insurance Scheme for Employment (ELISE), welche die Abgeordneten DI Schöggl, DI Hofmann und DI Prinzhorn am 10.  Juli 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Nach Beschlußfassung durch den zuständigen EU-Ministerrat über die Umsetzung des bisher nur als Vorschlag vorliegenden Kreditgarantieprogrammes ELISE soll der Europäische Investitionsfonds (EIF) von der Kommission mit der Verwaltung des Programms beauftragt werden.  Unter dieser Verwaltungsebene soll ein Netz von Finanzintermediären eingerichtet werden, um das Funktionieren der Initiative auf wettbewerblicher Basis im Sinne der Klein- und Mittelbetriebe zu garantieren.  Zunächst sollen diesem Netz solche Banken angehören, die bereits als Finanzintermediäre für die Globaldarlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) tätig sind, in einem weiteren Schritt soll das Programm auch anderen entsprechend qualifizierten Institutionen geöffnet werden.

 

Die Auswahl der in den einzelnen Mitgliedstaaten zuständigen Finanzintermediäre wird mittels eines Ausschreibungsverfahrens getroffen werden.

 

Wie bereits erwähnt muß aber das Programm erst dem EU-Ministerrat zur Beschlußfassung vorgelegt werden.  Bisher konnte jedoch noch kein endgültiger Vorschlag für die Beschlußfassung erarbeitet werden, da sich bei den Beratungen der Finanzreferenten der Ständigen Vertretungen herausgestellt hat, daß noch einige Details einer weiteren Klärung bedürfen.  Mit einer Entscheidung kann daher frühestens im Herbst dieses Jahres gerechnet werden.

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wird nach der geltenden Geschäftseinteilung die Abteilung III/8 für dieses Programm zuständig sein.  Die BÜRGES Förderungsbank zeigt starkes Interesse, sich als Finanzintermediär für die Abwicklung zu bewerben.  Sie steht daher schon seit Mai dieses Jahres in ständigem Kontakt mit dem EIF, um rechtzeitig nach Beschlußfassung des Programms bei der Umsetzung mitwirken zu können.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Da das Programm vom EU-Ministerrat noch nicht beschlossen wurde, sind Einzelheiten und genaue Bedingungen noch nicht bekannt.  Die Frage nach der Bekanntmachung des Programmes kann daher derzeit nur sehr allgemein beantwortet werden.  ELISE wird, unter der Voraussetzung, daß die BÜRGES Förderungsbank als Intermediär ausgewählt wird, ähnlich den anderen von der BÜRGES Förderungsbank abgewickelten Programmen im Rahmen von Veröffentlichungen, Seminaren, Presseaussendungen etc. den KMU bekannt gemacht werden.  Auch die Einzelheiten und Bedingungen zur Programmabwicklung werden erst Bestandteil eines allfälligen Auf­tragsvertrages zwischen der BÜRGES Förderungsbank und EIF sein, somit kann dazu aus heutiger Sicht auch noch keine Auskunft gegeben werden.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Im Gegensatz zu den meisten anderen Förderungsprogrammen der EU wird es bei ELISE voraussichtlich keine fixen Länderquoten geben, sondern es ist ein noch nicht näher definierter Ausgleichsmechanismus zur gleichmäßigen Verteilung der Mittel auf die einzelnen Mitgliedstaaten geplant.

 

Die angeführten 119 Mio ATS, beziehen sich nicht auf das Kreditgarantieprogramm ELISE, sondern auf die Österreich im Rahmen der Gemeinschaftsinititative KMU zugeteilten Gemeinschaftsmittel von 9 Mio ECU.  Die Mittel der Gemeinschaftsinitiative KMU werden den österreichischen Unternehmen entsprechend den Vorgaben des operationellen Programmes im Wege von Einzelsubventionen und im Rahmen von Förderungsaktionen aufgrund von Richtlinien zugänglich gemacht werden.