980/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1076/J-NR/1996, betreffend Einstellungen behinderter Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, die die Abgeordneten HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde am 11. Juli 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1995?
Antwort:
Die ermittelte Pflichtzahl betrug am 1. Oktober 1995 für das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 756, für das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr 1936 (davon entfallen 1921 auf den Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung).
2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?
Antwort:
Die Zahl der tatsächlich beschäftigten Behinderten im Bereich des Bundesministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst betrug am 1. Oktober 1995 413. In dieser Zahl sind jedoch jene behinderten Personen nicht enthalten, die auf regulären Planstellen beschäftigt werden, Zusammen mit den Behinderten, die - aus welchen Gründen auch immer - ihre Behinderung nicht gemeldet haben, ist die reale Anzahl der tatsächlich beschäftigten Behinderten im wissenschaftlichen Bereich wesentlich höher.
Für das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betrug die gegenständliche Zahl 1072 (davon 1060 bei der Post- und Telegraphenverwaltung).
3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstelle in Ihrem Bereich für 1995?
Antwort:
Die Zahl der offenen Pflichtstellen betrug im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 1. Oktober 1995 343, im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr- 864 (davon 861 bei der Post- und Telegraphenverwaltung).
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichsfonds geleistet werden mußte?
Antwort:
Die Ausgleichsabgabe wird über einen Zentralkredit des Bundeskanzleramtes geleistet. Zu dieser Frage muß ich daher auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1044/J-NR/1996 durch den Bundeskanzler verweisen,
5. Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel voranzugehen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich werde natürlich weiterhin bemüht sein, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und möchte in diesem Zusammenhang auf die Steigerung der besetzten Pflichtstellen gegenüber dem Vorjahr verweisen.
Die Bewerbungen behinderter Menschen werden jedenfalls aufgrund spezieller Richtlinien einer besonders sorgfältigen Prüfung unterzogen, um eine der Behinderung entsprechende Beschäftigungsmöglichkeit zu finden. Bewerber, die mangels freier Arbeitsplätze nicht aufgenommen werden können, werden vorgemerkt.
6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr gesetzt?
Antwort:
Es muß nochmals betont werden, daß die Erstattung der Vorschläge für die Aufnahme von Bediensteten, bei den auch personell größten Dienststellen im wissenschaftlichen Bereich (Universitäten, Hochschulen) in den autonomen Wirkungsbereich dieser Dienststellen fällt. Es wird jedoch seitens der Zentralleitung immer wieder darauf gedrängt, daß sich die Dienststellen die Mitarbeit der Arbeitsmarktverwaltung sichern und überlegen, ob bei der Nachbesetzung freier Planstellen die Beschäftigung behinderter Personen möglich wäre.
In diesem Zusammenhang muß jedoch auch darauf hingewiesen werden, daß der Einsatz behinderter Personen in vielen Bereichen des ho. Bundesministeriums kaum bzw. nur mit erheblichen Einschränkungen möglich ist. Besonders im wissenschaftlich technischen Bereich, bei Ärzten im Klinikbetrieb, im allgemeinen Universitätsbetrieb bei Gebäudearbeiten und anderem mehr kann die Erfüllung der Pflichtzahlen nur schwer eingehalten werden.
Was die Umsetzung konkreter Maßnahmen für die Post- und Telegraphenverwaltung des ehemaligen Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr anlangt, verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 157/J vom 10. Februar 1995 durch meinen Amtsvorgänger in diesem Bereich.
7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?
Antwort:
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst - Zentralleitung wird mit Rundschreiben sowohl bei den Planstellenzuweisungen als auch bei den Nachbesetzungsangelegenheiten die betreffenden Dienststellen neuerlich um Berücksichtigung der angesprochenen Personengruppe ersuchen.
Was die Post- und Telegraphenverwaltung anlangt, ist anzumerken, daß diese mit 1. Mai 1996 als Post- und Telekom Austria AG aus der Bundesverwaltung ausgegliedert wurde und mir als Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst seither im Bereich der Post- und Telekommunikation keine Kompetenzen zukommen, die über die Behördenfunktionen als Oberste Post- bzw. Fernmeldebehörde hinausreichen.
8. Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?
Antwort:
Die in dieser Angelegenheit erforderlichen Veranlassungen werden - wie zu Punkt 7 bereits festgestellt - ehestmöglich getroffen werden.