987/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 5. Juli 1996 unter der Nr. 947/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel f(ür behinderte Menschen in die EU-Verträge gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie konnte es dazu kommen, daß entgegen allen Vorschlägen und Forderungen seitens der Österreichischen Bundesregierung die Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel in ihr Positionspapier zur Regierungskonferenz verweigert wurde?
2. Sind Sie bereit, alles in Ihrer Macht stehende zu tun um zu erreichen, daß von den Vertretern Österreichs im Rahmen der Verhandlungen der Regierungskonferenz die Aufnahme einer NichtDiskriminierungsklausel für behinderte Menschen in die EU-Verträge gefordert wird? Wenn nein, was sind die Gründe dafür?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Das erwähnte Positionspapier der Bundesregierung enthält die Grundsatzpositionen Österreichs für die Mitwirkung an der EU-Regierungskonferenz 1996, deren Ziel die Änderung der Unionsverträge ist. Dies ist als längerfristiger Prozeß zu sehen, im Laufe dessen die Problematiken und die möglichen Lösungsvarianten identifiziert werden und der nun in die Phase der inhaltlichen Kompromißfindung tritt.
Im Zwischenbericht der Präsidentschaft über den Stand der Verhandlungen in der RegierungsKonferenz vom Juni 1996, der dem Europäischen Rat in Florenz vorgelegt wurde, wird die Frage der Verankerung einer Nichtdiskriminierungsbestimmung zugunsten Behinderter angesprochen. In den Verhandlungen hat sich Österreich wiederholt für die Verankerung einer Nicht-Diskriminierungsklausel im Primärrecht der Europäischen Union eingesetzt. In den bisherigen Gesprächen zum Thema der Nichtdiskriminierung wurde von einigen Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang eine eingehende Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen einer etwaigen allgemeinen Nichtdiskriminierungsbestimmung gefordert. In den kommenden Verhandlungen wird sich Österreich auch weiterhin für eine Verankerung von Behindertenrechten einsetzen.