989/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 11. Juli 1996 unter der Nr. 1044/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1995?
2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?
3. Wie hoch war (ist) die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995?
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Bezüglich der Pflichtzahl, der tatsächlich beschäftigten begünstigten Behinderten und der allenfalls noch offenen Pflichtzahlen verweise ich auf die beiliegende Auswertung aus dem Personalinformationssystem.
Zu Frage 4:
Der Bund hat im Kalendejahr 1994 - ÖS 68,699.182,- und im Kalendejahr 1995 -
ÖS 28,082.069,- an den Ausgleichstaxfonds geleistet.