995/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1013/J betreffend Errichtung des Autobahnteilstückes Wels ­Sattledt, welche die Abgeordneten DI Prinzhorn, DI Hofmann und Kollegen am 10.7.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage.,

 

Die sogenannte "Westspange Wels" stellt einen der letzten Lückenschlüsse im Autobahnnetz dar.  Da der Fertigstellung des hochrangigen Straßennetzes zweifellos Priorität einzuräumen ist, trifft dies auch für den gegenständlichen Abschnitt zu, wenngleich die Fertigstellung anderer Autobahnteilstücke, wie etwa die Pyhrnautobahn in Oberösterreich oder die Südautobahn in Kärnten, kurz- bis mittelfristig als vordringlicher angesehen wird.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Für den Abschnitt "Wels Sattledt" der A 8 Innkreis Autobahn liegt ein - mit Auflagen genehmigtes Generelles Projekt vor, die Trassenverordnung gemäß § 4 Bundesstraßengesetz wurde bereits erlassen.  Vorzeitige Grundeinlösungen wurden (dort wo darauf ein Rechtsanspruch gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes bestand) in relativ geringem Umfang getätigt.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Dem Generellen Projekt wurde eine von der Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich ausgearbeitete Variantenuntersuchung zugrunde gelegt.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Zu diesem Projekt wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, da zum Zeitpunkt der Erlassung der § 4 (1) Verordnung im Jahr 1991 keine gesetzliche Verpflichtung und Regelung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Zunächst ist festzuhalten, daß die positive Abwicklung der erforderlichen Behördenverfahren eine der Voraussetzungen zur Realisierung der Welser Westspange darstellt.  Die Anfrage dürfte sich jedoch auf die anläßlich der Erlassung der Trassenverordnung noch von Bundesminister Dr. Schüssel gestellte Auflage beziehen, wonach die Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich dazu verhalten wurde, die noch einzuholende naturschutzrechtliche Beurteilung durch die zuständigen Dienststellen des Landes Oberösterreich unter Einbeziehung einer auf den letzten Stand gebrachten Variantengegenüberstellung zu veranlassen.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Wie bereits in der Beantwortung der Frage 2 ausgeführt wurde, liegt für die Trassenführung der Welser Westspange (sogenannte "Rinderertrasse") bereits eine Verordnung aus dem Jahre 1991 vor.

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Die im Jahr 1988 erteilte generelle Genehmigung der von der Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich beantragten "Rinderertrasse" erfolgte unter Berücksichtigung der diesem Projekt zu­grunde gelegten Variantengegenüberstellung sowie einer von Bundesminister Dr. Übleis in Auftrag gegebenen großräumigen Variantenstudie.  In diesen Unterlagen wurde eine Reihe von Trassenvarianten einander gegenüber gestellt.  Auch in der bereits erwähnten - noch vorzulegenden - abschließenden Variantengegenüberstellung, die auch vom Rechnungshof anläßlich seiner Einschautätigkeit angesprochen und - aufgrund von Beanstandungen der von der Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich vorgelegten Entscheidungsgrundlagen - moniert wurde, werden die zur Diskussion gestandenen Varianten enthalten sein.  Mit dieser Untersuchung deren Vorlage vom Vertreter des Landes Oberösterreich im Mai 1995 im parlamentarischen Rechnungshofausschuß zugesagt und von Bundesminister Dr. Ditz bestätigt wurde - wird auch den diesbezüglichen Anregungen des Rechnungshofes Rechnung getragen werden.

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Die Finanzierung der für die Realisierung der Welser Westspange erforderlichen Aufwendungen von ca. öS 1,6 Mrd. soll aus den zu erwartenden Einnahmen aus der bundesweiten Maut gemäß Bundesstraßenfinanzierungsgesetz sichergestellt werden.  Anläßlich des Baugipfels der Bundesregierung am 10.4.1996 wurde ein möglicher Baubeginn (der aber zufolge der noch nicht abgeschlossenen Behördenverfahren und Detailprojektierungen seriöserweise noch nicht exakt angegeben werden kann) etwa für das Jahr 2000 ins Auge gefaßt.  Nähere Angaben, insbesondere über Baudauer und Fertigstellungszeitpunkt, sind derzeit noch nicht möglich.