998/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 953/J-NR/1996 betreffend die Nichtnachbesetzung von Leiterstellen an Berufsschulen in Kärnten, die die Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen am 9. Juli 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

1.       Ist Ihnen der oben genannte Bericht des Volksanwaltes Horst Schender oder die Tatsache einer jahrelangen Nichtnachbesetzung von Leiterstellen an Kärntner Berufsschulen bekannt?

 

2.       Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem oben genannten Bericht des Volksanwaltes?

 

3.       Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Prozeß der Besetzung der Leiterstellen an den oben erwähnten Kärntner Berufsschulen zu beschleunigen?

 

4.       Dem Volksanwalt Horst Schender erscheint die jahrelange Verschleppung derart wichtiger Entscheidungen wie die Besetzung von Leiterstellen als "unverständlich".  Welche Erklärung haben Sie für diesen "mißstandsverdächtigen" (Schender) Sachverhalt?

 

Antwort:

Prinzipiell ist dazu festzuhalten, daß die Besetzung von Leiterstellen an Kärntner Berufsschulen in die Kompetenz der Landesschulbehörden fällt.  Durch den Rückgang der Lehrlings­zahlen war es außerdem nötig, zwei Standorte mit Schuljahresende 1995/96 aufzulösen.

Für die Berufsschule IV Klagenfurt wurde in der Kollegiumssitzung des Landesschulrates vom 10.  Juli 1996 ein Dreier­Vorschlag erstellt.

Der Leiter der aufgelösten Berufsschule Hermagor wurde mit der Leitung der Berufsschule II Spittal/Drau betraut.  Der Betrauungsbescheid wurde bereits zugestellt.

Für die Berufsschule I Klagenfurt werden die Schülerzahlen für das kommende Schuljahr abgewartet, bevor eine Ausschreibung erfolgt.

Die Entscheidung über die Besetzung der Leiterstelle in der Berufsschule Wolfsberg soll in der nächsten Sitzung des Kollegiums des Landesschulrates erfolgen.