11/ABPR XX.GP
Die Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen haben im Zusammenhang mit der
Neuregelung der Besoldung der Politiker im Zuge der Bezügereform 1996 am
15. Mai 1997 folgende Fragen an mich gerichtet:
1 . Welche zusätzlichen Kosten sind den Steuerzahlern dadurch erwachsen,
daß auf Grund der Spesenregelungen des Bezügegesetzes und des Parla-
mentsmitarbeitergesetzes von Wirtschaftstreuhändern Vorschläge bzw.
Gutachten eingeholt werden mußten?
2. Wie verteilt sich die Vergütung für die Vorschläge bzw. Gutachten
auf die einzelnen Mitglieder des Wirtschaftstreuhänderausschusses?
3. An welche anderen Stellen wurde bzw. werden in diesem Zusammenhang
für die Einholung von Gutachten bzw. Stellungnahmen weitere Ver-
gütungen gezahlt?
4. Welche zusätzlichen Kosten sind den Steuerzahlern auf Grund der
Einholung des Berichtes der "Kommission zur Erstattung eines Vor-
schlages für die Erstellung der Einkommenspyramide" erwachsen?
5., An wen wurden bzw. werden die Vergütungen für den Bericht der
"Fiedler-Kommission" im einzelnen geleistet?
6. Auf welche Weise wurde die Angemessenheit
der Vergütungen geprüft?
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
ad 1.:
Es sind für den Steuerzahler keine Kosten entstanden, weil von den um
ihre Mitarbeit ersuchten Wirtschaftstreuhändern keine Kosten für ihre
Tätigkeit geltend gemacht wurden.
ad 2. :
Es gibt auch keine Verteilung der Vergütung, weil keine Vergütung bezahlt
wurde.
ad 3. :
Es wurden auch an andere Stellen keine Vergütungen bezahlt und es sind
daher auch unter diesem Titel keine Kosten für den Steuerzahler ent-
standen.
ad 4. :
Auch an die Mitglieder der "Kommission zur Erstattung eines Vorschlages
für die Erstellung der Einkommenspyramide" sind keine Honorare bezahlt
worden und daher unter diesem Titel keine Kosten entstanden. Es wurden
lediglich von einem außerhalb Wiens wohnenden Kommissionsmitglied die
jeweiligen Reisekosten verrechnet.
ad 5. :
Wie bereits aus der Antwort zur Frage 4. hervorgeht, wurden an die
Mitglieder der sogenannten "Fiedler-Kommission" keine Honorare bezahlt,
Die von der Präsidialkonferenz einstimmig um die Erstattung eines Gut-
achtens ersuchten Kommissionsmitglieder haben diese Tätigkeit ehren-
amtlich ausgeübt.
ad 6. :
Auf eine Prüfung der Angemessenheit der Vergütungen konnte verzichtet
werden, da keine Vergütungen bezahlt wurden.