11/ABPR XX.GP

 

Die Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen haben im Zusammenhang mit der

Neuregelung der Besoldung der Politiker im Zuge der Bezügereform 1996 am

15. Mai 1997 folgende Fragen an mich gerichtet:

1 . Welche zusätzlichen Kosten sind den Steuerzahlern dadurch erwachsen,

daß auf Grund der Spesenregelungen des Bezügegesetzes und des Parla-

mentsmitarbeitergesetzes von Wirtschaftstreuhändern Vorschläge bzw.

Gutachten eingeholt werden mußten?

2. Wie verteilt sich die Vergütung für die Vorschläge bzw. Gutachten

auf die einzelnen Mitglieder des Wirtschaftstreuhänderausschusses?

3. An welche anderen Stellen wurde bzw. werden in diesem Zusammenhang

für die Einholung von Gutachten bzw. Stellungnahmen weitere Ver-

gütungen gezahlt?

4. Welche zusätzlichen Kosten sind den Steuerzahlern auf Grund der

Einholung des Berichtes der "Kommission zur Erstattung eines Vor-

schlages für die Erstellung der Einkommenspyramide" erwachsen?

5., An wen wurden bzw. werden die Vergütungen für den Bericht der

"Fiedler-Kommission" im einzelnen geleistet?

6. Auf welche Weise wurde die Angemessenheit der Vergütungen geprüft?

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

ad 1.:

Es sind für den Steuerzahler keine Kosten entstanden, weil von den um

ihre Mitarbeit ersuchten Wirtschaftstreuhändern keine Kosten für ihre

Tätigkeit geltend gemacht wurden.

ad 2. :

Es gibt auch keine Verteilung der Vergütung, weil keine Vergütung bezahlt

wurde.

ad 3. :

Es wurden auch an andere Stellen keine Vergütungen bezahlt und es sind

daher auch unter diesem Titel keine Kosten für den Steuerzahler ent-

standen.

ad 4. :

Auch an die Mitglieder der "Kommission zur Erstattung eines Vorschlages

für die Erstellung der Einkommenspyramide" sind keine Honorare bezahlt

worden und daher unter diesem Titel keine Kosten entstanden. Es wurden

lediglich von einem außerhalb Wiens wohnenden Kommissionsmitglied die

jeweiligen Reisekosten verrechnet.

ad 5. :

Wie bereits aus der Antwort zur Frage 4. hervorgeht, wurden an die

Mitglieder der sogenannten "Fiedler-Kommission" keine Honorare bezahlt,

Die von der Präsidialkonferenz einstimmig um die Erstattung eines Gut-

achtens ersuchten Kommissionsmitglieder haben diese Tätigkeit ehren-

amtlich ausgeübt.

ad 6. :

Auf eine Prüfung der Angemessenheit der Vergütungen konnte verzichtet

werden, da keine Vergütungen bezahlt wurden.