15/ABPR XX.GP

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen haben am 30. September 1997 an den Präsi-

denten des Nationalrates die nachstehenden Fragen „betreffend Untersuchung im Zu-

sammenhang mit dem Verdacht auf politisch motivierter Sabotage seitens der Parlaments-

EDV“ gerichtet:

1. Wer wird die Untersuchungen der genannten Vorfälle und Vorwürfe gegenüber der Par-

laments-EDV im Sinne des Dienststellenausschusses leiten?

2. Gedenken Sie, ein Untersuchungsgremium zur lückenlosen Aufklärung der erhobenen

Vorwürfe zusammenzustellen?

- Wenn ja, aus welchen Personen wird sich dieses Gremium namentlich zusammensetzen?

- Wenn nein, warum nicht und wer wird dann die verlangte Untersuchung durchführen?

3. Teilen Sie die Auffassung, wonach es angebracht wäre, Vertreter des FP-Klubs, die von

der behaupteten politisch-motivierten Sabotage betroffen waren, in die Untersuchungen ein-

zubeziehen?

- Wenn nein, warum nicht?

4. Können Sie ausschließen, daß es gegenüber den Personalvertretern - egal von welcher

Seite - zu negativen persönlichen Konsequenzen aufgrund des „Offenen Briefes“ durch die

Parlamentsdirektion kommen wird?

- Wenn nein, warum nicht?

Ich verweise zunächst auf die an mich gerichtete Anfrage 14/JPR der Abgeordneten Dr. Graf

und Kollegen und meine Beantwortung 14/AB PR vom heutigen Tag, die sich auf den

gleichen Tatbestand bezieht und in der der Sachverhalt umfassend geschildert wird.

Aus der vorliegenden Anfrage 16/JPR ergibt sich, daß der Dienststellenausschuß der Be-

diensteten der Parlamentsdirektion im Zusammenhang mit einer APA-Aussendung eines

freiheitlichen Politikers vom 15. September u.a. „mit Nachdruck ersucht, alle Bediensteten

des Hauses vor parteipolitisch motivierten Angriffen - egal von welcher Seite - in Schutz zu

nehmen“, und sich besonders auch gegen „willkürliche Angriffe im Schutze der parlamen-

tarischen Immunität wendet.

Die gestellten Anfragen beantworte ich wie folgt:

ad 1 und 2:

Ich habe zunächst den durch eine Presseaussendung von Seiten eines FPÖ-Politikers an-

gegriffenen Mitarbeiter der Parlamentsdirektion um eine Stellungnahme ersucht, die ich un-

verzüglich erhalten habe. Darüber hinaus habe ich den Herrn Parlamentsdirektor beauftragt,

den Sachverhalt in angemessener Weise zu untersuchen und klären zu lassen, was auch

den Intentionen des Dienststellenausschusses entspricht.

ad 3:

Ich halte es für in keiner Weise angebracht, in die Untersuchung von Vorwürfen, die von

einem freiheitlichen Politiker gegen einen Beamten der Parlamentsdirektion (mit ausge-

zeichneter Dienstbeschreibung) erhoben werden und die in der Forderung gipfeln,

Mitarbeitern des Hauses "das Handwerk zu legen“, Vertreter des FPÖ-Klubs einzubeziehen.

Durch eine solche Vorgangsweise würde die Situation entstehen, daß ein Parteipolitiker, der

gegen einen Beamten - in welcher Behörde auch immer - Vorwürfe erhebt, als „Belohnung“

dafür neben der Funktion des Anklägers auch noch jene des Untersuchenden erhält.

ad 4:

Ich halte die Tätigkeit der Personalvertretung im Hause für außerordentlich verdienstvoll und

schließe völlig aus, daß es von seiten des Dienstgebers zu irgendwelchen negativen Kon-

sequenzen (in dieser oder einer anderen Angelegenheit) kommt, wenn sich die Personal-

vertretung mit Nachdruck - und ich meine mit Recht - gegen parteipolitisch motivierte An-

griffe auf Bedienstete des Hauses zur Wehr setzt.

Ob alle Fraktionen des Hohen Hauses darüber erfreut sind, daß sich die Personalvertretung

so eindeutig gegen „parteipolitisch motivierte Angriffe“ und insbesondere gegen „willkürliche

Angriffe im Schutze der parlamentarischen Immunität“ ausgesprochen hat, kann und will ich

nicht beurteilen und ist auch nicht Gegenstand meines Verantwortungsbereiches.