16/ABPR XX.GP
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Haigermoser, Dipl.-Ing. Prinzhorn und Blünegger haben am 19.
September 1997 folgende Fragen betreffend „Werbung am Hohen Haus" an den Präsidenten
des Nationalrates gerichtet:
1. Wann ist die GEWISTA an Sie mit der Bitte herangetreten, an den zur Fassaden -
reinigung des Hauses benötigten Gerüsten gewerbliche Werbeflächen anbringen zu
dürfen?
2. Aus welchen Gründen war es Ihnen mit der Würde des Hohen Hauses vereinbar, der
GEWISTA die Erlaubnis zur Anbringung besagter Werbeflächen zu erteilen?
3. Wurde für die Möglichkeit am Hohen Haus Werbung zu betreiben seitens der GEWISTA
bezahlt?
a) Wenn ja: In welcher Höhe beliefen sich diese Zahlungen und an wen sind sie er-
folgt?
b) Wenn nein: Warum nicht?
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Die Anfragesteller gehen offenbar von der Annahme aus, daß die GEWISTA an die
Parlamentsdirektion mit dem Ersuchen herangetreten ist, an den während der Fassaden-
reinigung am Parlamentsgebäude aufgestellten Schutzwänden Werbeflächen anzubringen
und daß diesem Ersuchen von der
Parlamentsdirektion stattgegeben wurde.
Zum tatsächlichen Sachverhalt darf folgendes ausgeführt werden: Im Rahmen des
diesjährigen Bauprogramms war die Sanierung der Außenfassade im Bereich des Zentral-
portikus und des Tores 2 des Parlamentsgebäudes für die Sommermonate vorgesehen. Bei
solchen Bauarbeiten ist das Aufstellen von Schutzwänden erforderlich, um Passanten vor
herabfallenden Mauerteilen zu bewahren bzw. den Zutritt Unbefugter zur Baustelle zu ver-
hindern. Dabei stellte sich heraus, daß für das Aufstellen einer neutralen Schutzwand durch
die Baufirma ein Quadratmeterpreis von etwa 320 5 berechnet wird, der jedoch auf etwa 90
S pro m² absinkt, wenn die Verwendung als Werbefläche erlaubt wird.
Die Parlamentsdirektion hat daher aus Gründen der Sparsamkeit und der Kostenreduzierung
zugestimmt, daß die Schutzwände als Werbeflächen Verwendung finden können, wobei die
Auflage erteilt wurde, daß politische Werbung nicht zulässig ist.
Die einzelnen Fragen beantworte ich somit wie folgt:
ad 1.:
Die GEWISTA ist weder an mich noch an die Parlamentsdirektion herangetreten, sondern
die Werbeflächen wurden seitens des Bestbieters im Sinne der Ausschreibungsunterlagen
die Firma GEWISTA vermietet.
ad 2.:
Die Anbringung von Werbeflächen wurde - wie schon eingangs festgehalten - aus Kosten-
gründen gestattet. Da die Werbeflächen ausschließlich als Schutzwände gedient haben und
das Bild dem einer typischen Baustelle entsprach, erscheint die Würde des Hauses nicht
verletzt.
ad 3.:
Das Einsparungspotential zugunsten des Parlamentsbudgets ergibt sich aus der Differenz
zwischen dem Quadratmeterpreis einer neutralen Schutzwand und dem Preis einer als
Werbefläche verwendeten Schutzwand, d.s. ca. öS 100.000,-- für diese Baustelle.
Zahlungen seitens der ,,GEWISTA“ an die Parlamentsdirektion waren aufgrund der Ver-
tragslage nie vorgesehen und sind auch nicht erfolgt.