19/ABPR XX.GP
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Graf und Kollegen haben am 10. Oktober an den Prä-
sidenten des Nationalrates die nachstehenden Fragen "betreffend den Leiter der EDV-Ab-
teilung Herrn Hans H.“ gerichtet:
1. Wurde Herr Hans H. im Zuge seiner Übernahme in den Personalstand des Hauses
empfohlen?
- Wenn ja, durch wen?
2. In welchen Bereichen war Herr Hans H. vor seiner Übernahme in die Parlaments-
direktion tätig?
3. Welche fachlichen Qualifikationen befähigen Herrn Hans H., den Posten des Leiters
der Parlaments-EDV einzunehmen?
4. Trifft es zu, daß Herr Hans H. einen Sondervertrag mit der Parlamentsdirektion ge-
schlossen hat?
- Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich seine monatlichen Gesamtbezüge?
5. Gab es bisher bereits Beschwerden über Herrn Hans H.?
- Wenn ja, aus welchen Gründen und wieviele?
6. Wer hat die Dienstaufsicht über den Leiter der Parlaments-EDV, Herrn Hans H.?
7. Wieviele Einheiten und zu welchen Stückpreisen bestellte Herr Hans H. bisher PC-
Hardware der Marke Unisys?
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
ad 1.:
Herr Hans H. wurde nicht von mir, sondern bereits vor meiner erstmaligen Wahl zum Prä-
sidenten des Nationalrates in den Personalstand des Hauses aufgenommen. Er ist mir daher
von niemandem empfohlen worden und konnte mir auch gar nicht empfohlen werden.
ad 2.:
Herr H. war vor seiner Aufnahme in den Personalstand der Parlamentsdirektion sowohl in
der Privatwirtschaft als auch im Bundesdienst (Österr. Statistisches Zentralamt, Bundes-
ministerium für Land- und Forstwirtschaft) tätig.
ad 3.:
Herr H. erfüllt die für seine Position in den Richtlinien des Bundeskanzleramtes für ADV-
Sonderverträge (BKA-GZ 923.080/10-II/2/80) vorgesehenen Qualifikationen.
ad 4.:
Mit Herrn H. wurde ein ADV-Sondervertrag im Rahmen der erwähnten Richtlinien ab-
geschlossen. Parlamentarische Anfragen nach der Höhe des Gehaltes von Mitarbeitern in
Dienststellen des Bundes werden unter Bedachtnahme auf den Datenschutz im Regelfall
nicht beantwortet, und ich darf mich dieser Praxis anschließen, verweise aber nochmals
darauf, daß sein Vertrag sich im Rahmen der Richtlinien bewegt.
ad 5.:
Über Herrn H. liegen keine aktenkundigen Beschwerden vor; seine Vorgesetzten
beschreiben ihn als engagierten und sachkundigen Mitarbeiter.
ad 6.:
Der Leiter der Abteilung A1.5-EDV untersteht dem Leiter des Dienstes A1-Präsidialdienst
(Parlamentsrat Dr. Müller), dieser wiederum dem Bereichsleiter A (Parlamentsvizedirektor
Dr. Bauer), letzterer dem Parlamentsdirektor.
ad 7.:
Bestellungen von PCs erfolgen nicht durch Herrn Hans H. Solche Bestellungen erfolgen
vielmehr durch die Parlamentsdirektion, und zwar je nach Betragshöhe durch den jeweils
Zeichnungsberechtigten; dies war in keinem Fall der genannte Hans H.
Die Bestellungen von insgesamt 388 PCs der Marke Unisys in den letzten 7 Jahren erfolgten
unter strikter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes bzw. der Ö-Norm
A 2050. Eine Veröffentlichung der Konditionen wäre nur mit Zustimmung der Lieferfirma
möglich.