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Die Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen haben an den Präsidenten des

Nationalrates betreffend den Journalisten und ehemaligen Grünaktivisten

Klaus Kufner die nachstehenden Anfragen gerichtet :

1.) Ist Ihnen bekannt , daß Klaus Kufner unter verschiedenen Namen, dar-

unter Ignaz Härtel und Klaus Kessler, auftritt ?

2.) In welchen Zeiträumen war der "Journalist " Klaus Kufner unter sei -

nem eigenen Namen oder einem der genannten Pseudonyme im Besitz

eines Presseausweises, der ihm den Zugang zum Parlament ermöglicht

hat?

3.) Können Sie es ausschließen, daß Klaus Kufner unter seinem eigenen

Namen oder einem seiner Pseudonyme eine Zutrittsberechtigung zum

Parlament hatte?

4 . ) Bestehen hausinterne Aufzeichnungen über die Person Klaus Kufner ,

eventuell unter seinen Pseudonymen Ignaz Härtel oder Klaus Kessler?

5.) Ist Ihnen bekannt, daß es sich bei Kufner um einen guten Freund des

im Ausland untergetauchten Wolfgang Purtscheller handelt, dessen

Rolle in den Fällen 0berwart und Ebergassing noch nicht ausreichend

geklärt ist?

6.) Wie war es nach Ihren allfälligen Recherchen möglich, daß Kufner das

Tonband aus dem Parlamentsklub der Grünen bzw. aus dem Parlament

bringen konnte?

7.) Haben Sie diesbezüglich Erhebungen durchführen lassen? Wenn ja, mit

welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Ich beantworte diese Anfragen wie folgt :

Es besteht kein Zweifel, daß das Recht gemäß § 89 GOG an den Präsidenten

des Nationalrates schriftliche Anfragen zu richten bzw. die Pflicht auf

solche Anfragen zu antworten, sich nur auf den Wirkungsbereich des Präsi -

denten des Nationalrates gemäß den Bestimmungen der Bundesverfassung und

des Geschäftsordnungsgesetzes bzw. damit im Zusammenhang stehender

Rechtsvorschriften (z.B. Bundesfinanzgesetz etc.) beziehen kann.

Unter diesen Gesichtspunkten bin ich nicht in der Lage, die Fragen 1)

und 5 ) zu beantworten.

ad 2 )

Presseausweise werden nicht von der Parlamentsdirektion ausgestellt. Es

liegt auch keine Liste der von anderen Institutionen ausgestellten

Presseausweise vor .

ad 3 )

Aufgrund der Aufzeichnungen in der Parlamentsdirektion wurde KEINE

Zutrittsberechtigung zum Parlament unter dem Namen Klaus Kufner bzw.

einem der genannten Pseudonyme ausgestellt.

ad 4 )

Nein .

ad 6 )

Der Präsident des Nationalrates stellt keine " Recherchen " darüber an, ob

bzw. wie Tonbänder oder andere Gegenstände aus einem Parlamentsklub bzw.

aus dem Parlament " gebracht " werden ( sofern es sich nicht um die

Entwendung von Gegenständen, d.h. um einen strafbaren Tatbestand ,

handelt).

Ich bitte, in diesem Zusammenhang zu bedenken, wie die Reaktionen wären,

wenn der Präsident " Recherchen " darüber anstellen würde, ob bzw. welche

Tonbänder, Bücher, Schriftstücke, Dokumente etc. von einem der fünf

Parlamentsklubs zu ei nem 0rt außerhalb des Parlaments gebracht werden.

ad 7)

Ich habe keine diesbezüglichen Erhebungen durchführen lassen, weil es für

mich dafür weder einen Anlaß noch eine Rechtsgrundlage gibt (siehe auch

Punkt 6).