22/ABPR XX.GP

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen haben am 27. Jänner 1998 an

den Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend Aktenvermerk

eines ,,Parlamentsjuristen“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Stimmt die Darstellung des zitierten Mediums, daß von einem Parlamentsjuristen ein

Aktenvermerk beigeschlossenen Inhalts angefertigt wurde?

2. Auf welchem Wege wurde dieser Aktenvermerk von wem dem genannten Wochenjournal

übermittelt?

3. Wer bzw. welche Abteilung der Parlamentsdirektion ist sonst noch autorisiert, Auskünfte

über Angelegenheiten der Unvereinbarkeit zu erteilen, nachdem der zuständige Aus -

schußreferent in der letzten Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses am 21. Jänner

1998 erklärte, daß weder er selbst noch seine Mitarbeiter einen derartigen Aktenvermerk

verfaßt haben? Entspricht die Erklärung des zuständigen Ausschußreferenten Ihrer In -

formation nach den Tatsachen?

4. Von welchem Parlamentsjuristen bzw. von welcher Abteilung der Parlamentsdirektion

stammt der gegenständliche Aktenvermerk?

5. Wurde der Aktenvermerk aufgrund eines Auftrages verfaßt?

Wenn ja, von wem wurde dieser Auftrag erteilt und wie lautete er?

Wenn nein, zu welchem Behufe wurde dieser Aktenvermerk dann verfaßt?

6. Sind Sie bereit, den zitierten Aktenvermerk dem Anfragesteller zur Verfügung zu stellen?

Wenn nein, warum nicht?

7. Welche Veranlassungen werden Sie treffen, falls sich der zitierte Artikel zu Unrecht auf

einen Aktenvermerk eines Parlamentsjuristen bezieht?

Wenn keine, warum nicht?

8. Was werden Sie unternehmen, um den durch die offensichtlich unrichtige Darstellung

entstandenen Schaden wieder gut zu machen?

Wenn nichts, warum nicht?

9. Wie werden Sie sicherstellen, daß in Hinkunft keine offensichtlich unrichtigen Aktenver-

merke durch unautorisierte Personen oder Stellen der Parlamentsdirektion erstellt und an

Medien übermittelt werden?

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Ich habe die Anfrage zum Anlaß genommen, die Parlamentsdirektion um eine Stellung-

nahme zum Inhalt der Anfrage zu ersuchen. Laut Auskunft der Parlamentsdirektion und im

besonderen laut Auskunft des zuständigen Ausschußreferenten im Unvereinbarkeitsaus-

schuß wurde ein Aktenvermerk, wie er in der Anfrage angesprochen wurde, von einem Mit-

arbeiter der Parlamentsdirektion im engeren Sinn (d.s. jene Bedienstete, die mir hinsichtlich

der Dienst- und Fachaufsicht unterstehen) nicht angefertigt.

Ich möchte jedoch ergänzend unter Bezugnahme auf den Ausdruck ,,Parlamentsjurist“ darauf

hinweisen, daß man damit nicht ausschließen kann, daß ein diesbezüglicher Aktenvermerk

von einem ,,Parlamentsjuristen“ außerhalb der Parlamentsdirektion angefertigt wurde, weil es

bekanntlich im Parlament bzw. in den parlamentarischen Klubs eine Reihe von Juristen gibt,

die man mit dem Begriff ,,Parlamentsjuristen"‘ bezeichnen könnte, ohne daß sie der Dienst-

und Fachaufsicht des Parlamentsdirektors unterstehen und in deren Schriftverkehr der Prä-

sident des Nationalrates naturgemäß keine Einsicht hat.

Aus den vorstehend genannten Gründen erübrigt sich auch eine Beantwortung der weiteren

Anfragen, wie z.B. von wem dieser Aktenvermerk einer Zeitschrift übermittelt wurde, von wel-

cher Abteilung der Parlamentsdirektion der gegenständliche Aktenvermerk stammt, ob es

diesbezügliche Weisungen gegeben hat, ob ich den Aktenvermerk den Anfragestellern zur

Verfügung stellen kann und wie verhindert werden kann, daß Aktenvermerke „der Parla-

mentsdirektion“ (um einen solchen hat es sich eben nicht gehandelt) an Medien übermittelt

werden.