22/ABPR XX.GP
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen haben am 27. Jänner 1998 an
den Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend Aktenvermerk
eines ,,Parlamentsjuristen“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Stimmt die Darstellung des zitierten Mediums, daß von einem Parlamentsjuristen ein
Aktenvermerk beigeschlossenen Inhalts angefertigt wurde?
2. Auf welchem Wege wurde dieser Aktenvermerk von wem dem genannten Wochenjournal
übermittelt?
3. Wer bzw. welche Abteilung der Parlamentsdirektion ist sonst noch autorisiert, Auskünfte
über Angelegenheiten der Unvereinbarkeit zu erteilen, nachdem der zuständige Aus -
schußreferent in der letzten Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses am 21. Jänner
1998 erklärte, daß weder er selbst noch seine Mitarbeiter einen derartigen Aktenvermerk
verfaßt haben? Entspricht die Erklärung des zuständigen Ausschußreferenten Ihrer In -
formation nach den Tatsachen?
4. Von welchem Parlamentsjuristen bzw. von welcher Abteilung der Parlamentsdirektion
stammt der gegenständliche Aktenvermerk?
5. Wurde der Aktenvermerk aufgrund eines Auftrages verfaßt?
Wenn ja, von wem wurde dieser Auftrag erteilt und wie lautete er?
Wenn nein, zu welchem Behufe wurde dieser Aktenvermerk dann verfaßt?
6. Sind Sie bereit, den zitierten Aktenvermerk dem Anfragesteller zur Verfügung zu stellen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Veranlassungen werden Sie treffen, falls sich der zitierte Artikel zu Unrecht auf
einen Aktenvermerk eines Parlamentsjuristen bezieht?
Wenn keine, warum nicht?
8. Was werden Sie unternehmen, um den durch die offensichtlich unrichtige Darstellung
entstandenen Schaden wieder gut zu machen?
Wenn nichts, warum nicht?
9. Wie werden Sie sicherstellen, daß in Hinkunft keine offensichtlich unrichtigen Aktenver-
merke durch unautorisierte Personen oder Stellen der Parlamentsdirektion erstellt und an
Medien übermittelt werden?
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Ich habe die Anfrage zum Anlaß genommen, die Parlamentsdirektion um eine Stellung-
nahme zum Inhalt der Anfrage zu ersuchen. Laut Auskunft der Parlamentsdirektion und im
besonderen laut Auskunft des zuständigen Ausschußreferenten im Unvereinbarkeitsaus-
schuß wurde ein Aktenvermerk, wie er in der Anfrage angesprochen wurde, von einem Mit-
arbeiter der Parlamentsdirektion im engeren Sinn (d.s. jene Bedienstete, die mir hinsichtlich
der Dienst- und Fachaufsicht unterstehen) nicht angefertigt.
Ich möchte jedoch ergänzend unter Bezugnahme auf den Ausdruck ,,Parlamentsjurist“ darauf
hinweisen, daß man damit nicht ausschließen kann, daß ein diesbezüglicher Aktenvermerk
von einem ,,Parlamentsjuristen“ außerhalb der Parlamentsdirektion angefertigt wurde, weil es
bekanntlich im Parlament bzw. in den parlamentarischen Klubs eine Reihe von Juristen gibt,
die man mit dem Begriff ,,Parlamentsjuristen"‘ bezeichnen könnte, ohne daß sie der Dienst-
und Fachaufsicht des Parlamentsdirektors unterstehen und in deren Schriftverkehr der Prä-
sident des Nationalrates naturgemäß keine Einsicht hat.
Aus den vorstehend genannten Gründen erübrigt sich auch eine Beantwortung der weiteren
Anfragen, wie z.B. von wem dieser Aktenvermerk einer Zeitschrift übermittelt wurde, von wel-
cher Abteilung der Parlamentsdirektion der gegenständliche Aktenvermerk stammt, ob es
diesbezügliche Weisungen gegeben hat, ob ich den Aktenvermerk den Anfragestellern zur
Verfügung stellen kann und wie verhindert werden kann, daß Aktenvermerke „der Parla-
mentsdirektion“ (um einen solchen hat es sich eben nicht gehandelt) an Medien übermittelt
werden.