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ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic und Genossen haben am 30. Jänner 1998 an den

Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend Optionserktärungen

der Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und des Europäischen Parlaments

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wieviele Abgeordnete des Nationalrates, Mitglieder des Bundesrates bzw. des

Europaparlaments verfügten bei Inkrafttreten des Bezügebegrenzungsgesetzes

bereits über einen Pensionsanspruch?

2. Wieviele jener Mandatare, die die Möglichkeit besaßen, für das alte Pensionssystem

zu optieren, haben diese genutzt?“

Eine Aufgliederung nach Fraktionszugehörigkeit wurde erbeten.

Ich erlaube mir diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Ein Pensionsanspruch hat zur Voraussetzung, daß eine/ein ehemaliger Abgeordnete/r

mindestens zehn Jahre Mitglied des Nationalrates, des Bundesrates oder des Europäischen

Parlaments war bzw. über anrechenbare Zeiten verfügt und das erforderliche Mindestalter

erreicht hat.

Da mit der Frage 1 jedoch wahrscheinlich beabsichtigt ist, die Anwartschaftsrechte zu

erfragen, darf mitgeteilt werden, daß insgesamt 76 Mitglieder des Nationalrates, des

Bundesrates und des Europäischen Parlaments am 1. August 1997 eine mindestens

zehnjährige Mandatsausübung im Sinne der bezügerechtlichen Bestimmungen aufweisen,

davon 57 Mitglieder des Nationalrates, 14 Mitglieder des Bundesrates und 5 Mitglieder des

Europäischen Parlaments.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen besteht hinsichtlich Frage 1 kein Hindernis für die

Bekanntgabe einer Aufgliederung nach Fraktionen, da das Eintrittsdatum der Parlamentarier

sowie deren eventuell für die Anrechnung maßgeblichen Zeiten dem Biographischen

Handbuch des Nationalrates und des Bundesrates bzw. der entsprechenden Publikation

über die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament zu entnehmen ist.

Allerdings muß hinzugefügt werden, daß die nachfolgenden Daten insofern verzerrt sind, als

eine Parlamentsfraktion, die erst seit 1986 besteht bzw. erst seit 1993 als eigenständige

Fraktion existiert, naturgemäß strukturell weniger Mitglieder aufweist, die dem Nationalrat

oder Bundesrat seit mehr als 10 Jahren angehören, als jene Parlamentsfraktionen, die seit

wesentlich längerer Zeit existieren.

Die Aufgliederung nach Fraktionszugehörigkeit ergibt folgende Zahlen;

SPÖ  33

ÖVP  32

FPÖ    8

LIF     2

Grüne 1

          76

Zu Frage 2;

Insgesamt 40 Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und des Europäischen

Parlaments haben von der Möglichkeit der sogenannten Option für eine Teilpension nach

dem „alten System“ gemäß § 49f Bezügegesetz in der Fassung BGBl. I 64/1997 Gebrauch

gemacht.

Zur gewünschten Aufgliederung nach Fraktionen ist zu bemerken, daß gemäß § 1 Abs. 1

des Datenschutzgesetzes jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden

personenbezogenen Daten hat, soweit diesbezüglich ein schutzwürdiges Interesse,

insbesondere im Hinblick auf Achtung seines Privat -  und Familienlebens besteht.

Da eine fraktionelle Aufgliederung der Zahl der Personen, die sich für eine Teilpension

entschieden haben, Rückschlüsse auf personenbezogene Daten einzelner Parlamentarier

ermöglichen könnte, werde ich eine Aufgliederung nach Fraktionen nicht vornehmen. Es

besteht aber kein Hindernis darauf hinzuweisen, daß kein Antrag auf Option gemäß § 49f

des Bezügegesetzes (BGBl. I Nr.64/1997) von Abgeordneten der Grünen und der Liberalen

Parlamentsfraktion vorliegt.