27/ABPR XX.GP

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Dr. Graf und Genossen haben am 26. März 1998 an den Präsidenten des

Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend Konsultationsmechanismus und

Stabilitätspakt gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Treten Sie der Garantieerklärung von Dr. Kostelka bei, wonach die vorliegende Ver -

einbarung über einen Konsultationsmechanismus jedenfalls dem Nationalrat zur Ge -

nehmigung vorgelegt werden wird?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

2. Weshalb konnte sich der Vertreter der Bundesregierung Staatssekretär Dr. Peter

Wittmann im Verlauf der erwähnten Ausschußsitzung zu dieser Frage nicht äußern?

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß auch der zukünftige Stabilitätspakt, über den

noch keine Einigung zwischen den Vertragspartnern erzielt wurde, dem Nationalrat zur

Genehmigung vorgelegt werden wird?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

4. Wann wird nach Ihren Informationen das in Aussicht genommene Stabilitäts - Bundes -

verfassungsgesetz dem Nationalrat zur Beschlußfassung vorgelegt werden?

5. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß bei der Formulierung des Bundesverfassungs -

gesetzes über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des

Österreichischen Städtebundes nicht zwingend festgelegt wurde, daß die Verein -

barungen nur mit Zustimmung des Nationalrates abgeschlossen werden dürfen?

6. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß in das vorgesehene Konsultationsgremium nur

Vertreter der Bundesregierung bzw. der Landesregierungen und keine Vertreter der

gesetzgebenden Körperschaften (Nationalrat, Bundesrat, Landtage) entsendet

werden?

7. Teilen Sie die Auffassung, daß in das vorgesehene Konsultationsgremium auch Ver -

treter der gesetzgebenden Körperschaften entsendet werden sollen?

Wenn ja, werden Sie für eine entsprechende Änderung eintreten?

Wenn nein, warum nicht?"

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates gemäß § 89 Abs. 1 der Geschäftsordnung

können sich naturgemäß nur auf den Wirkungsbereich des Präsidenten des Nationalrates

beziehen. Wortmeldungen von Mitgliedern des Nationalrates in einem Ausschuß oder Ab -

sichten der Bundesregierung gehören nicht zum Wirkungsbereich des Präsidenten des

Nationalrates.

Ich darf daher ohne Präjudiz zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung nehmen.

ad 1.:

Dem Protokoll der Sitzung des Verfassungsausschusses vom 20. März 1998 ist eine

,,Garantieerklärung“ des Abgeordneten Dr. Kostelka nicht zu entnehmen. Ich könnte auch zu

einer solchen "Garantieerklärung“ keine Stellungnahme abgeben.

Der Parlamentskorrespondenz vom 20. März kann ich folgendes entnehmen: "Gegenüber

Bedenken von Abgeordnetem Graf, Konsultationsmechanismus und Stabilitätspakt könnten

am Parlament vorbei beschlossen werden, versicherte Kostelka, beide Vereinbarungen

müßten dem Nationalrat zur Genehmigung vorgelegt werden“.

Ich teile die Rechtsauffassung, daß ein Konsultationsmechanismus und ein Stabilitätspakt

mit jenem Inhalt, wie er derzeit zwischen den Gebietskörperschaften diskutiert wird, nicht

ohne Genehmigung durch den Nationalrat verbindliche Wirkung entfalten kann.

ad 2.:

Ich verfüge über keine Information darüber, warum sich ein Mitglied der Bundesregierung

oder ein Staatssekretär in einem Ausschuß zu Wort meldet oder warum sich ein Mitglied der

Bundesregierung oder ein Staatssekretär in einem Ausschuß nicht zu Wort meldet.

ad 3.:

Ich kann keine rechtsverbindlichen Erklärungen über künftige Beschlüsse des Ministerrates

abgeben und verfüge auch über keine Zuständigkeit für solche Erklärungen. Ich rechne aber

persönlich damit, daß die Bemühungen um den Abschluß über einen Stabilitätspakt

zwischen den Gebietskörperschaften zu einem positiven Ergebnis führen werden, was be -

deuten würde, daß dieser dem Nationalrat zur Genehmigung vorzulegen ist.

ad 4.:

Darüber kann ich keine Auskunft geben.

ad 5.:

Fragen über Motive bei der Formulierung einer Regierungsvorlage sind an den zuständigen

Bundesminister und nicht an den Präsidenten des Nationalrates zu richten.

ad 6. und 7.:

Obwohl auch diese Fragen an das zuständige Regierungsmitglied zu richten sind, nehme ich

an, daß jene Veränderungen am ursprünglichen Konzept des Konsultationsmechanismus,

die dazu geführt haben, daß das parlamentarische Verfahren nunmehr - was ich sehr be -

grüße - vom sogenannten Konsultationsmechanismus ausgenommen wurde, zur Folge hat,

daß die Bundesregierung für die Zusammensetzung des Konsultationsgremiums auch keine

Mitglieder des Nationalrates in Vorschlag gebracht hat. Ich darf aber nochmals darauf hin -

weisen, daß es letzten Endes Sache des Verfassungsgesetzgebers sein wird, das nunmehr

in Aussicht stehende (und gegenüber früheren Entwürfen stark veränderte) Konzept eines

Konsultationsmechanismus zu billigen oder nicht zu billigen.