28/ABPR XX.GP
ANFRAGE BEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Dr. Khol und Kollegen haben am 17. April 1998 an den Präsidenten des
Nationalrates die schriftliche Anfrage Nr. 29/JPR betreffend „parlamentarische Anfragen
4024/J bis 4265/J (XX. GP) und die Verschwendung von Steuergeldern“ gerichtet, die
folgende Fragen enthält:
„1. Wie viele Kopien mußten im Zuge der Vervielfältigung der Anfragen 4024/J bis 4265/J
angesichts der erforderlichen Verteilung der parlamentarischen Anfragen angefertigt
werden?
2. Wäre es angesichts der Wortgleichheit der Anfragen möglich gewesen, eine einzige
Anfrage zu stellen und die 240 Bilder, die den Gegenstand der Anfragen bilden, in der
Anlage zu verzeichnen?
3. Welche Kosten sind mit der Vervielfältigung und der sonstigen administrativen Tätig -
keiten im Zusammenhang mit den Anfragen für die Parlamentsdirektion verbunden?
4. Wie hoch sind angesichts der ermittelten Durchschnittskosten für die Beantwortung
von Anfragen, die für den Steuerzahler zu erwartenden finanziellen Lasten, die mit der
Beantwortung der Anfragen 4024/J bis 4265/J verbunden sind?“
Ich beehre mich diese Anfragen wie folgt zu beantworten:
ad 1:
Es wurden im Offsetverfahren pro Anfrage 430 Kopien mit insgesamt 104.060 Blatt her -
gestellt.
ad 2:
Ich nehme auf die Formulierung parlamentarischer Anfragen - soferne sie den Bestimmun -
gen der Geschäftsordnung entsprechen - keinen Einfluß. Im vorliegenden Fall wäre es aber
zweifellos möglich gewesen, die Anfragen zumindest in Gruppen zusammenzufassen, um
die Anzahl der eingebrachten Interpellationen und den damit verbundenen Vervielfältigungs -
aufwand in Grenzen zu halten.
ad 3 und 4:
Ich habe es bisher immer vermieden, Kosten für die Inanspruchnahme geschäftsordnungs -
mäßiger Rechte der Abgeordneten (sei es bei Sondersitzungen des Nationalrates, sei es bei
Prüfungsaufträgen an den Rechnungshof, sei es bei parlamentarischen Interpellationen)
ziffernmäßig zu ermitteln, weil ich vermeiden will, daß die dabei ermittelten Beträge zu der
mißverständlichen Schlußfolgerung führen, daß Demokratie und insbesondere auch demo -
kratische Kontrolltätigkeit „zu teuer“ sei. Im besonderen wäre ich auch gar nicht in der Lage,
die im Rahmen eines Ministeriums anfallenden Kosten für die Beantwortung von Anfragen zu
beurteilen. (Dies könnte nur durch das befragte Regierungsmitglied selbst geschehen.)
Ich habe aber im Anschluß an die Präsidialkonferenz vom 17. April 1998 an die Frau
Bundesministerin Gehrer das in Kopie beiliegende Schreiben gerichtet, welches dazu dienen
soll, den mit der Beantwortung dieser Anfragen entstehenden Verwaltungsaufwand so nied -
rig wie möglich zu halten.
An die
Bundesministerin für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten
Frau Elisabeth GEHRER
Minoritenplatz 5
1014Wien
Wien, 1998 04 17
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!
In der Nationalratssitzung vom 15. April 1998 wurden an die Frau Bundesministerin für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 241 schriftliche Anfragen betreffend Kunstwerk im
Besitz der Republik Österreich eingebracht. Ich möchte Ihnen, sehr geehrte Frau Bundes -
ministerin, - nach Befassung der Präsidialkonferenz mit dieser Anfragenserie - mitteilen, daß
Übereinstimmung darüber besteht, daß diese Vielzahl von Anfragen u.U. nicht innerhalb der
im § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung genannten Frist von 2 Monaten beantwortet werden
kann.
Sollte diese Annahme zutreffen, dann bitte ich Sie vor Ablauf dieser Frist um ein Schreiben,
in dem Sie mitteilen, daß ausnahmsweise voraussichtlich ein längerer Zeitraum (z.B. 3 Mo -
nate oder 6 Monate) zur Beantwortung dieser Anfragen erforderlich sein wird.
Darüber hinaus kann ich mir vorstellen, daß nicht auf jede einzelne der 241 Anfragen eine
Einzelantwort erteilt wird, sondern daß inhaltlich zusammengehörige Gruppen von Anfragen
gemeinsam beantwortet werden. Ich mache diese Hinweise im Hinblick auf die Vereinfa -
chung von Verwaltungsabläufen, die selbstverständlich auch im Rahmen der parlamentari -
schen Tätigkeit erwünscht ist.
Ich bleibe mit vorzüglicher Hochachtung