28/ABPR XX.GP

 

ANFRAGE BEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Dr. Khol und Kollegen haben am 17. April 1998 an den Präsidenten des

Nationalrates die schriftliche Anfrage Nr. 29/JPR betreffend „parlamentarische Anfragen

4024/J bis 4265/J (XX. GP) und die Verschwendung von Steuergeldern“ gerichtet, die

folgende Fragen enthält:

„1. Wie viele Kopien mußten im Zuge der Vervielfältigung der Anfragen 4024/J bis 4265/J

angesichts der erforderlichen Verteilung der parlamentarischen Anfragen angefertigt

werden?

2. Wäre es angesichts der Wortgleichheit der Anfragen möglich gewesen, eine einzige

Anfrage zu stellen und die 240 Bilder, die den Gegenstand der Anfragen bilden, in der

Anlage zu verzeichnen?

3. Welche Kosten sind mit der Vervielfältigung und der sonstigen administrativen Tätig -

keiten im Zusammenhang mit den Anfragen für die Parlamentsdirektion verbunden?

4. Wie hoch sind angesichts der ermittelten Durchschnittskosten für die Beantwortung

von Anfragen, die für den Steuerzahler zu erwartenden finanziellen Lasten, die mit der

Beantwortung der Anfragen 4024/J bis 4265/J verbunden sind?“

Ich beehre mich diese Anfragen wie folgt zu beantworten:

ad 1:

Es wurden im Offsetverfahren pro Anfrage 430 Kopien mit insgesamt 104.060 Blatt her -

gestellt.

ad 2:

Ich nehme auf die Formulierung parlamentarischer Anfragen - soferne sie den Bestimmun -

gen der Geschäftsordnung entsprechen - keinen Einfluß. Im vorliegenden Fall wäre es aber

zweifellos möglich gewesen, die Anfragen zumindest in Gruppen zusammenzufassen, um

die Anzahl der eingebrachten Interpellationen und den damit verbundenen Vervielfältigungs -

aufwand in Grenzen zu halten.

ad 3 und 4:

Ich habe es bisher immer vermieden, Kosten für die Inanspruchnahme geschäftsordnungs -

mäßiger Rechte der Abgeordneten (sei es bei Sondersitzungen des Nationalrates, sei es bei

Prüfungsaufträgen an den Rechnungshof, sei es bei parlamentarischen Interpellationen)

ziffernmäßig zu ermitteln, weil ich vermeiden will, daß die dabei ermittelten Beträge zu der

mißverständlichen Schlußfolgerung führen, daß Demokratie und insbesondere auch demo -

kratische Kontrolltätigkeit „zu teuer“ sei. Im besonderen wäre ich auch gar nicht in der Lage,

die im Rahmen eines Ministeriums anfallenden Kosten für die Beantwortung von Anfragen zu

beurteilen. (Dies könnte nur durch das befragte Regierungsmitglied selbst geschehen.)

Ich habe aber im Anschluß an die Präsidialkonferenz vom 17. April 1998 an die Frau

Bundesministerin Gehrer das in Kopie beiliegende Schreiben gerichtet, welches dazu dienen

soll, den mit der Beantwortung dieser Anfragen entstehenden Verwaltungsaufwand so nied -

rig wie möglich zu halten.

An die

Bundesministerin für Unterricht

und kulturelle Angelegenheiten

Frau Elisabeth GEHRER

Minoritenplatz 5

1014Wien

                                                                                              Wien, 1998 04 17

Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

In der Nationalratssitzung vom 15. April 1998 wurden an die Frau Bundesministerin für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 241 schriftliche Anfragen betreffend Kunstwerk im

Besitz der Republik Österreich eingebracht. Ich möchte Ihnen, sehr geehrte Frau Bundes -

ministerin, - nach Befassung der Präsidialkonferenz mit dieser Anfragenserie - mitteilen, daß

Übereinstimmung darüber besteht, daß diese Vielzahl von Anfragen u.U. nicht innerhalb der

im § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung genannten Frist von 2 Monaten beantwortet werden

kann.

Sollte diese Annahme zutreffen, dann bitte ich Sie vor Ablauf dieser Frist um ein Schreiben,

in dem Sie mitteilen, daß ausnahmsweise voraussichtlich ein längerer Zeitraum (z.B. 3 Mo -

nate oder 6 Monate) zur Beantwortung dieser Anfragen erforderlich sein wird.

Darüber hinaus kann ich mir vorstellen, daß nicht auf jede einzelne der 241 Anfragen eine

Einzelantwort erteilt wird, sondern daß inhaltlich zusammengehörige Gruppen von Anfragen

gemeinsam beantwortet werden. Ich mache diese Hinweise im Hinblick auf die Vereinfa -

chung von Verwaltungsabläufen, die selbstverständlich auch im Rahmen der parlamentari -

schen Tätigkeit erwünscht ist.

Ich bleibe mit vorzüglicher Hochachtung