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ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Kollegen haben am 13. Mai 1998 an den Präsidenten

des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend die Höhe der Abgeordneten -

pensionen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Wie viele Personen beziehen auf Grund der bezügerechtlichen Bestimmungen auf

Grund ihrer früheren Funktion als Abgeordneter zum Nationalrat eine Pension?

2. Wie hoch sind diese Pensionen im Durchschnitt monatlich?

3. Wie viele Personen beziehen derzeit auf Grund der bezügerechtlichen Bestimmungen

auf Grund der früheren Funktion ihrer Ehegatten als Abgeordnete zum Nationalrat ei -

ne Witwen(Witwer)pension?

4. Wie hoch sind diese Witwen(Witwer)pensionen im Durchschnitt monatlich?

5. Wie viele Personen beziehen derzeit auf Grund der bezügerechtlichen Bestimmungen

auf Grund der früheren Funktion als Bundesrat eine Pension?

6. Wie hoch sind diese Pensionen im Durchschnitt monatlich?

7. Wie viele Personen beziehen derzeit auf Grund der bezügerechtlichen Bestimmungen

auf Grund der früheren Funktion ihrer Ehegatten als Bundesrat eine Wit -

wen(Witwer)pension?

8. Wie hoch sind diese Witwen(Witwer)pensionen im Durchschnitt monatlich?

9. Wie viele Personen beziehen derzeit auf Grund der bezügerechtlichen Bestimmung

auf Grund der früheren Funktion eines Elternteiles als Abgeordneter zum Nationalrat

oder Bundesräte eine Waisenpension?

10. Wie hoch sind diese Waisenpensionen im Durchschnitt monatlich?

11. Wie hoch wird der Gesamtaufwand für die Pensionen der Abgeordneten zum National -

rat und die Bundesräte sowie die Hinterbliebenenpensionen im Jahre 1998 voraus -

sichtlich sein ?

Zu dieser Anfrage vom 13. Mai 1998 wäre einleitend zu bemerken, daß das neue Bezugs -

schema keine Vorrückungen mehr vorsieht, wodurch es bei Parlamentariern mit längerer

Funktionsdauer zu Bezugskürzungen gekommen ist.

Weiters wurde durch das Bezügebegrenzungsgesetz eine Regelung geschaffen, nach der in

Zukunft Ansprüche auf bezügerechtliche Pensionen nicht mehr neu entstehen. Dies wird

mittelfristig zu deutlichen Einsparungen führen.

Auch Ansprüche auf einmalige Entschädigungen gibt es nur mehr für jene Parlamentarier,

die zum Stichtag 31. Juli 1997 eine mehr als dreijährige Funktionszeit aufweisen, wobei

nach dem Inkrafttreten des Bezügebegrenzungsgesetzes am 1. August 1997 erworbene

Funktionszeiten nicht mehr berücksichtigt werden. Ansprüche auf Bezugsfortzahlung be -

stehen ausschließlich für jene ausgeschiedenen Parlamentarier, die keine Erwerbstätigkeit

ausüben bzw. keine Pension beziehen.

Außerdem können aufgrund des Bezügebegrenzungsgesetzes in Hinkunft höchstens zwei

Bezüge aus öffentlichen Kassen bezogen werden. Im Falle des Bezuges von zwei Ein -

kommen aus öffentlichen Kassen wurden Obergrenzen geschaffen.

Auf Grundlage der vom Bundespensionsamt zum Stand 1. Juni 1998 zur Verfügung ge -

stellten Daten beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1 und 2:

Derzeit beziehen 202 Personen aufgrund ihrer früheren Funktion als Mitglied des National -

rates einen Ruhebezug nach den bezügerechtlichen Bestimmungen. Die Ruhebezüge be -

tragen im Durchschnitt monatlich S 49.318,90. In diesen Zahlen sind selbstverständlich auch

die Ruhebezüge von ehemaligen Abgeordneten der Fraktion der anfragestellenden Abge -

ordneten enthalten.

Zu Frage 3 und 4:

Derzeit beziehen 127 Personen aufgrund der früheren Funktion ihrer verstorbenen Ehe -

gatten als Abgeordnete zum Nationalrat einen Witwen(Witwer)versorgungsbezug. Diese

Versorgungsbezüge betragen im Durchschnitt monatlich S 32.445,90. In diesen Zahlen sind

selbstverständlich auch die Witwen - (Witwer -)versorgungsbezüge nach Abgeordneten der

anfragestellenden Parlamentsfraktion enthalten.