39/ABPR XX.GP

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

 

 

Die Abgeordneten Dr. Povysil und Genossen haben am 12.11.1998 an den Präsidenten des

Nationalrates die parlamentarische Anfrage 40/JPR betreffend Gebärdendolmetsch

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.   Hat die Parlamentsdirektion konkrete Maßnahmen ergriffen bzw. angeregt, um der

      großen Gruppe der Gehörlosen eine Teilnahme an den parlamentsspezifischen

      Sendungen des ORF wie z.B. "Hohes Haus" oder Live - Berichterstattungen aus dem

      Plenum mittels Gebärdendolmetsch zugänglich zu machen?

 

2.   Wie sehen die diesbezüglichen Möglichkeiten im Bereich des Internet aus?

 

3.   Wird bei parlamentarischen Hausführungen oder Enqueten ein Gebärdendolmetsch

      auf Anfrage beigestellt?

 

4.   Haben Sie darüberhinaus weitere Maßnahmen für Gruppen mit körperlichen

      Einschränkungen (z.B. Sehbehinderte und Blinde) in Bezug auf Hausführungen

      ergriffen?

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

 

          ad 1.)

          Aufgrund der verfassungsgesetzlich verankerten Unabhängigkeit des ORF kann der

          Präsident des Nationalrates zwar die Erlaubnis zur Berichterstattung aus dem

          Parlament erteilen, er hat jedoch keinen Einfluß darauf, in welchem Umfang die

          Berichterstattung über das parlamentarische Geschehen für Gehörlose aufbereitet

          wird.

 

          Auf Wunsch der damals im Parlament vertretenen Parteien wurden im Jahre 1993 die

          Beratungen über den Einzelbericht des Petitionsausschusses zur Petition Nr. 36

          betreffend die Anerkennung der Gebärdensprache Gehörloser in Österreich in die

          Gebärdensprache übersetzt, was auch in der Berichterstattung des ORF seinen

          Niederschlag fand.

 

          Bereits im Zuge der Behandlung der obengenannten Petition wurde die Erweiterung

          des ORF - Angebotes für Gehörlose angeregt.

 

          ad 2.)

          Der genaue Verhandlungslauf der Nationalrats - und Bundesratssitzungen findet sich in

          den Stenographischen Protokollen des National - und Bundesrats wieder und steht den

          Internet - Benutzern nach der geschäftsordnungsmäßigen Bearbeitung und Druck -

          legung online zur Verfügung. Weiters berichtet die Parlamentskorrespondenz laufend

          über die Ereignisse im National - und Bundesrat. Diese schriftliche Berichterstattung

          wird den Internetbenützern unmittelbar nach Erstellung d.h. in der Regel am gleichen

          Tag zur Verfügung gestellt. Durch eine geplante Verknüpfung von Verhandlungs -

          gegenständen mit den Aussendungen der Parlamentskorrespondenz wird in abseh -

          barer Zeit Gehörlosen der Zugriff zu dieser schnellen Information weiter erleichtert

          werden. Für eine Untertitelung von Fernsehsendungen ist das Internet jedoch nicht

          geeignet.

 

          ad 3.)

          In der Parlamentsdirektion ist kein Ersuchen auf Zurverfügungstellung eines

          Gebärdendolmetschers bei Hausführungen bekannt. Sollte ein derartiges Ersuchen

          rechtzeitig an die Parlamentsdirektion herangetragen werden, wird im Einvernehmen

          mit den Verantwortlichen der Besuchergruppe eine Lösung gesucht werden.

          Bei parlamentarischen Enqueten hat sich der Bedarf nach einem Gebärden -

          dolmetscher gleichfalls noch nicht gestellt, zumal Enqueten gemäß § 98a Abs. 2 GOG

          grundsätzlich (abweichende Beschlußfassung möglich) nur Medienvertretern

          zugänglich sind. Sollte sich dennoch ein Bedarf ergeben, wird sicherlich eine

          akzeptable Lösung gefunden werden. Da über die Verhandlungen in einer

          parlamentarischen Enquete Stenographische Protokolle erstellt werden, ist der

          Zugang der Gehörlosen zu den Ergebnissen der Enquete in jedem Fall gewährleistet.

 

          ad 4.)

          Im Bereich der Parlamentsdirektion wurden in den letzten Jahren zahlreiche

          Maßnahmen ergriffen, um Behinderten die Besichtigung des Parlamentsgebäudes zu

          erleichtern. Beispielsweise wurden Behindertenlifte eingebaut sowie Rollstühle

          angeschafft, die gehbehinderten Personen zur Verfügung gestellt werden. Mehrere

         Behindertentoiletten wurden eingebaut. Vor dem Parlamentsgebäude wurden

         Behindertenparkplätze geschaffen, Gehsteige abgeschrägt und mit Rampen der

         stufenlose Zugang ins Parlamentsgebäude gewährleistet. Auf der Galerie des

         Nationalratssitzungssaales wurde eine Schwerhörigeneinrichtung installiert, um den

         Lautsprecherton direkt auf Hörgeräte zu übertragen (siehe auch Anfragebeantwortung

        XX. GP, 11/ABPR).