48/ABPR XX.GP

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

 

 

Die Abgeordneten Theresia HAIDLMAYR und Genossen haben am 20. April 1999 an den

Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage betreffend Einstellung von be -

hinderten Mitarbeiterinnen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

1. Sind in den oben angeführten Bereichen Mitarbeiterinnen mit Behinderung beschäftigt?

    Wenn ja: In welchen Bereichen und wie hoch ist die Anzahl der behinderten Mit-

    arbeiterInnen?

    Wenn nein: Was ist der Grund dafür?

 

2. Gibt es in den oben angeführten Bereichen Möglichkeiten eines Praktikums für Lehrlinge

    der Lehrwerkstätte Stadlau?

    Wenn ja: In welchen Bereichen?

    Wenn nein: Was ist der Grund dafür?

 

3. Sehen Sie eine Möglichkeit, für ausgebildete Jugendliche der Lehrwerkstätte Stadlau in

    oben angeführten Bereichen einen Arbeitsplatz im Parlament zu bekommen?

   Wenn ja: In welchen Bereichen?

   Wie viele Jugendliche könnten angestellt werden?

    In welchem Zeitraum könnten die Anstellungen erfolgen?

    Wenn nein: Was ist der Grund dafür?

 

4. Wie hoch ist die Anzahl der MitarbeiterInnen im Parlament per 1.1.1999?

 

5. Wie hoch ist die Anzahl der begünstigten behinderten Mitarbeiterinnen im Parlament per

    1.1.1999?

 

6. Ist die Pflichtzahl von Behindertenarbeitsplätzen laut Novellierung des Behindertenein -

    stellungsgesetzes aus 1998 im Parlament bereits erfüllt?

    Wenn ja: Wie viele neue Behindertenarbeitsplätze wurden geschaffen?

    Wenn nein: Bis wann wird die Einstellungsquote für 1999 erfüllt sein?

 

7. Sind Sie auch der Meinung, daß es für Dienstgeber, die mit öffentlichen Mitteln gefördert

    werden, ein Verbot der Freikaufsmöglichkeit geben sollte?

    Wenn ja: Welche Initiativen werden Sie dafür setzen?

    Wenn nein: Was rechtfertigt Ihrer Meinung nach die Freikaufsmöglichkeit?

 

8. Wie stehen Sie zur Diskriminierung behinderter Menschen in Österreich?

9. Glauben Sie, daß die im Artikel 7, Abs. 1 der Österreichischen Bundesverfassung am

    9. Juli 1997 beschlossene Gleichstellungsbestimmung für die Nichtdiskriminierung be -

    hinderter Menschen ausreicht?

    Wenn ja: Wie lautet Ihre Begründung dafür?

    Wenn nein: Welche Maßnahmen werden Sie bis wann setzen, um behinderten Menschen

    ein Klagerecht bei Diskriminierung zu garantieren?

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten, wobei ich zunächst zur Anfrage

allgemein Stellung nehmen möchte:

 

Wie ich bereits in einer früheren Anfragebeantwortung vom 30. Jänner 1998, 24/JPR der

XX. GP.-NR, zu Ihrer zum gleichen Thema eingebrachten Anfrage ausgeführt habe, ist die

Parlamentsdirektion als Dienstgeber selbstverständlich stets bemüht, den Verpflichtungen,

die sich aus dem Behinderteneinstellungsgesetz ergeben, nachzukommen. In der Praxis

wurden und werden in der Parlamentsdirektion mehr behinderte Menschen beschäftigt, als

es die jeweilige Pflichtzahl erfordert. Auch im Jänner 1999 wurde wieder ein begünstigter

Behinderter im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens in den Personalstand der Par -

lamentsdirektion aufgenommen. Auch für die Zukunft soll diese Praxis fortgeführt werden.

 

Zu den Fragen im einzelnen:

 

ad 1.:

Ja.

Zwei in der Sicherheitsabteilung, zwei in der Gebäudeverwaltung sowie zwei in der Wirt -

schaftsstelle.

 

ad 2.:

Von den genannten Berufsgruppen beschäftigt die Parlamentsdirektion zwei Schlosser und

zwei Tischler, die Reparaturarbeiten und Serviceleistungen neben ihren Tätigkeiten im

Ordnungsdienst durchzuführen haben. Eine Verwendung von Lehrlingen der Lehrwerkstätte

STADLAU wäre In diesen Fällen nicht zielführend, weil in der Parlamentsdirektion keine ent -

sprechend qualifizierten Arbeiten für Lehrlingspraktikanten vorhanden sind.

 

ad 3.:

Ja; Im Rahmen eines gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungsverfahrens.

Die angesprochenen Planstellen (Schlosser und Tischler) sind allerdings auf längere Sicht

unbefristet besetzt.

ad 4.:

395 Bedienstete.

 

ad 5.:

16 Bedienstete, wobei zusätzlich noch neun Doppelanrechnungen gegeben sind.

 

ad 6.:

Die Pflichtzahl von 15 Behindertenarbeitsplätzen ist erfüllt; siehe Antwort zur Frage 5. Ich

darf auch auf die einleitenden Bemerkungen verweisen.

 

ad 7.:

Die Frage 7 ist offenbar so formuliert, daß eine bejahende Antwort nahegelegt wird bzw. er -

wünscht ist. Ich selbst möchte mich aber auf den Hinweis beschränken, daß die sogenannte

Freikaufsmöglichkeit vom Gesetz her vorgesehen und daher Bestandteil der öster -

reichischen Rechtsordnung ist. Welche Motive den Gesetzgeber zur Beschlußfassung dieser

Regelung veranlaßt haben, ist den parlamentarischen Materialien zu entnehmen, die na -

türlich einer Wertung unterzogen werden können.

 

ad 8.:

Ich lehne nicht nur die Diskriminierung behinderter Menschen in Österreich ab, sondern ich

unterstütze ganz grundsätzlich und allgemein das Diskriminierungsverbot wie es in Art. 7 der

Österreichischen Bundesverfassung in umfassender Weise enthalten ist.

 

ad 9.:

Der neue Abs. 1 des Art. 7 der Österreichischen Bundesverfassung ist am 9. Juli 1997 vom

Nationalrat einstimmig beschlossen worden und ich halte diesen Beschluß für eine wichtige

und richtige Entscheidung des Nationalrates.