49/ABPR XX.GP

 

Die Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen haben am 20. April 1999 an den

Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage mit folgendem Wortlaut gerichtet:

 

1. Wie hoch war der jährliche Stromverbrauch des Parlaments samt Nebengebäuden in

    den Jahren 1990 bis 1998?

 

2. Wie hoch waren die Kosten für den Bezug elektrischer Energie im Jahr 1998?

 

3. Welche Tarife (Arbeits- und Leistungspreis, Sommer, Winter, etc.) werden derzeit dem

    Parlament verrechnet?

 

4. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden gesetzt, um den Stromverbrauch zu

    senken?

 

5. Wie hoch waren die damit verbundenen jährlichen Kosten?

 

6. Wann wurden zuletzt Untersuchungen über die vorhandenen Stromeinsparpotentiale

    durchgeführt?

 

7. Wie hoch sind die Stromeinsparpotentiale, und welche Kosten wären mit der Nutzung

    dieser Einsparpotentiale verbunden?

 

6. Welche Möglichkeiten bestehen, etwa durch Drittmittelfinanzierung ("Contracting“) die

    Stromeinsparpotentiale zu nutzen?

 

9. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, gemäß den neuen Bestimmungen des EIWOG die

    Elektrizitätsversorgung des Parlaments auf umweltfreundlichen Ökostrom

    umzustellen?

 

10. Auf welcher Spannungsebene wird das Parlament bzw. die jeweiligen Gebäude von

      der Wienstrom versorgt?

 

11. Wurden mit dem lokalen Netzbetreiber Wienstrom bereits Gespräche im Hinblick auf

      eine Umstellung auf Ökostrom geführt ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

12. Mit welchen Durchleitungsgebühren müßte bei Umstellung auf Ökostrom gerechnet

      werden?

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

 

ad 1.

1990

 ca. 2,5 Mio. Kilowattstunden

 

1991

 ca. 2,7 Mio. Kilowattstunden

 

1992

 ca. 2,9 Mio. Kilowattstunden

 

1993

 ca. 3,0 Mio. Kilowattstunden

 

1994

 ca. 3,6 Mio. Kilowattstunden

 

1995

 ca. 4,1 Mio. Kilowattstunden

 

1996

 ca. 4,4 Mio. Kilowattstunden

 

1997

 ca. 4,9 Mio. Kilowattstunden

 

1998

 ca. 5,3 Mio. Kilowattstunden

 

ad 2. Die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie einschließlich Zählergebühr etc.

         betrug im Jahre 1998 ca. 8,5 Mio. Schilling.

 

ad 3. Der Arbeitspreis für die Wintermonate (Oktober bis März) beträgt 1,08 Schilling je

         Kilowattstunde und für die Sommermonate 0,693 Schilling je Kilowattstunde.

 

ad 4. In den letzten Jahren ist es glücklicherweise gelungen, die büromäßige Ausstattung

         für die Abgeordneten zu verbessern. Dazu kam noch der Einsatz der parlamen -

         tarischen Mitarbeiter der Abgeordneten bzw. die verstärkte Inanspruchnahme büro -

         technischer Möglichkeiten. Durch alle diese Faktoren und insbesondere durch die

         substanzielle Erweiterung der Büroflächen ist es auch zu einem kontinuierlichen An -

         stieg des Stromverbrauches gekommen. Grundsätzlich wurden/werden bei allen Bau -

         maßnahmen im Vorfeld Überlegungen angestellt, wie durch den Einsatz moderner

         Technologie der Stromverbrauch reduziert werden könnte. Nach Auffassung der Par -

         lamentsdirektion haben diese Maßnahmen dazu beigetragen, daß die Zuwachsraten

         im Verbrauch etwas abgeflacht werden konnten. Konkrete Schätzungen, wie groß der

        Gesamteffekt war, liegen nicht vor.

        Aufgrund der veränderten Arbeitsgewohnheiten stehen seit einigen Jahren die Par -

        lamentsgebäude und die dazugehörende Infrastruktur, wie Licht, Heizung, Telefon,

        etc., auch außerhalb der Toröffnungszeiten den Mitarbeitern zur Verfügung, wobei von

       dieser Möglichkeit in den letzten Jahren zunehmend Gebrauch gemacht wurde. So hat

       auch die Ausweitung des Sitzungsbetriebes, verlängerte Öffnungszeiten der Par -

       lamentseingänge etc. zu einer Anhebung des Energieverbrauchs geführt.

Im historischen Stammgebäude finden "Lichterrundgänge“ statt, die dazu dienen, die

Beleuchtung im „notwendigem Ausmaß“ zu gewährleisten. Weiters schalten die Mit -

arbeiter der Feuerwache bei ihrem Rundgang nicht benötigte Energieverbraucher ab.

 

In weiten Bereichen wurden die konventionellen Leuchtmittel (Glühlampen, Leucht -

stofflampen) durch verlustarme Leuchtstofflampen, kombiniert mit elektronischen Vor -

schaltgeräten, ersetzt. So sind z.B. die Leuchten in den Gängen nunmehr Kompakt -

leuchtstofllampen mit elektronischem Vorschaltgerät.

 

Im Bauprogramm 1999 ist eine Million Schilling für die Errichtung einer Photovoltaik -

Anlage am Dach des Parlamentsgebäudes budgetiert. Derzeit wird geprüft, eine er -

weiterbare Anlage von zunächst 5 KW zu errichten.

 

ad 5. Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauches wurden im Zuge von Umbau- und

         Adaptierungsarbeiten durchgeführt und sind daher in den Gesamtkosten des je -

         weiligen Umbaus enthalten; Einzelaussagen sind aus diesem Grund nicht möglich.

 

ad 6. Die Entwicklung des Stromverbrauches wird durch Langzeitanalysen an jedem Ab -

         gang der Niederspannungshauptverteilung beobachtet. Diese Langzeitanalysen geben

         über die allgemeine Entwicklung, jedoch nicht über die Stromeinsparungspotentiale

        Auskunft.

 

ad 7. Der Stromverbrauch des Parlaments und seiner Nebengebäude wird zentral ab -

         gerechnet; Aufzeichnungen, wieviel Stromverbrauch auf die parlamentarischen Klubs

         entfallen, werden nicht geführt. Stromeinsparungspotentiale könnten erst dann er -

         hoben werden, wenn die einzelnen Standorte verbrauchstechnisch (gegliedert nach

         Parlamentsdirektion, Klubs, Abteilungen, Verbrauchern, etc.) erfaßt werden.

 

ad 8. Da bisher noch keine Erhebung der Stromeinsparpotentiale erfolgt ist, kann die Frage

          hinsichtlich der Drittmittelfinanzierung nicht beantwortet werden.

ad 9. Der Energieverbrauch aller Parlamentsgebäude beträgt derzeit ca. 5,3 GWh im Jahr.

         Die Liberalisierung des Strommarktes für Verbraucher dieser Art erfolgt gemäß den

          Intentionen des Elektrizitätswirtschafts - und Organisationsgesetzes erst im Jahr 2003.

         Aus heutiger Sicht ist kein Ökostromlieferant in der nahen Umgebung bekannt, der die

         Elektrizitätsversorgung der Parlamentsgebäude übernehmen könnte.

ad 10. Die Versorgung erfolgt mittels 10 KV Hochspannung.

 

ad 11. Nein

 

ad 12. Aufgrund seiner Verbrauchswerte zählt der Abnehmer "Parlamentsdirektion" erst ab

           2003 zu einem zugelassenen Kunden im Sinne des § 44 EIWOG. Seriöse Antworten

           können daher zum heutigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.