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ANFRAGEBEANTWORJUNG
Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben am
20. September 1996 an den Präsidenten des Nationalrates eine par-
lamentarische Anfrage betreffend „unpraktikable, unökologische und teure
Regelung der Reisekostenabgeltung“ gerichtet, in der die nachstehenden
Fragen gestellt wurden:
1) Wie hoch waren insgesamt die vom Parlament getragenen Reisekosten in
den Jahren 1993, 1994, 1995 sowie im ersten Halbjahr 1996?
2) Welcher Anteil davon entfiel auf
a) die zur Verfügung gestellten Bahnnetzkarten
b) sonstige Reisekosten im Rahmen des regelmäßigen Sitzungsbetriebes
(z.B. Flugtickets für die Abgeordneten aus den westlichen
Bundesländern)
c) für außerordentliche Reisen wie Wahlbeobachtungen, internationale
Delegationen und sonstige Auslandsreisen? Aufschlüsselung nach
Fraktionen.
3) Halten Sie es persönlich für sachlich gerechtfertigt, die
Reisekostenabgeltung lediglich auf den Bereich von Parlaments- bzw.
Klub- und Ausschußsitzungen zu beziehen, nicht jedoch auf den
Bereich der Vertretung von Interessen der Bevölkerung? Wenn ja,
worauf gründet sich Ihre Meinung?
4) Durch die nach oben hin unbeschränkten Abgeltungen von amtlichen
Kilometer-Geldern kann es insgesamt zu wesentlich höheren Belastun-
gen der SteuerzahlerInnen kommen als bisher. Nach Meinung der unter-
fertigten Abgeordneten hätte zur Eindämmung unkalkulierbarer Kosten-
explosionen daher in Hinkunft allen Abgeordneten ein Wahlrecht ein-
geräumt werden können und zwar durch die Wahl folgender Abgel-
tungsmöglichkeiten:
a) Bahnnetzkarte 1. Klasse und ein zusätzlicher Pauschbetrag von
öS 3.800,- pro Jahr.
b) Bei Verzicht auf die Bahnnetzkarte - Auszahlung eines Pausch-
betrages in der Höhe der Bahnnetzkarte 1. Klasse plus einen
Pauschalbetrag von öS 3.800,- pro Jahr.
c) Der Fahrausweis 1. Klasse ausgestellt vom Bundesministerium für
öffentliche Wirtschaft und Verkehr sollte nur mehr zur freien
Fahrt im Geltungsbereich österreichische Eisenbahn und Kraft-
fahrlinien Gültigkeit haben. Der Geltungsbereich Schiffslinien
sollte daher ersatzlos gestrichen werden.
Wie beurteilen Sie im Interesse einer sparsamen, zweckmäßigen und leicht
zu administrierenden Regelung diesen
Grünen Vorschlag?
Ich beantworte diese Anfragen wie folgt:
ZuPunkt1):
Die vom Parlament insgesamt für Nationalrat und Bundesrat getragenen
Reisekosten betragen:
1993: S 14.287.837,--
1994: S 13.706.606,--
1995: S 13.996.839,--
1996 (1 Halbjahr): S 7.325.848,--
Zu Punkt 2a):
Für die den Mandataren unentgeltlich zur Verfügung gestellten Freifahr-
scheine wurden an die beteiligten Verkehrsunternehmungen folgende jähr-
liche Entschädigungen entrichtet (§ 18 Abs. 2 und § 23i Abs. 2 des Be-
zügegesetzes):
Nationalrat Bundesrat EP Gesamt
1993 4.184.358,-- 1.409.703, 5.594.061,--
1994 4.377.932,-- 1.531.080, 5.909.012,--
1995 4.428.766,-- 1.548.858, 363.013, 6.340.637,--
1996 2.548.273,-- 891.199, 208.874, 3.648.346,--
(Hälfte)
Hinsichtlich der oben ausgewiesenen Summen wird bemerkt, daß diese Ent-
-schädigungszahlungen als jährliche Einmalanweisungen jeweils im
September/Oktober an die beteiligten Verkehrsunternehmungen erfolgen.
Obwohl bezüglich der Entschädigungen für 1996 der Jahresbetrag somit
bereits feststeht, wurde zur besseren Vergleichbarkeit der Gesamtwerte
(Punkt 1) in dem Fall die Hälfte der Jahressumme angegeben.
Zu Punkt 2b):
Für die Teilnahme an Veranstaltungen im Sinne der §§ 18 Abs. 3 sowie 23
Abs. 3 des Bezügegesetzes (darunter fallen u.a. Plenar- und Ausschuß-
sitzungen sowie Klubtagungen) fielen Kosten für Flugtickets und Schlaf-
wagenkarten wie folgt an:
Nationalrat Bundesrat EP Gesamt
1993 2.867.953,-- 952.054, 3.820.007,--
1994 3.208.554,-- 991.956, 4.200.510,--
1995 3.296.151,-- 896.539, 4.192.690,--
1996 941.153,-- 368.041, 43.050, 1.352.244,--
(1. Halbjahr)
Zu Punkt 2c):
Auf außerordentliche Reisen wie Wahlbeobachtungen, internationale Delega-
tionen und sonstige Auslandsreisen entfielen Kosten wie folgt:
Nationalrat Bundesrat insgesamt
1993:
4.018.872,-- 854.897,-- 4.873.769,--
1994:
2.915.177,-- 681.907,-- 3.597.084,--
1995:
2.621.653,-- 841.859,-- 3.463.512,--
1996 (1. Halbjahr):
1.623.785,-- 701.500,-- 2.325.258,--
Da es sich bei Wahlbeobachtungen oder bei anderen Reisen, wo öster-
reichische Parlamentarier den österreichischen Nationalrat vertreten,
nicht um „fraktionelle“ Aufgabenstellungen handelt, sondern um eine Ver-
tretung Österreichs im Ausland, halte ich eine fraktionelle
Aufschlüsselung“ nicht nur für arbeitsintensiv, sondern auch für sachlich
nicht gerechtfertigt.
Zu den Punkten 3 und 4:
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 9. Juli 1996 die Änderung des
Bezügegesetzes beschlossen. Für diese Regelung stimmten im wesentlichen
die Abgeordneten der beiden Regierungsparteien, während die Abgeordneten
der Opposition dagegen stimmten. Der Bundesrat hat beschlossen, gegen
diesen Gesetzesbeschluß keinen Einspruch
zu erheben, und das Bundesgesetz
ist am 31. Juli 1996 (BGBl.Nr. 392/96) im Bundesgesetzblatt kundgemacht
worden. Es ist meine Aufgabe, diesen Gesetzesbeschluß des Nationalrates
nach besten Kräften zu vollziehen. Es ist nicht meine Aufgabe, in der
kontroversiellen Diskussion über diese Regelung Partei zu ergreifen,
„Meinungen“ zu äußern oder Vorschläge einzelner Fraktionen zu
„beurteilen“.
Gleiches gilt für die Frage 4, wobei ich hinzufüge, daß ich innerhalb des
Spielraums, der mir bei der Vollziehung dieser Regelung eingeräumt ist,
gerne alle Vorschläge einer sachgerechten und konstruktiven Überprüfung
unterziehen werde, die geeignet sein könnten, die Vollziehung des Ge-
setzes zu vereinfachen und den Intentionen einer sparsamen und kostengün-
stigen Verwaltung zu dienen.