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ANFRAGEBEANTWORJUNG

Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben am

20. September 1996 an den Präsidenten des Nationalrates eine par-

lamentarische Anfrage betreffend „unpraktikable, unökologische und teure

Regelung der Reisekostenabgeltung“ gerichtet, in der die nachstehenden

Fragen gestellt wurden:

1) Wie hoch waren insgesamt die vom Parlament getragenen Reisekosten in

den Jahren 1993, 1994, 1995 sowie im ersten Halbjahr 1996?

2) Welcher Anteil davon entfiel auf

a) die zur Verfügung gestellten Bahnnetzkarten

b) sonstige Reisekosten im Rahmen des regelmäßigen Sitzungsbetriebes

(z.B. Flugtickets für die Abgeordneten aus den westlichen

Bundesländern)

c) für außerordentliche Reisen wie Wahlbeobachtungen, internationale

Delegationen und sonstige Auslandsreisen? Aufschlüsselung nach

Fraktionen.

3) Halten Sie es persönlich für sachlich gerechtfertigt, die

Reisekostenabgeltung lediglich auf den Bereich von Parlaments- bzw.

Klub- und Ausschußsitzungen zu beziehen, nicht jedoch auf den

Bereich der Vertretung von Interessen der Bevölkerung? Wenn ja,

worauf gründet sich Ihre Meinung?

4) Durch die nach oben hin unbeschränkten Abgeltungen von amtlichen

Kilometer-Geldern kann es insgesamt zu wesentlich höheren Belastun-

gen der SteuerzahlerInnen kommen als bisher. Nach Meinung der unter-

fertigten Abgeordneten hätte zur Eindämmung unkalkulierbarer Kosten-

explosionen daher in Hinkunft allen Abgeordneten ein Wahlrecht ein-

geräumt werden können und zwar durch die Wahl folgender Abgel-

tungsmöglichkeiten:

a) Bahnnetzkarte 1. Klasse und ein zusätzlicher Pauschbetrag von

öS 3.800,- pro Jahr.

b) Bei Verzicht auf die Bahnnetzkarte - Auszahlung eines Pausch-

betrages in der Höhe der Bahnnetzkarte 1. Klasse plus einen

Pauschalbetrag von öS 3.800,- pro Jahr.

c) Der Fahrausweis 1. Klasse ausgestellt vom Bundesministerium für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr sollte nur mehr zur freien

Fahrt im Geltungsbereich österreichische Eisenbahn und Kraft-

fahrlinien Gültigkeit haben. Der Geltungsbereich Schiffslinien

sollte daher ersatzlos gestrichen werden.

Wie beurteilen Sie im Interesse einer sparsamen, zweckmäßigen und leicht

zu administrierenden Regelung diesen Grünen Vorschlag?

Ich beantworte diese Anfragen wie folgt:

ZuPunkt1):

Die vom Parlament insgesamt für Nationalrat und Bundesrat getragenen

Reisekosten betragen:

1993:                         S 14.287.837,--

1994:                         S 13.706.606,--

1995:                         S 13.996.839,--

1996 (1 Halbjahr):     S 7.325.848,--

Zu Punkt 2a):

Für die den Mandataren unentgeltlich zur Verfügung gestellten Freifahr-

scheine wurden an die beteiligten Verkehrsunternehmungen folgende jähr-

liche Entschädigungen entrichtet (§ 18 Abs. 2 und § 23i Abs. 2 des Be-

zügegesetzes):

                   Nationalrat                  Bundesrat            EP              Gesamt

1993            4.184.358,--                 1.409.703,                             5.594.061,--

1994            4.377.932,--                 1.531.080,                             5.909.012,--

1995            4.428.766,--                 1.548.858,        363.013,        6.340.637,--

1996            2.548.273,--                    891.199,        208.874,        3.648.346,--

(Hälfte)

Hinsichtlich der oben ausgewiesenen Summen wird bemerkt, daß diese Ent-

-schädigungszahlungen als jährliche Einmalanweisungen jeweils im

September/Oktober an die beteiligten Verkehrsunternehmungen erfolgen.

Obwohl bezüglich der Entschädigungen für 1996 der Jahresbetrag somit

bereits feststeht, wurde zur besseren Vergleichbarkeit der Gesamtwerte

(Punkt 1) in dem Fall die Hälfte der Jahressumme angegeben.

Zu Punkt 2b):

Für die Teilnahme an Veranstaltungen im Sinne der §§ 18 Abs. 3 sowie 23

Abs. 3 des Bezügegesetzes (darunter fallen u.a. Plenar- und Ausschuß-

sitzungen sowie Klubtagungen) fielen Kosten für Flugtickets und Schlaf-

wagenkarten wie folgt an:

                 Nationalrat                  Bundesrat             EP            Gesamt

1993           2.867.953,--                  952.054,                                3.820.007,--

1994           3.208.554,--                  991.956,                                4.200.510,--

1995           3.296.151,--                  896.539,                                4.192.690,--

1996              941.153,--                  368.041,           43.050,          1.352.244,--

(1. Halbjahr)

Zu Punkt 2c):

Auf außerordentliche Reisen wie Wahlbeobachtungen, internationale Delega-

tionen und sonstige Auslandsreisen entfielen Kosten wie folgt:

               Nationalrat                   Bundesrat                    insgesamt

1993:

                 4.018.872,--                   854.897,--                    4.873.769,--

1994:

                 2.915.177,--                   681.907,--                    3.597.084,--

1995:

                 2.621.653,--                   841.859,--                    3.463.512,--

1996 (1. Halbjahr):

                 1.623.785,--                   701.500,--                    2.325.258,--

Da es sich bei Wahlbeobachtungen oder bei anderen Reisen, wo öster-

reichische Parlamentarier den österreichischen Nationalrat vertreten,

nicht um „fraktionelle“ Aufgabenstellungen handelt, sondern um eine Ver-

 

tretung Österreichs im Ausland, halte ich eine fraktionelle

Aufschlüsselung“ nicht nur für arbeitsintensiv, sondern auch für sachlich

nicht gerechtfertigt.

Zu den Punkten 3 und 4:

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 9. Juli 1996 die Änderung des

Bezügegesetzes beschlossen. Für diese Regelung stimmten im wesentlichen

die Abgeordneten der beiden Regierungsparteien, während die Abgeordneten

der Opposition dagegen stimmten. Der Bundesrat hat beschlossen, gegen

diesen Gesetzesbeschluß keinen Einspruch zu erheben, und das Bundesgesetz

ist am 31. Juli 1996 (BGBl.Nr. 392/96) im Bundesgesetzblatt kundgemacht

worden. Es ist meine Aufgabe, diesen Gesetzesbeschluß des Nationalrates

nach besten Kräften zu vollziehen. Es ist nicht meine Aufgabe, in der

kontroversiellen Diskussion über diese Regelung Partei zu ergreifen,

„Meinungen“ zu äußern oder Vorschläge einzelner Fraktionen zu

„beurteilen“.

Gleiches gilt für die Frage 4, wobei ich hinzufüge, daß ich innerhalb des

Spielraums, der mir bei der Vollziehung dieser Regelung eingeräumt ist,

gerne alle Vorschläge einer sachgerechten und konstruktiven Überprüfung

unterziehen werde, die geeignet sein könnten, die Vollziehung des Ge-

setzes zu vereinfachen und den Intentionen einer sparsamen und kostengün-

stigen Verwaltung zu dienen.