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Die Abgeordneten Theresia HAIDLMAYR und Genossen haben am 5. Mai 1999 an den Prä -
sidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage betreffend Einstellung von behinderten
Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich des Nationalrates für 1998?
2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1
angeführten Bereich im Kalenderjahr 1998?
3. Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1988?
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich des Nationalrates im Jahr
1998 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?“
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten, wobei ich zunächst zur Anfrage
insgesamt Stellung nehmen möchte:
Wie ich bereits des öfteren zu Ihren Anfragen ausgeführt habe, ist die Parlamentsdirektion
als Dienstgeber selbstverständlich stets bemüht, den Verpflichtungen, die sich aus dem Be -
hinderteneinstellungsgesetz ergeben, nachzukommen. In der Praxis wurden und werden in
der Parlamentsdirektion mehr behinderte Menschen beschäftigt, als es die jeweilige Pflicht -
zahl erfordert. Auch für die Zukunft soll diese bewährte Erfahrung weitergeführt werden.
Zu den Fragen im einzelnen:
Zu Frage 1:
Die Pflichtzahl für den Bereich der Parlamentsdirektion lautet für das Kalenderjahr 1998:
zwölf.
Zu Frage 2:
Die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen war im Kalenderjahr 1998: 14 begün -
stigte Behinderte, wobei zusätzlich noch neun Doppelanrechnungen gegeben waren.
Zu Frage 3:
Im Jahr 1988 gab es bei der Parlamentsdirektion keine offenen Pflichtstellen.
Zu Frage 4:
Da im Kalenderjahr 1998 die Einstellungspflicht mehr als erfüllt wurde - dies ist auch mit
Sicherheit im Kalenderjahr 1999 der Fall -, mußten keine Ausgleichsabgaben an den Aus -
gleichstaxfonds geleistet werden.